Deutscher Bundestag Drucksache 21/4243
21. Wahlperiode 24.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth,
Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen
Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD
Strafrechtliche Sanktionspraxis und Abschreckungswirkung bei Angriffen auf
Vollstreckungs- und Einsatzkräfte
Angriffe auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte stellen einen besonders
schwerwiegenden Eingriff in die staatliche Ordnung und die Funktionsfähigkeit des
Rechtsstaates dar. Mit den Straftatbeständen der §§ 113 und 114 des
Strafgesetzbuches (StGB) hat der Gesetzgeber den strafrechtlichen Schutz von
Vollstreckungsbeamten und gleichstehenden Einsatzkräften in den vergangenen
Jahren erweitert. Gegenstand parlamentarischer Anfragen, unter anderem aus
der Fraktion der AfD, war bereits die Entwicklung der Fallzahlen
entsprechender Delikte sowie die statistische Erfassung von Gewalt gegen Einsatzkräfte.
Über die reine Fallzahlenentwicklung hinaus ist nach Auffassung der
Fragesteller insbesondere die tatsächliche strafrechtliche Sanktions- und Vollzugspraxis
von entscheidender Bedeutung. Für die Bewertung der Abschreckungswirkung
gesetzlicher Strafandrohungen ist maßgeblich, in welchem Umfang
Ermittlungsverfahren eingestellt werden, Anklagen erhoben werden und welche
konkreten Strafen letztlich verhängt werden. Ebenso relevant sind Erkenntnisse zu
Bewährungsquoten, Untersuchungshaft, Rückfallgeschehen sowie zur
praktischen Anwendung der gesetzlichen Strafrahmen durch die Gerichte.
Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher auf eine vertiefte Betrachtung der
Sanktionspraxis und der tatsächlichen strafrechtlichen Folgen bei Angriffen auf
Vollstreckungs- und Einsatzkräfte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen von Straftaten nach den §§ 113 und 114 StGB wurden
seit 2018 jährlich Ermittlungsverfahren eingeleitet?
2. In wie vielen dieser Fälle wurden die Verfahren jeweils eingestellt (bitte
jahresweise angeben)?
3. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für
die Einstellungen dieser Verfahren?
4. In wie vielen Fällen kam es seit 2018 zu einer Anklageerhebung wegen
Straftaten nach den §§ 113 und 114 StGB?
5. In wie vielen Fällen erfolgte eine rechtskräftige Verurteilung?
6. Welche Hauptstrafen wurden dabei jeweils verhängt (Geldstrafe,
Freiheitsstrafe auf Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung; bitte
jahresweise aufschlüsseln)?
7. Wie hoch ist der Anteil unbedingter Freiheitsstrafen an allen
Verurteilungen nach den §§ 113 und 114 StGB?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Höhe verhängter Geldstrafen in diesen Fällen?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer verhängter Freiheitsstrafen bei Verurteilungen nach den §§ 113
und 114 StGB?
10. Wie häufig wurde seit 2018 Untersuchungshaft bei Tatverdächtigen wegen
Straftaten nach den §§ 113 und 114 StGB angeordnet?
11. Wie häufig wurden im Zusammenhang mit entsprechenden Verurteilungen
Bewährungsstrafen ausgesprochen?
12. Welche typischen Bewährungsauflagen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesen Fällen verhängt?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Rückfallquoten bei
wegen Widerstands oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte
verurteilten Tätern vor?
14. Wie hoch ist der Anteil mehrfach vorbestrafter Täter bei Verurteilungen
nach den §§ 113 und 114 StGB?
15. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie häufig diese Taten im
Zusammenhang mit weiteren Gewaltdelikten stehen?
16. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
gesetzlichen Mindeststrafen in der gerichtlichen Praxis ausgeschöpft?
17. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass die bestehenden
Strafrahmen in der gerichtlichen Praxis regelmäßig durch Einstellungen oder
Bewährungsentscheidungen relativiert werden?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die generalpräventive
Abschreckungswirkung der geltenden Strafrahmen bei Angriffen auf Vollstreckungs- und
Einsatzkräfte?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen
entsprechender Delikte auf die Personalgewinnung, Motivation und den
Verbleib im Dienst bei Einsatzkräften vor?
20. Welche bundesweiten Unterstützungs-, Betreuungs- und
Entschädigungsregelungen bestehen für betroffene Einsatzkräfte?
21. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Initiativen zur weiteren
Verschärfung der Sanktionen bei Angriffen auf Vollstreckungs- und
Einsatzkräfte, und wenn ja, welche?
Berlin, den 17. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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