Radschnellwege mit Bundesförderung und die Belastung kommunaler Haushalte
der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Otto Strauß, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, René Bochmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Rocco Kever, Dr. Paul Schmidt, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Viele Kommunen in Deutschland stehen unter erheblichem finanziellen Druck. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben Haushaltssperren verhängt oder sind auf Kredite angewiesen, um ihre Ausgaben zu decken. Laut KfW-Kommunalpanel (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) 2025 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2025.pdf) stieg der kommunale Schuldenstand 2024 um 9,5 Prozent auf 169,4 Mrd. Euro, während insbesondere die Kassenkredite – ein Indikator für akute Finanznöte – um 13 Prozent auf 31,7 Mrd. Euro zunahmen. Vor diesem Hintergrund bedeutet jede zusätzliche Belastung ein erhebliches Risiko.
Gleichzeitig fördert der Bund den Bau neuer Radschnellwege mit fast 400 Mio. Euro (www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Themen/News-RADar/_texte/Bundesfoerderung_Radschnellwege.html). Dennoch verbleiben erhebliche Restkosten für Länder und Kommunen; hinzu kommen laufende Kosten für Betrieb und Unterhalt, die grundsätzlich nicht vom Bund getragen werden. Am Beispiel der geplanten Radschnellverbindung Nürnberg–Zirndorf–Oberasbach wird dies deutlich: Für den Oberasbacher Abschnitt wurden die Gesamtkosten mit rund 13,2 Mio. Euro veranschlagt. Der kommunale Eigenanteil wurde zunächst mit etwa 3,2 Mio. Euro, später mit rund 4 Mio. Euro inklusive Planungskosten beziffert (www.nn.de/fuerth/radschnellweg-zwischen-nurnberg-und-dem-landkreis-furth-hohe-kosten-fur-zirndorf-und-oberasbach-1.14508867). Solche Summen verdeutlichen nach Auffassung der Fragesteller die Dimension der finanziellen Belastung trotz Bundesförderung. Zugleich stehen die Städte Oberasbach und Zirndorf – wie viele andere Kommunen – unter erheblichem Haushaltsdruck und haben in der Vergangenheit bereits Haushaltssperren (www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/blitzumfrage-kaum-noch-staedte-mit-ausgeglichenem-haushalt) verhängt. Damit stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die Förderarchitektur des Bundes ausreichend sicherstellt, dass überörtliche Infrastrukturprojekte wie Radschnellwege nicht zu einer untragbaren Belastung für die Kommunen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat sich die Bundesregierung mit der Frage der finanziellen Risiken für kommunale Haushalte beschäftigt, wenn Städte und Gemeinden trotz Bundesförderung zusätzliche Eigenanteile sowie laufende Kosten für Betrieb und Unterhalt von Radschnellwegen tragen müssen, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für die Ausgestaltung künftiger Programme?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Höhe der bereits abgerufenen Bundesmittel, die regionale Verteilung sowie die bei den Kommunen verbleibenden Eigenanteile und Unterhaltungskosten über die bundesweite Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017–2030“ vor?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Fälle, in denen Kommunen in Deutschland trotz Bundesförderung mit erheblichen Eigenanteilen oder laufenden Unterhaltungskosten belastet werden, und welche Größenordnung dieser Belastungen ist der Bundesregierung bekannt?
Welche Bundesmittel wurden für das Projekt Radschnellweg Nürnberg–Zirndorf–Oberasbach bislang bewilligt, und welche ergänzenden Finanzierungsanteile von Land und Kommunen sind der Bundesregierung bekannt – insbesondere auch mit Blick auf den laufenden Betrieb und Unterhalt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., im Rahmen bestehender oder künftiger Programme sicherzustellen, dass Kommunen bei überörtlichen Radschnellwegen nicht nur beim Bau, sondern auch beim Betrieb und Unterhalt von zusätzlichen Kosten entlastet werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der angespannten Lage vieler kommunaler Haushalte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ggf. Reformbedarf bei der Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich Radschnellwege, um eine dauerhafte Belastung der Kommunen mit Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten zu vermeiden?