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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

23.03.2026

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

30.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/421920.02.2026

Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration

der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan Feser, Gerrit Huy, Carsten Becker, Lukas Rehm, Birgit Bessin und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der gegenwärtigen Sozialstaatsdebatte kommt das Phänomen der gezielten Einwanderung in das deutsche Sozialsystem aufgrund von Fehlanreizen und Missbrauchsrisiken aus Sicht der Fragesteller deutlich zu kurz.

Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) greifen das Problem auf. Allerdings nur im Hinblick auf § 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Frage nach dem Umfang einer Beschäftigung, aufgrund derer EU-Ausländer Leistungsansprüche unter gleichen Voraussetzungen wie Deutsche erwerben. Hier bedarf es einer Rechtsanpassung auf EU-Ebene (Empfehlungen der KSR 2026, S. 22, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf).

Kürzlich wurde bekannt, dass Ausländer bei den Bürgergeldempfängern, denen aufgrund der Pflege von Angehörigen nicht jede Arbeit zugemutet werden kann (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB II), stark überrepräsentiert sind (https://nius.de/politik/news/mehr-als-53-prozent-der-pflegenden-buergergeld-empfaenger-sind-auslaender; vgl. www.bild.de/politik/inland/knallhart-gegen-sozialbetrug-staedte-streichen-zuwanderern-buergergeld-69785c0526d76dd6b03553db). Daher interessiert die Fragesteller, inwieweit § 10 SGB II missbrauchsanfällig für Armutsmigration ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 SGB II (körperliche, geistige oder seelische Gründe) zwischen 2015 und 2025 entwickelt (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?

a) Was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie für die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?

b) Was waren je Jahr die jeweils fünf häufigsten körperlichen, geistigen und seelischen Gründe (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr aufschlüsseln, zur Klassifikation der Gründe vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.11)?

c) Sind entsprechende Gutachten in jedem Fall nur zu erfassen oder auch zur Akte zu nehmen (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.10)?

d) Inwiefern werden entsprechende Gutachten, die im Ausland erstellt worden sind, zur Feststellung einer Unzumutbarkeit akzeptiert (vgl. ebd.)?

e) In wie vielen Fällen sind im erfragten Zeitraum gefälschte Gutachten vorgelegt worden (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

3

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 SGB II (besondere körperliche Anforderungen) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog aufschlüsseln)?

4

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II (Kindererziehung bzw. Kinderbetreuung) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog aufschlüsseln)?

5

Wie wird angesichts der Anwendung eines weitreichenden Kinderbegriffs sichergestellt, dass nicht für mehrere Leistungsberechtigte aufgrund der Erziehung bzw. Betreuung desselben Kindes Unzumutbarkeit festgestellt wird (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.15)?

6

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 SGB II (Pflege von Angehörigen) zwischen 2015 und 2025 entwickelt, und was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres, für die Staatsangehörigkeiten bitte analog aufschlüsseln)?

a) Inwiefern werden entsprechende Nachweise, die im Ausland erstellt worden sind, zur Feststellung des Pflegeaufwandes und der damit verbundenen „Dauer, Lage und Verteilung der noch möglichen Arbeitszeit“ akzeptiert (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.22)?

b) In wie vielen Fällen sind im erfragten Zeitraum gefälschte Nachweise vorgelegt worden (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

7

Wie wird angesichts des nach § 16 Absatz 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) angewendeten Angehörigenbegriffs und der Weisung, wonach Nachweise „nicht zur Akte genommen werden“, sichergestellt, dass nicht für mehrere Leistungsberechtigte aufgrund der Pflegebedürftigkeit desselben Angehörigen Unzumutbarkeit festgestellt wird (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.21 f.)?

8

Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Fallgruppe nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II (sonstiger wichtiger Grund) zwischen 2015 und 2025 entwickelt (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?

a) Was waren die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen für das Kalenderjahr sowie für die Monate Januar und Dezember eines Jahres aufschlüsseln)?

b) Was waren je Jahr die fünf häufigsten sonstigen wichtigen Gründe (bitte jeweils die absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr aufschlüsseln, zur Klassifikation der Gründe vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Kapitel 2.5)?

