Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Lukas Rehm, Kerstin Przygodda, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Mirco Hanker, Dr. Daniel Zerbin, Edgar Naujok, Volker Scheurell, Achim Köhler, Uwe Schulz, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Rocco Kever, Alexis L. Giersch, Thomas Ladzinski, Adam Balten, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) weisen auf eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung krimineller Strukturen hin. Neben klassischen Organisationsformen treten zunehmend flexible, netzwerkartige Zusammenschlüsse, die auf spezialisierte Rollen und ausgelagerte Tatbeiträge zurückgreifen. In diesem Zusammenhang gewinnen digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme eine zentrale Bedeutung für Planung, Koordination, Rekrutierung, Abschottung und Verschleierung krimineller Aktivitäten (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).
Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime zeigen, dass digitale Technologien nicht nur als Tatmittel einzelner Delikte fungieren, sondern als Grundlage arbeitsteiliger Geschäftsmodelle, in denen technische Dienstleistungen gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Cybercrime/2024/CC_2024.html). Zugleich deuten verschiedene Phänomenbereiche darauf hin, dass digitale Kanäle eine verbindende Funktion zwischen klassischer Organisierter Kriminalität, Cybercrime, Gewaltdelegation und der Rekrutierung neuer Tatbeteiligter übernehmen können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit organisierte kriminelle Strukturen in Deutschland heute in wesentlichen Teilen digital organisiert und gesteuert sind, wie diese digitale Infrastruktur strategisch bewertet wird und ob entsprechende Erkenntnisse systematisch in die Gesamtbekämpfung der Organisierten Kriminalität einfließen. Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung digitalen Kommunikations- und Infrastruktursystemen für Struktur, Organisation und Steuerung der Organisierten Kriminalität in Deutschland bei?
Inwieweit bewertet ggf. die Bundesregierung digitale Technologien nicht nur als unterstützende Tatmittel, sondern als strukturelle Grundlage moderner, arbeitsteiliger OK-Netzwerke?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass digitale Kanäle gezielt zur Planung, Koordination oder Steuerung arbeitsteiliger Tatbeiträge innerhalb organisierter krimineller Strukturen genutzt werden?
Welche Rolle spielen digitale Kommunikationsdienste und Plattformen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Rekrutierung neuer Tatbeteiligter, einschließlich Minderjähriger, im Kontext Organisierter Kriminalität?
Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, ob digitale Infrastrukturen genutzt werden, um Gewaltakte zu beauftragen, zu koordinieren oder zu kontrollieren, insbesondere im Zusammenhang mit delegierten oder ausgelagerten Gewaltformen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Existenz spezialisierter technischer Akteure oder Dienstleister vor, die gruppenübergreifend digitale Infrastruktur, Zugänge oder Dienstleistungen für organisierte kriminelle Strukturen bereitstellen?
In welchem Umfang werden ggf. solche digitalen Dienstleister oder Infrastrukturakteure (vgl. Frage 6) nach Kenntnis der Bundesregierung als eigenständige funktionale Rollen innerhalb organisierter krimineller Netzwerke erfasst oder analysiert?
Welche Schnittstellen sieht die Bundesregierung zwischen klassischer Organisierter Kriminalität und Cybercrime-Strukturen, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame digitale Infrastruktur, Dienstleistungsmodelle oder arbeitsteilige Kooperationen?
Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung ggf. für die Strafverfolgung und strategische Analyse, wenn Steuerung, Kommunikation und Arbeitsteilung organisierter krimineller Netzwerke überwiegend digital erfolgen?
Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime systematisch in die strategische Lagebewertung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität integriert?
Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit ggf., um die Bedeutung digitaler Infrastruktur für Struktur und Funktionsweise der Organisierten Kriminalität vergleichbar zu erfassen?
Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische Indikatorik zur digitalen Organisation von OK-Strukturen besteht (vgl. Frage 11), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Analyse- oder Bewertungsansätze zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob digitale Infrastruktur gezielt zur Abschottung organisierter krimineller Netzwerke gegenüber staatlichen Ermittlungsmaßnahmen genutzt wird, etwa durch Verschlüsselung, Anonymisierung oder internationale Diensteanbieter?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der zunehmenden Digitalisierung organisierter krimineller Strukturen für die strategische Weiterentwicklung der OK-Bekämpfung auf Bundesebene?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, digitale Steuerungs- und Infrastrukturstrukturen sowie deren Auswirkungen auf die nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke abzubilden?