Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie
der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Schattner, Adam Balten, Stefan Henze, Thomas Dietz, Marcel Queckemeyer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die deutsche chemische Industrie, insbesondere der Bereich der Spezialchemie, steht unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Exemplarisch hierfür steht die Wacker Chemie AG mit ihrem zentralen Standort in Burghausen, die einen Abbau von rund 1 500 Arbeitsplätzen in Deutschland angekündigt hat. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland etwa 10 700 Menschen und weltweit mehr als 16 000 Mitarbeiter (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wacker-chemie-meldet-rekordverlust-von-800-millionen-euro,V9aHHjj).
Die Spezialchemie unterscheidet sich nach Auffassung der Fragesteller strukturell von klassischen Massenindustrien wie Stahl oder Zement durch eine stark fragmentierte Produktpalette, hochspezialisierte Produktionsprozesse und eine hohe technologische Heterogenität. Die Unternehmen der Spezialchemie haben einen hohen Aufwand für Forschung und Entwicklung, da sie oft nur im Markt bestehen können, wenn sie ständig neue und innovative Produkte entwickeln. Auch die Herstellkosten sind meistens gegenüber den in Massenproduktion hergestellten Grundchemikalien sehr hoch (www.chemie.de/lexikon/Spezialchemie.html). Diese Struktur wirkt sich unmittelbar auf die Anwendung der Regelungen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) aus.
Im Geschäftsbericht 2024 weist die Wacker Chemie AG direkte und indirekte CO₂-Emissionen (Scope 1 und Scope 2) in einer Größenordnung von rund 2,5 Mio. Tonnen CO₂ aus (https://berichte.wacker.com/2024/geschaeftsbericht/). Gleichzeitig bewegten sich die Preise für Emissionszertifikate (EUAs) in den vergangenen Jahren überwiegend in einer Bandbreite zwischen 60 und 90 Euro je Tonne CO₂ (www.eex.com/en/market-data/environmental-markets/eua-futures; Trading Economics – Carbon Prices https://tradingeconomics.com/commodity/carbon).
Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-ETS erfolgt auf Grundlage produkt- und prozessbezogener Benchmarks, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02003L0087-20230605). Mit Beginn der vierten Handelsperiode (2021 bis 2030) wurden diese Benchmarks verschärft und unterliegen einer weiteren dynamischen Anpassung (https://climate.ec.europa.eu/eu-action/carbon-markets/eu-emissions-trading-system-eu-ets/free-allocation/allocation-industrial-installations_en).
Zwar sind klassische emissions- und handelsintensive Sektoren wie Stahl, Zement und Teile der Grundchemie als Carbon-Leakage-gefährdet (Anmerkung der Verfasser: abwanderungsgefährdet aufgrund der heimischen CO2-Auflagen) eingestuft, doch weisen zahlreiche Analysen darauf hin, dass spezialisierte chemische Prozesse aufgrund der Benchmarksystematik häufig nur teilweise abgedeckt werden. Modellschätzungen deuten darauf hin, dass spezialisierte chemische Prozesse oft einen niedrigeren Anteil an kostenlosen ETS-Zertifikaten erhalten können als klassische Carbon-Leakage-Sektoren wie Stahl oder Zement (Bekanntmachung der Kommission – Vorläufige Carbon-Leakage-Liste 2021-2030 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018XC0508(01)).
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit industrieller Standorte, zur industriepolitischen Kohärenz sowie zu den gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen der aktuellen Regulierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur effektiven Höhe der kostenlosen Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten für Anlagen der Spezialchemie in Deutschland seit 2021 vor (bitte nach Produktbenchmarks, Fallback-Benchmarks und Jahren differenzieren)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil kostenloser Zertifikate an den gesamten ETS-pflichtigen Emissionen bei Anlagen der Spezialchemie im Vergleich zu Stahl- und Zementanlagen im Zeitraum von 2021 bis 2024?
Wenn der Bundesregierung keine aggregierten sektorübergreifenden Vergleichsdaten vorliegen, hat sie sie sich zu den industriepolitischen Auswirkungen des EU-ETS auf unterschiedliche Industriezweige eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die produkt- und fallback-basierte Benchmarksystematik des EU-ETS für heterogene Spezialchemieprozesse strukturell weniger vorteilhaft ist als für homogene Massenprodukte wie Stahl oder Zement (bitte erläutern)?
Welche Analysen hat die Bundesregierung ggf. durchgeführt, um zu prüfen, ob die bestehenden ETS-Benchmarks die reale Emissionsintensität spezialisierter chemischer Produktionsprozesse sachgerecht abbilden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein erheblicher Teil der Emissionen in der Spezialchemie außerhalb spezifischer Produktbenchmarks anfällt und daher vollständig über kostenpflichtige Zertifikate gedeckt werden muss?
Welche Einschätzung oder Prognose hat die Bundesregierung ggf. zu den Auswirkungen der vierten Handelsperiode des EU-ETS (2021 bis 2030) auf die effektive kostenlose Zuteilung für Spezialchemieanlagen im Vergleich zu klassischen Carbon-Leakage-Sektoren vorgenommen?
