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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in der Bundesrepublik Deutschland

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

04.03.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

14.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/416718.02.2026

Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Katalin Gennburg, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Jahrelang leerstehende Büroflächen, verwaiste Neubauten, verspekulierte und gestoppte Bauprojekte sowie unhaltbare Zustände in zunehmend verfallenden Wohngebäuden sind strukturelle Merkmale einer profitorientierten Bau- und Immobilienwirtschaft. Vernachlässigte und zunehmend verkommende sogenannte Schrottimmobilien stellen ein allgegenwärtiges Problem in der Bundesrepublik Deutschland dar. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker drängen seit Jahren auf rechtliche Klarstellungen und politische Unterstützung durch die Bundesregierung.

Insbesondere die Nichtnutzung und der Leerstand von Gebäuden ist in Zeiten eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum nicht hinnehmbar. Auch aus klimapolitischen Gründen sind die Instandhaltung und Aktivierung des Baubestands und die klare Priorisierung von Sanierung und Umbau vor Neubau unabdingbar. Nicht zuletzt gilt hier wie in kaum einem anderen Politikbereich der Grundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Diese Verpflichtung muss sich in rechtlichen Rahmenbedingungen und hinsichtlich der Finanzierung der Bestandsaktivierung abbilden.

Leider ist festzustellen, dass zu viele private Akteurinnen und Akteure auf dem Immobilienmarkt diesem Grundsatz nicht gerecht werden, weil sie mit den Grundstücken spekulieren oder weil sie der Erhaltung der Qualität der Bausubstanz keine Priorität beimessen – weder baukulturell noch im Hinblick auf die Nutzung durch die Mietenden. Um dem zu begegnen, müssen die Kommunen die Kompetenz, die rechtlichen Möglichkeiten und die finanzielle Ausstattung haben, dieser dem Allgemeinwohl entgegenstehenden Praxis Einhalt zu gebieten.

Schrottimmobilien behindern die Kommune beim Erreichen städtebaulicher Entwicklungsziele und bei der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen. Sie beeinträchtigen die Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder Fassaden ganze Straßen gesperrt werden müssen. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, wirksam gegen diese Missstände vorzugehen. Eine wichtige Stellschraube zur Vermeidung solcher Situationen ist die Eigentümerschaft über die Immobilie. Wenn die Kommunen selbst und direkt als Eigentümerinnen über die betroffene Immobilie verfügen können, ist effektiv sichergestellt, dass diese rasch instand gesetzt werden kann, bevor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. Darüber hinaus könnte so bezahlbarer Wohnraum entstehen und die Versorgungskrise gelöst werden, indem Gewerberäume in wieder instand gesetzten ehemaligen Problemimmobilien für die Sicherung der Nahversorgung, im Sinne einer „sorgenden Stadt“, genutzt werden und zur wirtschaftlichen Belebung in Nachbarschaften führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Umgang mit Schrottimmobilien?

2

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die Zunahme der Anzahl von Schrottimmobilien zu verhindern?

3

Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Bundesregierung, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, um eine bundesweite zahlenmäßige Übersicht zu Problem- bzw. Schrottimmobilien zu erstellen?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die zahlenmäßige Verteilung der sogenannten Schrottimmobilien zwischen Wohn- und Büroimmobilien ein, und in welchem Umfang sieht sie Handlungsbedarf angesichts der unterschiedlichen Leerstandsquoten in diesen Segmenten?

a) Welche Informationen oder Schätzungen liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen der zunehmenden Zahl an Leerstandsflächen von Einzelhandels- und Büroimmobilien und der Umsetzung städtebaulicher Entwicklungsziele vor, und wie schätzt sie diese ein?

b) Wie schätzt die Bundesregierung den Zusammenhang der zunehmenden Zahl an Leerstandsflächen von Einzelhandels- und Büroimmobilien mit der Entstehung von Schrottimmobilien ein?

