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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.03.2026

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

31.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/426024.02.2026

Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen

der Abgeordneten Anne Zerr, Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes und dabei „der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung verpflichtet.“ Sie zeichnet sich aus durch „qualitätsgesicherte Forschung und Entwicklung, die unabhängig ist und hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen folgt“ (www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/Aufgaben).

In der Veröffentlichung „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ (www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen; im Weiteren BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung) werden unter anderem einige wichtige Aussagen getroffen zum Zusammenhang von (über)langen Arbeitszeiten und gesundheitlichen Beschwerden. Zusammenfassend hält die Veröffentlichung fest, dass die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit sowie die geltenden Regelungen zu Ruhezeiten und Pausen eine wesentliche Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten spielen: Da die Arbeitszeit eine kritische Größe für die Gesamtbelastung der Beschäftigten darstellt, sei die Einhaltung der im Arbeitszeitgesetz definierten Schutzstandards von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ (Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD [KoalV], Zeile 558 ff.) zu schaffen.

Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellenden ein aktuelles Bild machen, inwieweit die Bundesregierung diese arbeitswissenschaftlich fundierten Erkenntnisse ihrer Politik zugrunde legt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie verträgt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 21/3703 „Die Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten über zehn Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind evidenzgestützt, aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt.“ mit der folgenden Aussage in der BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung, auf die auch die Bundesregierung in ihrer Antwort verweist: „Die Erkenntnislage zum Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten [Anmerkung: hier definiert als Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden täglich bzw. 40 bis 48 Stunden pro Woche] und möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist sehr umfangreich und kann als gesichert gelten. Wiederholt zeigt sich, dass lange Arbeitszeiten mit schlechterer Gesundheit einhergehen. […] Lange Arbeitszeiten verschlechtern die Schlafqualität bzw. ‑dauer und gehen mit einem schlechteren Gesundheitsverhalten und insgesamt einer höheren Sterblichkeit einher.“?

2

Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, diese gesicherte Erkenntnislage zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf das allgemeine Gesundheitsverhalten und die Sterblichkeit trotz etwaiger einzelner inkonsistenter Befunde nicht als gegeben anzuerkennen?

3

Stimmt die Bundesregierung der folgenden Aussage in der BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung zu: „Umfassend belegt ist, dass die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingten Unfällen zusammenhängt. Das Unfallrisiko steigt dabei nach der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden müssen. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht.“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), auch wenn die genaue maximale tägliche Arbeitszeit je nach Beschäftigtengruppe variieren könnte (Aussage der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703: „Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage ist heterogen und kontextabhängig.“)?

4

Inwiefern erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten als zielführend, den umfassend belegten Zusammenhang zwischen Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und dem Risiko für Fehlhandlungen und arbeitsbedingte Unfälle nicht als gegeben anzuerkennen?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass Risiken nicht „eindeutig und verlässlich einsetzen“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 21/3703), sondern dass ein höheres Gesundheitsrisiko bedeutet, dass eine gesundheitliche Schädigung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintritt?

6

Welche Daten und Studien sind der Bundesregierung bekannt zu arbeitsgebundener Zeit, „z. B. zusätzlich notwendige Zeit für den Arbeitsweg oder für die Arbeitsvorbereitung“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), die den Zeitraum, der u. a. zur Erholung zur Verfügung steht, reduzieren, wie viel Zeit wird durchschnittlich pro Arbeitstag bzw. Arbeitsjahr für den Arbeitsweg aufgewendet, welche Haupterkenntnisse enthalten diese Daten und Studien jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?

7

Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zu Schlafmangel und Schlafqualität, insbesondere mit Bezug auf arbeitsbedingt verkürzte Ruhezeiten vor, welche Haupterkenntnisse enthalten diese jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?

8

Welche Daten und Studien zum Umfang der „Zeiten für Grundbedürfnisse des Lebens, sogenannte Obligationszeiten“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung) sind der Bundesregierung bekannt, welche Haupterkenntnisse enthalten diese Studien jeweils, und was schlussfolgert die Bundesregierung daraus?

9

Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zum Pausenausfall vor, wie oft fallen Pausen aus oder werden verkürzt (bitte getrennt nach Länge der Arbeitszeit [etwa bis 8 h, >8 bis 10 h und >10 h] angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Es erscheint daher plausibel, dass die gesetzlich geforderten Ruhepausen von 45 Minuten bei Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag nicht ausreichend sind, da der Erholungsbedarf bei überlangen Arbeitszeiten durch die exponentielle Zunahme negativer Beanspruchungsfolgen ebenfalls überproportional zunimmt“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und inwiefern beabsichtigt sie, dies bei einer möglichen Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu berücksichtigen?

11

Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „So zeigen einige Studien, dass Beschäftigte bei flexiblen Arbeitszeiten lange tägliche Arbeitszeiten bevorzugen, wenn sie dafür weniger Tage in der Woche arbeiten müssen. Dies ist jedoch in Bezug auf Sicherheit und langfristige Gesundheit von Beschäftigten kritisch zu beurteilen.“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

12

Inwiefern teilt die Bundesregierung folgende Einschätzung: „Eine Ausdehnung der Arbeitszeit, insbesondere auch bezogen auf den Arbeitstag und eine Einschränkung der Ruhezeit, birgt das Risiko[,] die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten weiter zu reduzieren, sowohl kurzfristig (hoher Krankenstand) als auch langfristig (Frühverrentung). Dadurch kann sich der Arbeitskräftemangel weiter verschärfen.“ (BAuA-Arbeitszeit-Veröffentlichung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

13

Wann werden die Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2025 vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703)?

14

In welchem Rahmen befasst sich die BAuA „mit der Aktualisierung des Wissensstands zu den Auswirkungen langer Arbeitszeiten auf Gesundheit, Wohlbefinden und weitere relevante Indikatoren“ (Antwort zu Frage 1b auf Bundestagsdrucksache 21/3703), und wann ist hier mit Ergebnissen zu rechnen?

Berlin, den 16. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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