9

Wie oft wurde zwischen 2015 und 2025 eine Unzumutbarkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II aufgrund „kultureller oder religiöser Konflikte und Tabus“ bei „Angehörigen von besonderen Gruppen“ festgestellt (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.29; bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

a) Für welche konkreten Beschäftigungen wurde eine solche Unzumutbarkeit festgestellt, und was war jeweils das ausschlaggebende kulturelle oder religiöse Hemmnis (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

b) Was waren bei diesen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern und Frauen die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte je Staatsangehörigkeit in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

c) Wenn zu Frage 9 keine Zahlen vorliegen, welche Beschäftigungen sind nach Auffassung der Bundesregierung für Angehörige von besonderen Gruppen aufgrund kultureller oder religiöser Konflikte und Tabus unzumutbar, und auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt sich die Bundesregierung dabei?

d) Gibt es im Hinblick auf Randziffer 10.29 Vorgaben (Handreichung, Leitfaden, Merkblatt und Ähnliches) und bzw. oder Schulungen zur interkulturellen Kompetenz und Sensibilität, und wenn ja, was sind die wesentlichen Handlungsanleitungen hinsichtlich der Unterbreitung von Arbeitsangeboten oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?

10

Wie oft wurde zwischen 2015 und 2025 eine Unzumutbarkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II aufgrund einer Gefährdung des „Schutzes von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie“ festgestellt (vgl. Fachliche Weisungen § 10 SGB II der Bundesagentur für Arbeit, Stand: 1. Juli 2023, Randziffer 10.31; bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

a) Für welche konkreten Arbeitsangebote wurde eine solche Unzumutbarkeit festgestellt, und was war jeweils die ausschlaggebende Gefährdung (bitte je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

b) Was waren bei diesen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern und Frauen die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten (bitte je Staatsangehörigkeit in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr aufschlüsseln)?

c) Wenn zur Frage 10 keine Zahlen vorliegen, welche Beschäftigungen sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund einer Gefährdung des Schutzes von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie unzumutbar, und auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt sich die Bundesregierung dabei?

d) Gibt es im Hinblick auf Randziffer 10.31 Vorgaben (Handreichung, Leitfaden, Merkblatt und Ähnliches) und bzw. oder Schulungen zur interkulturellen Kompetenz und Sensibilität, und wenn ja, was sind die wesentlichen Handlungsanleitungen hinsichtlich der Unterbreitung von Arbeitsangeboten oder Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?

11

Wie oft wurde bei erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männern und Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 2015 und 2025 nach § 10 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 bis 5 SGB II Unzumutbarkeit hinsichtlich der Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit festgestellt, und was waren die zehn häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten (bitte je Nummer aus § 10 Absatz 1 SGB II in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr aufschlüsseln; die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten bitte in absoluten und prozentualen Zahlen je Kalenderjahr für alle Gründe nach § 10 Absatz 1 SGB II insgesamt aufschlüsseln)?

a) Wenn zu § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II keine Zahlen vorliegen, welche Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind nach Auffassung der Bundesregierung für Angehörige von besonderen Gruppen aufgrund kultureller oder religiöser Konflikte und Tabus unzumutbar, und auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt sich die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 9)?

b) Wenn zu § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II keine Zahlen vorliegen, welche Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund einer Gefährdung des Schutzes von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie unzumutbar, und auf welche einschlägige Rechtsprechung stützt sich die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 10)?

12

Worauf führt die Bundesregierung den überproportionalen Anteil von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in den Fallgruppen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 4 SGB II zurück, und welche Schlüsse zieht sie daraus (vgl. www.nius.de/politik/news/mehr-als-53-prozent-der-pflegenden-buergergeld-empfaenger-sind-auslaender)?

13

Warum werden die Erziehung eines Kindes und die Pflege von Angehörigen statistisch nicht getrennt erfasst, obwohl sie ausweislich § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 4 SGB II unterschiedliche Fallgruppen darstellen (vgl. https://nius.de/politik/news/mehr-als-53-prozent-der-pflegenden-buergergeld-empfaenger-sind-auslaender)?

Berlin, den 4. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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