Northvolt-Wandelanleihe – Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Deutschen Bundestages
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond Scheirich, Adam Balten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Bundesrechnungshof das Vorgehen des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, bei der Vergabe bzw. Absicherung einer Wandelanleihe zugunsten des Batterieherstellers Northvolt in erheblichem Umfang kritisiert. Konkret geht es um eine staatlich abgesicherte Wandelanleihe in Höhe von 600 Mio. Euro, die der Bund und das Land Schleswig-Holstein nach den Berichten jeweils hälftig getragen bzw. abgesichert haben sollen (www.welt.de/politik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3f/kritik-an-ampel-regierung-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungshof-ruegt-habecks-millionen-bruchlandung.html).
Nach den Darstellungen des Bundesrechnungshofes habe das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „wesentliche Risiken […] unzureichend ermittelt und bewertet“ und „weitestgehend nach dem Prinzip Hoffnung“ gehandelt. Zudem hätten bekannte Informationslücken dazu führen müssen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage hätten gelten dürfen (www.bild.de/politik/inland/northvolts-milliarden-desaster-habeck-ignoriert-warnungen-69830e80c9ddc2c8009c167b).
Die Berichterstattung verweist ferner darauf, dass bereits vor der Entscheidung Hinweise auf Termin- und Kostenüberschreitungen in bestehenden Northvolt-Projekten bekannt gewesen seien, ohne dass das damalige BMWK zentrale Annahmen zum Unternehmenserfolg in ausreichendem Maße hinterfragt habe (www.welt.de/politik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3f/kritik-an-ampel-regierung-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungshof-ruegt-habecks-millionen-bruchlandung.html). Ebenfalls wird berichtet, dass vor der Vergabe ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) eingeholt worden sei, das deutliche Warnhinweise zu wirtschaftlichen Risiken enthalten habe. Zugleich seien auch methodische Schwächen der Risikoanalyse thematisiert worden, etwa durch den Rückgriff auf Vergleichsunternehmen mit deutlich höherer Reife, während Northvolt eher Start-up-Charakter gehabt habe (ebd.).
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Fragesteller der Vorwurf, der Deutsche Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, sei nicht vollständig informiert worden. Nach den Berichten sei in der Vorlage der Bundesregierung zu den erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben das Ausfallrisiko der Wandelanleihe nicht erwähnt worden (ebd.). Zudem wird von Mängeln im Entscheidungsprozess gesprochen, insbesondere einem fehlenden „Mehraugen-Prinzip“ sowie einer faktischen Konzentration der Risikobewertung auf ein einzelnes Referat. Außerdem habe das damalige Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine eigene Risikobewertung vorgenommen (ebd.).
Industriepolitische Großförderungen, Bürgschaften, Garantieinstrumente und staatlich flankierte Finanzierungen sind nur dann politisch wie haushälterisch vertretbar, wenn Entscheidungsgrundlagen, Risikomanagement und parlamentarische Unterrichtung höchsten Standards genügen.
Dies gilt umso mehr, als im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD eine Investitionsoffensive, eine Modernisierung der Förderpraxis für Großvorhaben sowie neue Instrumente wie einen „Deutschlandfonds“ angekündigt wurde (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf – Kapitel 1.1. Wirtschaft, Industrie, Tourismus). Die darin angekündigten Hebel- und Garantiestrukturen erhöhen aus Sicht der Fragesteller die Notwendigkeit belastbarer Governance-Regeln, transparenter Risikoquantifizierung und nachvollziehbarer Zuständigkeits- und Kontrollketten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundsätzliche Fragen nach der administrativen Ausgestaltung, der Einbindung anderer Ressorts (insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen), der Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie nach möglichen Anpassungen künftiger Förder- und Finanzierungsinstrumente, damit sich ein Vorgang mit potenziell erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt nicht wiederholt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Ressorts und welche Organisationseinheiten (Abteilung, Unterabteilung, Referat) innerhalb der Bundesregierung waren in die Vorbereitung, Prüfung, Abstimmung und Entscheidung zur staatlich abgesicherten Northvolt-Wandelanleihe (600 Mio. Euro) eingebunden (bitte jeweils Aufgabenbeitrag und Zeitpunkt der Einbindung darstellen)?
Welche konkreten Entscheidungsgrundlagen lagen der Bundesregierung vor, als sie die Vorlage an den Haushaltsausschuss zu außerplanmäßigen Ausgaben bzw. zur Absicherung der Wandelanleihe eingebracht hat (bitte in Dokumenttypen, Datum, Verantwortliche aufschlüsseln)?
Welche quantitativen Risikokennzahlen (z. B. Ausfallwahrscheinlichkeit, Loss-Given-Default, Szenario- bzw. Stresstests, Sensitivitätsanalysen) wurden vor der Entscheidung ermittelt, und welche Stellen haben diese Kennzahlen geprüft bzw. freigegeben?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Hinweise auf Termin- und Kostenüberschreitungen in anderen Northvolt-Projekten bereits vor der Entscheidung bekannt waren, und wenn ja, aus welchen Quellen stammten diese Hinweise, wie wurden sie dokumentiert, und wie flossen sie in die Risikobewertung ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele externe Gutachten wurden in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung oder vom damaligen BMWK in Auftrag gegeben, und wie hoch waren die diesbezüglichen Kosten für die Erstellung der externen Gutachten (bitte nach Gutachtenersteller und Kosten aufschlüsseln)?
In welcher Form wurden externe Gutachten eingeholt, welche zentralen Risiko- und Warnhinweise enthielten diese Gutachten nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Passagen bzw. Ergebnisse wurden dem Haushaltsausschuss bzw. dem Deutschen Bundestag vollständig, auszugsweise oder gar nicht zur Verfügung gestellt (bitte begründen)?
