Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) beziffert den aktuellen Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen auf rund 15 Mrd. Euro (https://zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesidium/). Zudem fordert er einen jährlichen Bundesbeitrag von mindestens 500 Mio. Euro, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen zu sichern. Eine transparente Aufschlüsselung über Bedarfe, Prioritäten und konkrete Maßnahmen liegt jedoch bislang nicht vor. Der Bund stellt jährlich mehrere Millionen Euro für Seehafeninfrastruktur bereit (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/seehaefen-fordern-vom-bund-milliarden-aus-sondervermoegen,hafen-186.html).
Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 mit der Nationalen Hafenstrategie die Stärkung der deutschen Seehäfen forciert und dabei ausdrücklich die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Hafeninfrastruktur betont (www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/nationale-hafenstrategie-2309422).
Der seinerzeitige Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing erklärte dazu 2024: „Der Bund steht weiterhin zur gemeinsamen Verantwortung für die Häfen. Dazu zählt auch die Frage der angemessenen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder.“ (www.hafen-hamburg.de/de/presse1/news/nationale-hafenstrategie-im-kabinett-beschlossen/).
Die Nationale Hafenstrategie wird auch von der jetzigen Bundesregierung weitergeführt. Die den Ländern aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellten 100 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur sowie die für von 2026 bis 2029 vorgesehenen zusätzlichen 400 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds scheinen den Fragestellern jedoch nicht ausreichend, um den bezifferten Investitionsbedarf zu decken, weil sie davon ausgehen, dass der den Ländern mit Seehäfen gemäß Königsteiner Schlüssel zufallende Anteil von rund 18 Mrd. Euro nur zu einem kleineren Teil für die Seehäfen verwendet werden wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie schätzt die Bundesregierung den gegenwärtigen baulichen Zustand und die derzeitige technische Ausstattung der deutschen Seehäfen ein?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über infrastrukturelle Defizite (Neubaubedarf, Ersatzneubaubedarf und vorhandene Schäden) in den einzelnen deutschen Seehäfen vor, insbesondere mit Blick auf Kaianlagen, Schleusen, Hinterlandanbindung, Brücken, IT-Infrastruktur und Digitalisierung?
Kennt die Bundesregierung die diesbezügliche Einschätzung des ZDS (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), der den Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen mit rund 15 Mrd. Euro beziffert, und wie schätzt die Bundesregierung ihrerseits den Investitionsbedarf in die deutschen Seehäfen ein?
Hat die Bundesregierung seitens des ZDS bzw. von Hafenbetreibern oder anderen Wirtschaftsverbänden Rückmeldungen oder Stellungnahmen zu deren Investitionsbedarfseinschätzungen oder andere ergänzende Daten erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ZDS, dass sich der Investitionsbedarf in den deutschen Seehäfen derzeit auf rund 15 Mrd. Euro beläuft, und wenn nein, worin bestehen die Unterschiede zwischen der Einschätzung der Bundesregierung und der des ZDS (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Plant die Bundesregierung ihrerseits konkrete Maßnahmen, um den Sanierungs- und Modernisierungsrückstand in den deutschen Seehäfen abzubauen, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung deutscher Seehäfen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des Sondervermögens finanziert werden?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des ZDS (https://zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesidium/), dass zur Vermeidung eines erneuten Sanierungs- und Modernisierungsstaus bei den deutschen Seehäfen ein jährlicher Zuschuss aus dem Bundeshaushalt von mindestens 500 Mio. Euro notwendig sein wird, und wie müssten diese Mittel ggf. nach Auffassung der Bundesregierung bis zum Ende der 21. Wahlperiode verwendet werden, um dieses Ziel zu erreichen?
Plant die Bundesregierung, die jährlichen Bundesmittel für Seehafeninvestitionen zu erhöhen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab welchem Haushaltsjahr?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Infrastrukturprojekte in deutschen Seehäfen wurden nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund fehlender Mittel in den letzten fünf Jahren verschoben, im Umfang reduziert oder gänzlich gestrichen?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren im Bereich der Zuständigkeit des Bundes (Bundeswasserstraßen, seewärtige Zufahrten etc.) Aufträge zu Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen in den deutschen Seehäfen an deutsche Firmen und in welchem Umfang an ausländische Firmen vergeben?