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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse - Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

16.03.2026

Aktualisiert

24.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/438527.02.2026

Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden

der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse ist ein zentraler Baustein zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland. Zugleich setzt die Ausübung des ärztlichen Berufs neben fachlicher Qualifikation zwingend eine persönliche Eignung voraus, insbesondere im Hinblick auf Zuverlässigkeit, charakterliche Integrität, psychische Stabilität sowie ausreichende kommunikative Fähigkeiten.

In der jüngeren Vergangenheit sind mehrere Fälle bekannt geworden, die Zweifel an der Zulänglichkeit der bestehenden Prüfmechanismen zur Feststellung der persönlichen Eignung ausländischer Ärzte aufgeworfen haben (www.focus.de/gesundheit/news/landesaerztekammer-warnt-schlechte-deutschkenntnissegefaehrlich-rekordzahl-bei-aerzten-ohne-deutschen-pass_id_259724378.html).

Eine umfassende gemeinsame Recherche von „ZDF“, „Spiegel“ und OCCRP (Organized Crime and Corruption and Reporting Project) im Oktober 2025 zeigte auf, dass hunderte Ärzte im Ausland ihre Berufserlaubnis verloren und dennoch mindestens 30 von ihnen – trotz schwerwiegender Fehler – weiterhin in Deutschland praktizieren (www.zdfheute.de/politik/deutschland/patientenbeauftragter-schwartze-aerzteregister-interview-100.html).

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, kritisierte, dass das Europäische Meldesystem IMI (Internal Market Information System) zu kompliziert und wenig zielgerichtet sei und zu wenige Stellen Zugriff darauf hätten. Zudem sagte er: „Wir brauchen ein bundesweites Ärzte-Register, das alle diese Fälle aufnimmt und auf das auch alle Ärztekammern Zugriff haben“ (ebd.).

Er betonte weiter, dass die Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und Approbationsbehörden mangelhaft sei. Ein Automatismus, bei dem alle Stellen Zugriff auf relevante Daten (z. B. berufsrechtliche Maßnahmen) haben, fehle bislang (ebd.).

Laut Pressebericht werden jährlich etwa 34 000 Behandlungsfehler allein durch mangelnde Deutschkenntnisse von Ärzten verursacht (https://blog.wiwo.de/management/2024/05/13/wenn-sie-aerzte-und-pfleger-nicht-verstehen-und-die-sieauch-nicht-medizinrechtler-lutz-boettger-ueber-verstaendigungsprobleme-in-kliniken/).

Das wirft bei den Fragestellern Fragen auf, insbesondere zum Umfang und Umgang mit Hinweisen auf auffälliges oder berufsrechtsrelevantes Verhalten, zu Beschwerden über nicht fachgerechte Behandlungen, zur systematischen Erfassung der Vorfälle, zu ihrer Bewertung, zu der diesbezüglichen Kommunikation zwischen den Behörden und mit den Organen der ärztlichen Selbstverwaltung.

Statistiken des Statistischen Bundesamtes 2023 zeigen zudem eine steigende Anzahl von Anerkennungen ausländischer Abschlüsse, was eine genaue Überprüfung der persönlichen Eignung nach Auffassung der Fragesteller essenziell macht (Statistisches Bundesamt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (insbesondere Bundesärzteordnung, Approbationsordnung für Ärzte, Anerkennungsgesetze sowie landesrechtliche Vorschriften und Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern) bestehen derzeit zur Prüfung der persönlichen Eignung neben der fachlichen Qualifikation bei a) der erstmaligen Erteilung der Approbation, b) der Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse und c) der Zulassung zur Facharztprüfung bzw. der Erteilung einer Facharztbezeichnung?

2

Welche konkreten Prüfmaßstäbe gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beurteilung von a) Zuverlässigkeit, b) charakterlicher Eignung und c) psychischer Stabilität im jeweiligen Verfahrensschritt?

3

Welche Rolle nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils a) die Landesprüfungs- und Approbationsbehörden und b) die Landesärztekammern bei der eigenständigen Prüfung oder Bewertung von Hinweisen auf auffälliges, aggressives oder anderweitig berufsrelevantes Verhalten ein?

4

In welchen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Approbations- oder Facharztanerkennungsverfahren ein amtsärztliches oder fachpsychiatrisches Gutachten zur Prüfung der psychischen Eignung eingeholt?

5

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Anordnung solcher Gutachten regelhaft, anlassbezogen oder ausschließlich bei konkreten Verdachtsmomenten, und welche Mindestanforderungen gelten an Inhalt, Umfang und Aktualität dieser Gutachten?

6

Wie viele Meldungen oder Beschwerden über nicht fachgerechte ärztliche Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 pro Jahr a) bei den Landesärztekammern und b) bei der Bundesärztekammer eingegangen?

7

Wie viele dieser Meldungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils a) formal geprüft, b) an Disziplinar- oder Berufsgerichtsverfahren überführt, c) an Approbationsbehörden weitergeleitet und d) ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen?

8

In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Beschwerden zu a) berufsrechtlichen Maßnahmen, b) Einschränkungen, Ruhen oder Widerruf der Approbation und c) strafrechtlichen Ermittlungen?

9

Wie viele Fälle von Widerruf oder Ruhen der Approbation wegen mangelnder persönlicher Eignung (psychische Gründe, Zuverlässigkeit, charakterliche Defizite) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in den Jahren von 2015 bis 2025 registriert (bitte nach Jahren und Hauptgrund aufschlüsseln)?

10

Wie viele Anträge auf Zulassung zur Facharztprüfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum aus Gründen der persönlichen Ungeeignetheit versagt (bitte ebenfalls nach Jahren und Hauptgrund differenzieren)?

11

Hat sich die Bundesregierung zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der derzeitigen Eignungsprüfungen eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, insbesondere vor dem Hintergrund, dass amtsärztliche oder fachpsychiatrische Gutachten regelmäßig weder öffentlich noch gerichtlich vollumfänglich überprüfbar sind?

12

Plant die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Verschärfung oder Präzisierung der Eignungsprüfung bei ausländischen Ärztinnen und Ärzten, insbesondere hinsichtlich a) verpflichtender amtsärztlicher oder fachpsychiatrischer Gutachten, b) verpflichtender Abfragen früherer Beschwerden bei Arbeitgebern, Kammern oder Behörden, c) bundeseinheitlicher Mindeststandards für Sprach- und Kommunikationskompetenz im patientennahen Kontext über das allgemeine Fachsprachniveau hinaus und d) der Einführung einer zentralen Warn- und Meldefunktion zwischen Behörden und Kammern, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf?

Berlin, den 10. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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