Welche quantitativen Effekte auf die kostenlose Zuteilung prognostiziert die Bundesregierung ggf. infolge der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026, insbesondere für Unternehmen, die bereits heute keine vollständige Benchmarkabdeckung erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass zwischen der zunehmenden Anwendung des CBAM und dem Umfang kostenloser Zertifikatszuteilung ein inverser Zusammenhang besteht, und worauf stützt sie diese Einschätzung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich auf Basis öffentlich zugänglicher Unternehmensdaten für das Jahr 2024 bei einem operativen Betriebsergebnis (EBIT) von rund 262 Mio. Euro, CO₂-Emissionen von etwa 2,5 Mio. t sowie EUA-Preisen zwischen 60 und 90 Euro je Tonne rechnerisch eine jährliche CO₂-Kostenbelastung im hohen zweistelligen bis mittleren dreistelligen Millionenbereich ergeben kann (exemplarisch steht hierfür Wacker Chemie, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass eine solche CO₂-Kostenbelastung – abhängig von Zertifikatspreis und Zuteilungsquote – rechnerisch 30 Prozent bis über 60 Prozent des operativen Ergebnisses eines industriellen Standorts erreichen kann (bitte erläutern)?
Welche eigenen Berechnungen oder Modellierungen liegen der Bundesregierung ggf. zur relativen Belastung des operativen Ergebnisses (EBIT) durch ETS-bedingte CO₂-Kosten in der chemischen Industrie vor?
Sieht die Bundesregierung ab einer bestimmten relativen Größenordnung der CO₂-Kostenbelastung, z. B. EBIT-Marge, ROCE (Return on Capital Employed), die Gefahr, dass industrielle Standorte ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit verlieren (wenn ja, bitte ausführen)?
Welche konkreten Alternativen zur Verlagerung oder Aufgabe emissionsintensiver Spezialchemie-Produktion in Deutschland sieht die Bundesregierung unter den geltenden EU-ETS- und CBAM-Rahmenbedingungen gegebenenfalls?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Unternehmen bei dauerhaft hoher relativer CO₂-Kostenbelastung Investitionen zurückstellen, Produktionskapazitäten abbauen oder Standorte verlagern (www.welt.de/regionales/niedersachsen/article693bd9f5a2b27337507d9988/energiewende-belastet-jeden-dritten-betrieb-in-niedersachsen.html?utm_.com)?
Welche Annahmen legt die Bundesregierung hinsichtlich der Investitions- und Betriebskosten sowie Overheadkosten von Carbon-Capture-and-Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie zugrunde?
Hat sich die Bundesregierung (basierend auf Frage 16) eine Position zur Fragestellung erarbeitet, ob CCS-basierte Dekarbonisierungsstrategien variable CO₂-Kosten durch langfristig fixe Standortkosten ersetzen und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriestandorte dauerhaft beeinträchtigen können, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung für die von CCS adressierten Sektoren gemäß Novelle des Kohlendioxidspeichergesetzes – also auch für die Spezialchemie – modellhaft berechnet, ab welchem ökonomischen Kipppunkt CCS-Investitionen aus Unternehmenssicht nicht mehr zu einer standortstabilisierenden Emissionsminderung, sondern zu Investitionszurückhaltung oder Standortverlagerung führen, weil sich ETS-Kosten, CCS-bedingte CAPEX (Capital Expenditures)- und OPEX (Operational Expenditures)-Lasten, Mindestanforderungen im ROI (Return of Investment) sowie regulatorische Risiken kumulieren, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie im Hinblick auf den behaupteten Carbon-Leakage-Schutz?
Auf welcher belastbaren Zeit-, Infrastruktur- und Kostenplanung basiert ggf. die Erwartung der Bundesregierung, dass Carbon-Capture-and-Storage-Lösungen (CCS) in der chemischen Industrie kurz- bis mittelfristig einen wirksamen Beitrag zur Emissionsminderung leisten können, obwohl in Deutschland bislang keine flächendeckende CO₂-Transport- und Speicherinfrastruktur existiert und wesentliche Fragen der Genehmigung, Langzeithaftung, Finanzierung sowie gesellschaftlichen Akzeptanz weiterhin ungeklärt sind (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/speicherung-von-kohlendioxid-2376946)?
Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass geplante Handelsabkommen – wie beispielhaft das EU-Indien-Abkommen – nicht zu einer strukturellen Verlagerung energieintensiver Industrieproduktion in Länder mit deutlich geringeren Energie-, Regulierungs- und CO₂-Kosten führen und es somit zur Wertschöpfungsabwanderung kommt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu den Standortvorteilen Indiens im Hinblick auf Energiepreise, regulatorische Rahmenbedingungen und Fachkräfteverfügbarkeit im Vergleich zu Deutschland vor, und wie bewertet sie diese gegebenenfalls?
Gibt es modellhafte Berechnungen der Bundesregierung in Bezug auf mögliche Abwanderung von hochqualifizierten Fachkräften aus der chemischen Industrie, wenn sich außerhalb der EU attraktivere industrielle und marktpolitische Rahmenbedingungen etablieren (www.welt.de/wirtschaft/plus68ac0f3b5d3e123a945aa206/Auswandern-Fachkraefte-gehen-Frust-bleibt-was-das-fuer-Deutschland-bedeutet.html?utm_t.com)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung ggf., bei fortgesetzter Abwanderung industrieller Wertschöpfung und Fachkräfte die langfristige Finanzierung einer weiter steigenden Staatsquote sicherzustellen, wenn zugleich die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die steuerliche Wertschöpfungsbasis erodiert?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass eine Wirtschaftsordnung, die primär auf Umverteilung, staatliche Lenkung und massiver Subventionierung setzt, ohne eine hinreichend breite, finanzstarke und wettbewerbsfähige industrielle Produktionsbasis langfristig weder fiskalisch noch sozial tragfähig ist, und wenn ja, inwiefern, und welche konkrete Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, im Rahmen der Wirtschaftsordnung ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum in Deutschland anzustreben?