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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
17.03.2026
Aktualisiert
27.03.2026
BT21/431325.02.2026
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4313
21. Wahlperiode 25.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Violetta Bock, Janina Böttger,
Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan
Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea
Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen
Die allgemeine Aufrüstung und Modernisierung der Bundeswehr haben
weitreichende Auswirkungen für die Bundesländer und deren Kommunen. Die
Bundeswehr plant, die Personalstärke der Bundeswehr bis 2035 auf mindestens
255 000 anzuheben. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger Männer
eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern
Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb oder durch
Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Außerdem erfordert der
Truppenaufwuchs zwangsläufig auch den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten.
Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung von militärisch genutzten
Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/d
e/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758). Die betroffenen
Liegenschaften werden der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve der
Bundeswehr zugeführt. Nach Angaben der Bundeswehr liegen von den 187
derzeit betroffenen Liegenschaften 14 in Hessen. Dazu gehören auch
Liegenschaften, die bereits zivil genutzt werden, wie z. B. die ehemalige Underwood
Kaserne in Hanau (www.op-online.de/region/hanau/underwood-kaserne-in-han
au-steht-wieder-auf-bundeswehr-liste-94011740.html#google_vignette), oder
wo bereits Bebauungspläne für eine zivile Nutzung genehmigt worden sind,
wie z. B. beim Giesheimer Airfield (www.fr.de/rhein-main/darmstadt/darmstad
t-und-griesheim-planen-bebauung-des-airfield-gelaendes-94021951.html).
Außerdem grenzen einige dieser Liegenschaften, wie z. B. das Weinberg-Areal
in Wetzlar, an Naturschutzgebiete, sodass sich im Fall einer Reaktivierung die
Frage nach den Auswirkungen auf diese Naturschutzgebiete stellt.
Die Bundeswehr verfolgt außerdem einen grundlegenden Ausbau des
militärischen Verkehrswegenetzes. Nach Angaben der Bundeswehr ist Deutschland die
„operative Drehscheibe“ in Europa und wahrscheinliches Aufmarschgebiet für
die NATO und muss deswegen auch entsprechende Verkehrsinfrastruktur
aufbauen (www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/if-3-25-
drehscheibe-deutschland-5960654). Ende Juni 2025 schloss die Bundeswehr
mit der Autobahn GmbH eine Vereinbarung für Militärtransporte, die auch für
die hessischen Autobahnabschnitte gilt. Damit sollen Großraum- und
Schwertransporte erleichtert werden (www.autobahn.de/presse/mitteilung/
drehscheibedeutschland-bundeswehr-schliesst-neue-vereinbarung-fuer-militaerschwertrans
porte-mit-der-autobahn-gmbh). Außerdem werden Verwaltungsvereinbarungen
zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und den Bundesländern
geschlossen. Am 21. August 2025 unterzeichneten auch das Landeskommando
Hessen, das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und das
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
(BAIUDBw) eine Vereinbarung zur effizienten Regelung des militärischen
Verkehrs auf den Straßen des Landes Hessen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass
zukünftig Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen vereinfacht werden
und Straßentransporte nur noch angekündigt und nicht mehr gesondert
genehmigt werden müssen. Deutschland hat sich zudem bereit erklärt, im Rahmen
der NATO gemeinsam mit den Niederlanden und Polen einen Musterkorridor
für Truppenverlegungen auszubauen (www.bmvg.de/de/aktuelles/military-mobi
lity-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen-5733066). Das betrifft sowohl
den Schienenverkehr als auch Autobahnen und weitere Straßen des
Militärstraßengrundnetzes (MSGN). Flankiert wird der Ausbau der Verkehrswege für die
militärische Nutzung durch das EU Military Mobility 2.0 bzw. die Connecting
Europe Facility.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Liegenschaften der Bundeswehr wurden Stand 31. Dezember
2025 von der Bundeswehr nicht aktiv genutzt, und wer ist jeweils für die
Verwaltung der Liegenschaften zuständig (bitte jeweils die genaue
Adresse, die Fläche und seit wann diese jeweils nicht mehr genutzt wurden
angeben)?
2. Welche dieser Liegenschaften sollen 2026
a) erneut hinsichtlich einer Reaktivierung bzw. Nutzung geprüft werden,
und für welche Zwecke,
b) wieder reaktiviert werden, und für welche Zwecke,
c) verkauft oder einer anderweitigen zivilen Nutzung zugeführt werden?
3. Welche Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen sind von dem
Moratorium von Ende Oktober 2025 betroffen (bitte jeweils auch die jeweilige
Fläche angeben)?
4. Welche jährlichen Kosten fallen für den Bund durch die Nichtnutzung der
vom Moratorium betroffenen Liegenschaften an?
