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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

16.03.2026

Aktualisiert

24.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/438927.02.2026

Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform

der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Thomas Stephan, Robert Teske, Hans-Jürgen Goßner, Lukas Rehm, Achim Köhler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) hat am 27. Januar 2026 ihre Empfehlungen vorgelegt (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf). Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas hat die Empfehlungen als „ambitioniertes Paket“ bezeichnet (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/baerbel-bas-nimmt-ergebnisse-der-sozialstaatskommission-entgegen.html). Aus Sicht der Fragesteller ist allerdings bereits fraglich, ob die KSR ihrem Arbeitsauftrag überhaupt nachgekommen ist. Die KSR sollte „die Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 15). Das Ergebnis dieser Prüfung suchen die Fragesteller in den Empfehlungen der KSR vergeblich und bezweifeln daher stark, dass damit die Akzeptanz des Sozialstaates bei Steuer- und Beitragszahlern verbessert werden kann.

Überdies bereiten Verlautbarungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Empfehlungen der KSR den Fragestellern große Sorge hinsichtlich des Gebotes einer sachgerechten, objektiven und neutralen Öffentlichkeitsarbeit. So heißt es im Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ vom 29. Januar 2026: „[…] in diesem Jahr stehen fünf Landtagswahlen an. Die Reform zur Modernisierung des Sozialstaats ist auch genau deswegen von besonderer Bedeutung“. Es folgt ein Zitat der Bundesministerin: „Für unsere Demokratie. Ein wichtiger funktionierender Sozialstaat ist eben auch ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“. Nach dem Zitat heißt es weiter: „Konkret bezog sich Bärbel Bas damit auf die Ergebnisse der Sozialstaatskommission. Bund, Länder und Kommunen müssen diese Reformen nun beherzt und mutig angehen“. Weiter unten heißt es schließlich: „Damit stellen wir die Weichen für einen funktionierenden Sozialstaat – ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ (https://newsletter.bmas.de/m/16828120).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hält es die Bundesregierung angesichts des Neutralitätsgebotes für zulässig, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit einen direkten Zusammenhang zwischen ihrer Arbeit und künftigen Wahlen herzustellen, und auf welche Rechtsprechung stützt sie sich dabei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Was versteht die Bundesregierung unter einem „funktionierenden Sozialstaat“, warum ist dieser „ein wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“, und worin besteht diese Pufferwirkung konkret (https://newsletter.bmas.de/m/16828120)?

3

Warum sind die von der KSR empfohlenen Änderungen im Sozialrecht (mit einem Zeithorizont Mitte bis Ende 2027) durch den Bundesgesetzgeber nach Auffassung der Bundesregierung von besonderer Bedeutung für die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr (vgl. ebd.; Empfehlungen der KSR 2026, S. 46, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf)?

4

Woran bemisst die Bundesregierung, inwieweit ein „funktionierender Sozialstaat“ im Hinblick auf die fünf Landtagswahlen in diesem Jahr als „wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ wirkt (https://newsletter.bmas.de/m/16828120)?

a) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg zur Wahl, und wenn ja, welche?

b) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?

c) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz zur Wahl, und wenn ja, welche?

d) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Rheinland-Pfalz geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum?

e) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt zur Wahl, und wenn ja, welche?

f) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?

g) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Abgeordnetenhauswahl 2026 in Berlin zur Wahl, und wenn ja, welche?

h) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Abgeordnetenhauswahl 2026 in Berlin geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?

i) Stehen nach Auffassung der Bundesregierung „Populisten und Extremisten“ bei der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahl, und wenn ja, welche?

j) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage, welche Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Mecklenburg-Vorpommern geeignet wären, die Pufferwirkung eines funktionierenden Sozialstaates als groß, mäßig und gering anzusehen, und warum, und wenn ja, wie lautet diese?

5

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung für den Fall, dass die „Reform zur Modernisierung des Sozialstaats“ bei den Landtagswahlen in diesem Jahr nicht oder in nicht ausreichendem Maße als „wichtiger Puffer gegen Populismus und Extremismus“ wirkt, Handlungsbedarf (https://newsletter.bmas.de/m/16828120)?

a) Wenn ja, welcher?

b) Wenn nein, warum nicht?

6

Welche konkreten Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung im BMAS hinsichtlich der Erstellung, Redaktion und Freigabe des vorliegend behandelten Formats „BMAS – 14-täglicher Newsletter“, und auf welcher Ebene ist die finale Freigabe der Ausgabe vom 29. Januar 2026 erfolgt?

7

Wie viele Leserreaktionen mit direkter Bezugnahme auf die vorliegend zitierten Stellen im BMAS-Newsletter vom 29. Januar 2026 sind bislang ggf. im BMAS eingegangen?

a) Entsprach die Anzahl der durchschnittlichen Menge an Reaktionen auf den Newsletter, und wenn nein, lag die Anzahl darunter oder darüber (bitte absolute Zahlen nennen und die Abweichung in Prozent angeben)?

b) Wurden aufgrund der möglichen Reaktionen Prüfschritte hinsichtlich der erfolgten Erstellung, Redaktion, Freigabe und Ähnlichem veranlasst, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie viele Abonnenten hatte das Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ im Zeitpunkt des Versands der Ausgabe vom 29. Januar 2026?

9

Wie viele Abonnenten hatte das Format „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ am 5. Februar 2026?

10

Hat die Bundesregierung die vorliegend zitierten Stellen aus dem „BMAS – 14-täglicher Newsletter“ vom 29. Januar 2026 in weiteren Formaten bzw. an weiteren Stellen publiziert?

a) Wenn ja, in welchen Formaten bzw. wo (bitte jeweils Datum der Veröffentlichung nennen und die Fundstelle bezeichnen)?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Warum sind nach Auffassung der Bundesregierung „die Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung“ im Deutschen Bundestag „nicht einfach“, woran macht die Bundesregierung diese Bewertung fest, und was wären demnach einfache Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung (Bundesministerin Bärbel Bas im Morgenmagazin, Das Erste, 27. Januar 2026, www.tagesschau.de/video/video-1549206.html, ab Minute 05:02)?

12

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung „bestehende Spielräume im nationalen Recht“, die laut Empfehlung Nr. 5 der KSR „stärker genutzt werden“ sollten (Empfehlungen der KSR 2026, S. 22, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf)?

a) Werden diese rechtlichen Spielräume nach Auffassung der Bundesregierung bislang zu wenig genutzt, wenn ja, woran macht die Bundesregierung das fest, und wenn nein, warum nicht?

b) Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Erweiterung dieser Spielräume, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht?

c) Welcher Beschäftigungsumfang ist nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um die von der KSR identifizierten „Fehlanreize“ zu beseitigen (vgl. Frage 12)?

Berlin, den 9. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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