5

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den Neubau von Immobilien in einer Weise zu steuern, die der Entstehung von Schrottimmobilien entgegenwirkt, und wie könnte eine nachhaltige, bedarfsgerechte Entwicklung gefördert werden?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Eigentümerschaft der betroffenen Gebäude, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

a) Wenn nein, erkennt die Bundesregierung eine Tendenz, ob die Liegenschaften eher in öffentlicher oder in privater Hand liegen, und was leitet sich daraus aus Sicht der Bundesregierung ab?

b) Gibt es dazu eine statistische Erfassung der Bundesregierung selbst, und wenn nein, warum nicht?

c) Arbeitet die Bundesregierung in dieser Frage mit den Grundbuchämtern oder den Finanzämtern zusammen bzw. ist ein Informationsaustausch dahin gehend rechtlich möglich?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Eigentümerwechsel, die über die Finanzämter erfasst wurden?

e) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Eigentümerwechsel, die bei den Grundbuch- und Katasterämtern erfasst werden?

7

Gibt es eine Erfassung des Erhaltungszustands von ungenutzten und damit leerstehenden Gebäuden, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie wird der Zustand der Gebäude erfasst, und gibt es Handlungsschritte, die in der Konsequenz auf einen bestimmten Zustand eines Gebäudes folgen, wenn ja, welche?

8

Bewertet die Bundesregierung den vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Jahr 2020 verfassten „Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien“ als aktuell?

a) Welche rechtlichen Änderungen haben sich seither ergeben?

b) Inwiefern hat das Urteil vom 9. November 2021 vom Bundesverwaltungsgericht zur Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken in Milieuschutzgebieten (BVerwG 4 C 1.20) die Anwendung der hoheitlichen Instrumente im Leitfaden verändert?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die angewendeten Vorkaufsrechte in den Kommunen (bitte die Fälle pro Land und Kommune auflisten)?

10

Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Vorkaufsrecht der Kommunen erweitert?

a) Wenn ja, wird der Vorkauf der Kommune auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie vor der Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens maximal zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert möglich sein, und ist darin eine Lastenfreiheit der Immobilien sichergestellt?

b) Wenn ja, wird der Vorkauf der Kommune auch bei Erbbaurechten oder Wohneigentum, also Eigentumsanteilen an Gebäuden, in Form einzelner Wohnungen, zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert möglich sein, und ist darin eine Lastenfreiheit der Immobilien sichergestellt?

c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das preisbegrenzte Erwerben von Schrottimmobilien durch die Kommune zu ermöglichen?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung von Enteignungen nach § 85 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) für verwahrloste Immobilien, die langfristig leerstehen oder nach Ermessen des Gutachterausschusses dem Wohle der Allgemeinheit entgegenstehen und deshalb dem Grundsatz aus Artikel 14 Absatz 2 GG widersprechen, ein?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zu Schrottimmobilien zu verbessern, und wie steht die Bundesregierung zu Leerstandskontrollen, einem Kataster und einer öffentlichen Meldestelle für Schrottimmobilien und leerstehende Gebäude (bitte einzeln beantworten)?

13

Welche Änderungen von § 175 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu den genannten städtebaulichen Geboten plant die Bundesregierung im Hinblick auf Schrottimmobilien für die kommunale Praxis, und wie sichert die Bundesregierung darin, dass das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB dahin gehend geändert wird, dass der Abbruch intakter Gebäude verboten wird?

14

Wird die Bundesregierung die Kommunen dabei unterstützen, dass ehemalige Schrottimmobilien für die Bereitstellung von öffentlichem, bezahlbarem Wohnraum sowie zur Sicherung der Nahversorgung genutzt werden können, und wenn ja, inwiefern (bitte für beide Bereiche einzeln auflisten)?

15

Plant die Bundesregierung Änderungen in Bezug auf Schrottimmobilien im Rahmen der BauGB-Novelle, und wenn ja, welche?

Berlin, den 5. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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