5. Welche Gespräche und Verhandlungen wurden 2025 mit welchen
hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien im Vorfeld des Moratoriums
über die geplante Inklusion der Liegenschaften in das Moratorium
geführt?
6. Wann wird das BMVg das nächste Mal die Aufrechterhaltung des
Moratoriums von Oktober 2025 überprüfen, und welche anderen Behörden
werden in den Konsultationsprozess eingebunden?
7. Welche weiteren Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen (über die vom
Moratorium betroffenen Liegenschaften hinaus) werden Stand 1. Januar
2026 der „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeordnet (bitte die
jeweilige Fläche angeben)?
8. Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium
betroffenen Liegenschaften in Hessen, und inwiefern gibt es dabei
besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [
möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?
9. Bei welchen Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen wird weiterhin die
Umwandlung der militärisch genutzten Liegenschaft in eine zivile
Nachnutzung weiterverfolgt (bitte auch die jeweilige Fläche angeben)?
10. Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den vom Moratorium
betroffenen Liegenschaften in Hessen, und wie will die Bundesregierung mit der
jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?
11. Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften gab es
bereits bewilligte Baupläne und bzw. oder behördliche Nutzungspläne für
eine zivile Nutzung?
12. Welche Konsequenzen hat das Moratorium für die Pläne zur Errichtung
eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim
Airfields, und welche Kosten fallen durch den Bebauungsstopp der Fläche
an?
13. Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen
sind bereits konkrete Instandsetzungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur
Vorbereitung der Reaktivierung der Liegenschaften vom BMVg
eingeleitet worden?
14. Bei welchen der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften wäre vor
einer Wiedernutzung durch die Bundeswehr die Durchführung von
umweltschutzrechtlichen Prüfungen und Maßnahmen notwendig, und mit
welchen Kosten dafür rechnet die Bundeswehr?
15. In welcher Form sind sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch
die Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten
Liegenschaften der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne
eingebunden?
16. Inwiefern wird die Zwischennutzung der ehemaligen Underwood-Kaserne
in Hanau als Unterkunft für ukrainische Geflüchtete durch das
Moratorium der Bundeswehr beeinträchtigt werden, und in welcher Form wurden
diesbezüglich Gespräche mit der betroffenen Kommune geführt?
17. Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil
a) des Militärstraßengrundnetzes im Hessen am Gesamtstraßennetz in
Hessen (bitte in Kilometern und Prozent angeben),
b) an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen?
18. Wie viele Gelder aus dem Bundeshaushalt wurden 2025 für den Ausbau
und die Instandhaltung der folgenden Verkehrswege ausgegeben, und mit
welchen weiteren Ausgaben plant die Bundesregierung für den Zeitraum
von 2026 bis 2029 (bitte jeweils nach Haushaltstiteln aufschlüsseln) für
a) das Militärstraßengrundnetz in Hessen,
b) die militärisch relevanten Autobahnabschnitte in Hessen und
c) die militärisch relevanten Schienennetzabschnitte in Hessen?
19. Wie viele Zuschüsse der EU für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im
Rahmen des Military-Mobility.Programms bzw. der Connecting Europe
Facility wurden für Maßnahmen in Hessen bereitgestellt?
20. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesland Hessen und
der Bundeswehr bzw. dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr im Hinblick auf
a) die Nutzung und die Ausgaben des MSGN und
b) die Verbesserung militärischer Transporte durch Hessen?
21. Wie häufig hat sich das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für
Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität
einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr
(BLKG MM/ZV) 2025 getroffen, und welche Maßnahmen im Hinblick
auf das MSGN in Hessen wurden dabei wann getroffen?
22. Von welchen Gesamtkosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in
Hessen, die in einem direkten Bezug zu der Errichtung eines Musterkorridors
für die Verlegung von Rüstungsgütern und Personal zwischen den
Niederlanden und Polen stehen, geht die Bundesregierung aus?
23. Welche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Military-Mobility-
Plans wurden in Hessen seit 2020 umgesetzt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
24. Über welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen in Hessen
verfügte die Bundeswehr Stand 1. Januar 2026 (bitte den Standort, das
jeweils dort verfügbaren Personal und die monatlichen
Musterungskapazitäten angeben)?
25. Welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen plant das BMVg,
2026 an welchen Standorten in Hessen aufzubauen (bitte den angestrebten
Personalzuwachs und die Schaffung von monatlichen
Musterungskapazitäten angeben)?
26. Wie viele Standorte in Hessen plant die Bundeswehr, zur Verbesserung
der Musterungskapazitäten
a) neu zu erwerben (bitte die Standorte, Fläche und
Musterungskapazitäten nennen),
b) aus der strategischen Liegenschaftsreserve zu reaktivieren,
c) an bestehenden Standorten auszubauen?
27. Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von
Bundeswehreinrichtungen in Hessen im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)?
Berlin, den 13. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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