Welche Methodik wurde bei der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit der Wandelanleihe verwendet (insbesondere: verwendete Vergleichsunternehmen, Annahmen zu Markthochlauf, CAPEX (Capital Expenditures) bzw. OPEX (Operating Expenditures), Absatz, Preisentwicklung, Finanzierungskosten), und welche Stelle im damaligen BMWK bzw. in der Bundesregierung hat die Plausibilität dieser Annahmen unabhängig geprüft?
Aus welchen Gründen wurde kein dokumentiertes Mehraugenprinzip bzw. keine ressortübergreifende, unabhängige Zweitprüfung der Risikoanalyse institutionalisiert, und welche internen Vorgaben (Richtlinien bzw. Handbücher, Prozessbeschreibungen) galten hierfür zum Entscheidungszeitpunkt oder gelten auch gegenwärtig?
Welche Rolle hatte das BMF im Verfahren (Mitzeichnung, Einvernehmen, Stellungnahme, eigene Risikoprüfung), und falls keine eigenständige Risikobewertung des BMF erfolgte, warum nicht, und auf welcher Rechtsbzw. Verwaltungsgrundlage wurde darauf verzichtet?
Welche Angaben zum Ausfallrisiko der Wandelanleihe wurden in der Vorlage an den Haushaltsausschuss gemacht, und welche Gründe gab es gegebenenfalls dafür, das Ausfallrisiko nicht ausdrücklich zu beziffern oder hervorzuheben?
Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen (Bundeshaushaltsordnung, Verwaltungsvorschriften, ggf. einschlägige Regelungen zu Bürgschaften bzw. Garantien und finanziellen Transaktionen) wurden herangezogen, um die Maßnahme als zulässig und wirtschaftlich zu bewerten, und welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der einschlägigen Vorgaben wurde durchgeführt (bitte Art und Ergebnis angeben)?
Welche beihilferechtlichen Schritte (Notifizierung, Abstimmung mit der Europäischen Kommission, beihilferechtliche Einordnung) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, und welche Auflagen bzw. Compliance-Pflichten ergaben sich daraus?
Welche Rolle spielte die KfW (z. B. Zeichnerin der Wandelanleihe, Strukturierung, Due-Diligence-Anforderungen, Covenants), und welche Kontroll- und Berichtspflichten bestanden gegenüber dem Bund während der Laufzeit?
Hat die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs bereits Konsequenzen gezogen (z. B. Anpassung von Prozessstandards, Risikohandbüchern, Berichtslinien, Einbindung des BMF, Standardisierung von Szenarioanalysen), und wenn ja, welche konkreten Konsequenzen wurden durch die Bundesregierung gezogen, und bis wann sollen etwaige Änderungen vollständig umgesetzt sein?
Bewertet die Bundesregierung die Northvolt-Finanzierung als Präzedenzfall für künftige Instrumente (z. B. Deutschlandfonds), und wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Governance-Regeln (Transparenz, parlamentarische Unterrichtung, Risikoobergrenzen, Ex-ante- bzw. Ex-post-Evaluation) plant sie hierfür gegebenenfalls?
Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Northvolt-Wandelanleihe und oder deren Folgen mit anderen europäischen oder außereuropäischen Regierungen (z. B. Schweden) sowie mit EU-Institutionen über Risikoprüfungen, Förderdesign, Insolvenzfolgen oder Standortfortführung ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus für das künftige Handeln der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ab?
Welche Maßnahmen haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der Ansiedlung bzw. Förderung großer Batteriezellprojekte (inklusive Berichtspflichten, Controlling-Strukturen, parlamentarische Unterrichtung) umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für bundeseinheitliche Mindeststandards?
Ist eine Ex-post-Evaluation (wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung, Technologietransfer, fiskalische Risiken) für die Northvolt-Maßnahme vorgesehen, und wenn ja, wann wird eine solche durchgeführt, wer soll diese durchführen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergebnisse dem Bundestag vorzulegen?
Aus welchem konkreten Gründen wurde der bislang unveröffentlichte Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht veröffentlicht, und wird der Bericht des Bundesrechnungshofes nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht werden, und wenn ja, wann?
Welche Richtlinien bzw. Standards gibt es in der Bundesregierung bezüglich des maximalen Volumens einer staatlichen Risikoabsicherung im Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Begünstigten, und wurden diese Richtlinien im Fall von Northvolt AB eingehalten?
Wie begründet die Bundesregierung die Vergabe einer Risikoabsicherung, deren Volumen den damaligen Jahresumsatz des Begünstigten um das Fünffache überstieg, und welche vergleichbaren Fälle von Absicherungen in dieser Relation zum Umsatz gab es in den letzten zehn Jahren bei anderen Unternehmen (bitte Zeitpunkt, Name des Begünstigten, Höhe des damaligen Jahresumsatzes und Höhe der staatlichen Absicherung tabellarisch aufführen)?
Welche Treffen fanden ggf. zwischen Vertretern der Northvolt AB und der Leitungsebene des damaligen BMWK im Zeitraum von zwölf Monaten vor der Förderentscheidung statt, wurden dabei seitens des damaligen BMWK oder Northvolt Zusagen gemacht, die über die schriftlichen Entscheidungsgrundlagen hinausgingen, und wenn ja, welche?
Inwieweit waren ggf. der Bundeswirtschaftsminister bzw. Staatssekretäre im damaligen BMWK persönlich in die Verhandlungen zur Wandelanleihe eingebunden, und gab es Zeitpunkte, an denen die Leitungsebene (Staatssekretäre, Bundesminister) explizit gegen fachliche Bedenken der Arbeitsebene (Referate) intervenierte?