Verdeckte Armut in Deutschland
der Abgeordneten Sarah Vollath, Cansin Köktürk, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jorrit Borsch, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Christian Görke, Ates Gürpinar, Cem Ince, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Berechnungen des Verteilungsberichts „Mehr Ungleichheit – weniger politische Teilhabe“ der Hans-Böckler-Stiftung zeigen einen deutlichen Anstieg der Armut in den letzten Jahren: So stieg zwischen 2010 und 2022 der Anteil der als sehr arm geltenden Personen mit einem verfügbaren Einkommen unter 50 Prozent des Medianeinkommens um ca. 50 Prozent (www.wsi.de/data/wsimit_2025_06_spannagel.pdf).
Ein wesentlicher Faktor bei der Bewertung des Ausmaßes von Armut ist auch die Anzahl der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen. Da nicht alle Personen, die Anspruch auf Mindestsicherungsleistungen haben, diese in Anspruch nehmen, lässt sich das Ausmaß von Armut allerdings nicht erschöpfend durch die Anzahl der Beziehenden dieser Leistungen beschreiben. Im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/3250) wird das Ausmaß der sogenannten „verdeckten Armut“ nun ausführlicher als in früheren Berichten der Bundesregierung (siehe Bundestagsdrucksachen 17/14282 und 18/11980) beschrieben. Gleichzeitig werden in einer Studie zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht zahlreiche Maßnahmen untersucht, mit denen in anderen europäischen Ländern verdeckte Armut bekämpft wird. Um die verdeckte Armut erfassen zu können, braucht es zum einen verlässliche Daten und zum anderen das politische Bekenntnis, das Problem der verdeckten Armut ernst zu nehmen.
Neben der Frage, wie viele Menschen sich in Deutschland als „verdeckt arm“ beschreiben lassen, müssen auch die Gründe der Nichtinanspruchnahme der Mindestsicherungsleistungen detailliert behandelt werden. Aus Sicht der Fragesteller braucht es eine eindeutige politische Antwort, die diese Gründe ernst nimmt, priorisiert und ihnen effektive politische Maßnahmen entgegensetzt.
Mit der Kleinen Anfrage möchten sich die Fragesteller über die aktuelle Datenlage, die Verfahren der Beantragung und die Vorhaben der Bundesregierung, der verdeckten Armut entgegenzuwirken, informieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bewilligung von Mindestsicherungsleistungen nach Antragstellung (bitte nach einzelnen Sozialleistungen aufschlüsseln)?
Wie will die Bundesregierung künftig Fälle vermeiden, in denen ein Bewilligungsbescheid erst am Ende des Bewilligungszeitraums erfolgt, und die Situation für Betroffene verbessern (bitte für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung organisiert sind, sowie für kommunale Behörden spezifizieren)?
Wird die Bundesregierung daran festhalten, dass im Falle einer Wiederbeantragung nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes nach Kenntnis der Fragestellenden oftmals fast die vollständigen Antragsunterlagen erneut eingereicht werden müssen, auch wenn sich in der Situation der Beantragenden nichts geändert hat (bitte für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung organisiert sind, sowie für kommunale Behörden spezifizieren)?
Welche der im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht zitierten Datengrundlagen oder anderweitig vorliegenden Berechnungen zum Ausmaß der verdeckten Armut legt die Bundesregierung ihrer Arbeit zugrunde?
Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass derzeit keine Datengrundlage für eine genaue Bezifferung der Anzahl der anspruchsberechtigten Personen existiert, die die verschiedenen Mindestsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, und welche konkreten Schritte wird sie unternehmen, um genauere Erkenntnisse über das Ausmaß der verdeckten Armut zu erlangen?
Plant die Bundesregierung für den Achten Armuts- und Reichtumsbericht eine Fortsetzung und Vertiefung der Forschung zum Ausmaß verdeckter Armut, und wenn ja, welche?
Wie schätzt die Bundesregierung die Aussagekraft der Studie zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen mit Blick auf ältere Menschen und Menschen auf dem Land vor dem Hintergrund, dass diese Gruppen in der Studie unterrepräsentiert sind, ein, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datengrundlage bei diesen Zielgruppen künftig zu verbessern?
Plant die Bundesregierung, die Antragsprozesse zu vereinfachen, um den Beantragungsaufwand und die Komplexität der Beantragung insbesondere für Menschen mit geringerem Bildungsniveau und bzw. oder Nichtmuttersprachler zu reduzieren, und wenn ja, wie (bitte nach einzelnen Antragsprozessen aufschlüsseln und für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung organisiert sind, sowie für kommunale Behörden spezifizieren)?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um fehlende oder falsche Informationen zum Leistungsanspruch bei Mindestsicherungsleistungen bei Betroffenen auszugleichen?
Wie will die Bundesregierung dem Informationsdefizit insbesondere hinsichtlich der Kombinierbarkeit verschiedener Sozialleistungen begegnen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Schreiben, die in Schweden geringverdienende, unverheiratete Rentenbeziehende über das Wohngeld informierten, um die Inanspruchnahme des Wohngelds zu steigern, und plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen in Deutschland (siehe „Maßnahmen zur Reduzierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen. Forschungsbericht im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts“, S. 36 ff.)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Informationsbriefen, die in Finnland zur Einführung der Garantierente an eine große Gruppe wahrscheinlich anspruchsberechtigter Personen versendet wurden, um die Antragswahrscheinlichkeit zu erhöhen, und plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen in Deutschland (siehe „Maßnahmen zur Reduzierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen. Forschungsbericht im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts“, S. 46 ff.)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den positiven und negativen Effekten, die sich durch den Versand von Briefen in Frankreich ergeben haben, in denen Beziehende der Revenu de Solidarité Active (RSA, Aktive-Solidarität-Einkommen) vor drohenden Sanktionierungen aufgrund von Verstößen gegen Auflagen gewarnt wurden, und plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen in Deutschland (siehe „Maßnahmen zur Reduzierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen. Forschungsbericht im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts“, S. 56 ff.)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einführung der „Formulierenbrigades“ zur Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen als Teil einer lokalen Ansprache in den Niederlanden, und plant die Bundesregierung ähnliche Maßnahmen in Deutschland (siehe „Maßnahmen zur Reduzierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen. Forschungsbericht im Rahmen des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts“, S. 106 ff.)?
Wie viele Menschen haben im Jahr 2024 wie viel Grundsicherung im Alter erhalten (bitte nach 50 bis 100 Euro, 100 bis 150 Euro etc. aufgeschlüsselt angeben)?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass in Fällen, in denen Familien oder Alleinerziehende mit Kindern keine Sozialleistungen beanspruchen, Kinder ausreichend vor Armut geschützt werden?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass im Rahmen der „neuen Grundsicherung“, die stellenweise deutlich höhere Anforderungen an die Mitarbeitenden der Jobcenter stellt, alle Beratungsgespräche und Antragsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden können?