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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Strafrechtliche Sanktionspraxis und Abschreckungswirkung bei Angriffen auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

10.03.2026

Aktualisiert

20.03.2026

BT21/424324.02.2026

Strafrechtliche Sanktionspraxis und Abschreckungswirkung bei Angriffen auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4243 21. Wahlperiode 24.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue und der Fraktion der AfD Strafrechtliche Sanktionspraxis und Abschreckungswirkung bei Angriffen auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte Angriffe auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte stellen einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die staatliche Ordnung und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates dar. Mit den Straftatbeständen der §§ 113 und 114 des Strafgesetzbuches (StGB) hat der Gesetzgeber den strafrechtlichen Schutz von Vollstreckungsbeamten und gleichstehenden Einsatzkräften in den vergangenen Jahren erweitert. Gegenstand parlamentarischer Anfragen, unter anderem aus der Fraktion der AfD, war bereits die Entwicklung der Fallzahlen entsprechender Delikte sowie die statistische Erfassung von Gewalt gegen Einsatzkräfte. Über die reine Fallzahlenentwicklung hinaus ist nach Auffassung der Fragesteller insbesondere die tatsächliche strafrechtliche Sanktions- und Vollzugspraxis von entscheidender Bedeutung. Für die Bewertung der Abschreckungswirkung gesetzlicher Strafandrohungen ist maßgeblich, in welchem Umfang Ermittlungsverfahren eingestellt werden, Anklagen erhoben werden und welche konkreten Strafen letztlich verhängt werden. Ebenso relevant sind Erkenntnisse zu Bewährungsquoten, Untersuchungshaft, Rückfallgeschehen sowie zur praktischen Anwendung der gesetzlichen Strafrahmen durch die Gerichte. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher auf eine vertiefte Betrachtung der Sanktionspraxis und der tatsächlichen strafrechtlichen Folgen bei Angriffen auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In wie vielen Fällen von Straftaten nach den §§ 113 und 114 StGB wurden seit 2018 jährlich Ermittlungsverfahren eingeleitet?  2. In wie vielen dieser Fälle wurden die Verfahren jeweils eingestellt (bitte jahresweise angeben)?  3. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Gründe für die Einstellungen dieser Verfahren?  4. In wie vielen Fällen kam es seit 2018 zu einer Anklageerhebung wegen Straftaten nach den §§ 113 und 114 StGB?  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine rechtskräftige Verurteilung?  6. Welche Hauptstrafen wurden dabei jeweils verhängt (Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung; bitte jahresweise aufschlüsseln)?  7. Wie hoch ist der Anteil unbedingter Freiheitsstrafen an allen Verurteilungen nach den §§ 113 und 114 StGB?  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe verhängter Geldstrafen in diesen Fällen?  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer verhängter Freiheitsstrafen bei Verurteilungen nach den §§ 113 und 114 StGB? 10. Wie häufig wurde seit 2018 Untersuchungshaft bei Tatverdächtigen wegen Straftaten nach den §§ 113 und 114 StGB angeordnet? 11. Wie häufig wurden im Zusammenhang mit entsprechenden Verurteilungen Bewährungsstrafen ausgesprochen? 12. Welche typischen Bewährungsauflagen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Fällen verhängt? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Rückfallquoten bei wegen Widerstands oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilten Tätern vor? 14. Wie hoch ist der Anteil mehrfach vorbestrafter Täter bei Verurteilungen nach den §§ 113 und 114 StGB? 15. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie häufig diese Taten im Zusammenhang mit weiteren Gewaltdelikten stehen? 16. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Mindeststrafen in der gerichtlichen Praxis ausgeschöpft? 17. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass die bestehenden Strafrahmen in der gerichtlichen Praxis regelmäßig durch Einstellungen oder Bewährungsentscheidungen relativiert werden? 18. Wie bewertet die Bundesregierung die generalpräventive Abschreckungswirkung der geltenden Strafrahmen bei Angriffen auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen entsprechender Delikte auf die Personalgewinnung, Motivation und den Verbleib im Dienst bei Einsatzkräften vor? 20. Welche bundesweiten Unterstützungs-, Betreuungs- und Entschädigungsregelungen bestehen für betroffene Einsatzkräfte? 21. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Initiativen zur weiteren Verschärfung der Sanktionen bei Angriffen auf Vollstreckungs- und Einsatzkräfte, und wenn ja, welche? Berlin, den 17. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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