Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen
der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Kerstin Przygodda, Birgit Bessin, Peter Bohnhof, Thomas Stephan, Angela Rudzka, Bernd Schuhmann, Hans-Jürgen Goßner, Jan Feser, Lukas Rehm, Achim Köhler, Sebastian Maack und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung wegen des Geschlechts sind verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes) und durch allgemeine arbeits-, dienst- und gleichbehandlungsrechtliche Regelungen sowie durch gerichtlichen Rechtsschutz abgesichert.
Daneben bestehen in der Bundesverwaltung und in weiteren Bereichen besondere Organisations- und Verfahrensstrukturen rund um „Gleichstellungsbeauftragte“.
Für eine sachgerechte politische Bewertung sind für die Fragesteller belastbare Daten zu Umfang und personeller Ausstattung dieser Strukturen erforderlich. Soweit der Bundesregierung zu den erfragten Daten keine Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2025 vorliegen, wird gebeten, die jeweils aktuell verfügbaren Zahlen anzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gab es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland per 31. Dezember 2025, wie viele davon waren hauptamtlich tätig, und wie verteilen sie sich auf Bundesebene und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene, kommunaler Ebene sowie andere Bereiche (insbesondere Hochschulen und Unternehmen)?
Wie viele Dienststellen fielen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG), und in wie vielen dieser Dienststellen war zum selben Stichtag eine Gleichstellungsbeauftragte nach Maßgabe des BGleiG gewählt und bestellt (bitte jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertretungen und Vertrauensfrauen gab es zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Geltungsbereich des BGleiG (bitte nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Wie viele entsprechende Funktionsstellen einschließlich „Gleichstellungsvertrauensfrauen“ bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Bereich der Bundeswehr nach Maßgabe des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG; bitte nach Organisationsbereichen aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wurden die in den Fragen 3 und 4 genannten Funktionsstellen voll freigestellt oder teilfreigestellt wahrgenommen (bitte jeweils als Kopfzahlen und in Vollzeitäquivalenten [VZÄ] ausweisen; soweit Daten nicht vorliegen, bitte angeben, in welchen Konstellationen in der Regel eine Voll- bzw. eine Teilfreistellung erfolgt)?
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gab es zum Stichtag 31. Dezember 2025 jeweils in den Bundesministerien, und wie hoch ist jeweils der Anteil weiblicher und männlicher Beschäftigter (bitte als absolute Zahlen und Prozentanteile ausweisen; bitte dies jeweils nach allen Ressorts der Bundesregierung aufschlüsseln [insbesondere Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend] sowie Bundesministerium der Verteidigung für den zivilen Beschäftigtenbereich, bitte diesen Bereich gesondert ausweisen)?
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gab es zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (BA; bitte getrennt nach Zentrale, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Jobcentern [ gemeinsame Einrichtungen] ausweisen), und wie hoch war zum selben Stichtag der Anteil weiblicher und männlicher Beschäftigter in der BA (bitte als absolute Zahlen und Prozentanteile sowie – soweit verfügbar – zusätzlich in Vollzeitäquivalenten ausweisen)?
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2025 jeweils in den nachgeordneten Geschäftsbereichen der Bundesministerien (bitte je Ressort die Anzahl der Dienststellen und die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten ausweisen)?
Welche bundeseigenen oder bundesnahen Einrichtungen (insbesondere bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, soweit relevant) wenden nach Kenntnis der Bundesregierung das BGleiG an oder haben gleichstellungsbezogene Funktionsstellen eingerichtet, und wie viele Gleichstellungsbeauftragte bestehen dort jeweils (bitte Einrichtung und Anzahl ausweisen)?
Welche Aufgaben- und Zuständigkeitsabgrenzung sieht die Bundesregierung zwischen Gleichstellungsbeauftragten-Strukturen und Personalvertretungen (Personalrat bzw. Vertrauenspersonen) in der Praxis als maßgeblich an, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Doppelprüfungen bzw. Parallelverfahren vor?