Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 15. Dezember 2010 wurden vom Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes und die davon abgeleitete Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes ausgesetzt und ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden soll. Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass nach dem 30. Juni 2011 der Antritt zum Zivildienst nicht mehr vollzogen wird. Zum 31. Dezember 2011 sollen die letzten Zivildienstleistenden entlassen werden. Somit ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 nach über 50 Jahren ausgesetzt werden wird. In diesem Zeitraum haben mehr als 3 Millionen Ersatzdienstleistende wichtige Aufgaben für das Gemeinwohl übernommen. Insbesondere die Pflege- und Betreuungsaufgaben in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, in der Behindertenhilfe und bei Rettungsdiensten gelten als die geläufigsten Einsatzgebiete von Zivildienstleistenden. In diesen Bereichen sind die erbrachten Leistungen von Zivildienstleistenden von hoher gesellschaftlicher und sozialpolitischer Relevanz. Wurden Kriegsdienstverweigerer früher als Drückeberger beschimpft, gelten Zivildienstleistende heute als gemeinwohlorientierte engagierte junge Männer. Zugleich waren und sind die Pflichtdienste ein erheblicher Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte, die Lebensplanungen und Bildungsbiografien junger Männer.
Die Konversion des Zivildienstes ist eine politische Herausforderung, deren Umsetzung ohne große Brüche oder gar Verwerfungen vonstatten gehen sollte. Um die Aufgaben der Zivildienstleistenden zu kompensieren, bedarf es einer nachhaltigen Gesamtstrategie, in der der massive Ausbau der Freiwilligendienste eine wichtige Rolle spielt. In diesem tiefgreifenden Umbauprozess müssen sich die jungen Menschen ebenso wie Träger und Dienststellen neu orientieren. Dabei muss auch die Zukunft des bisherigen Bundesamtes für den Zivildienst geklärt werden. 1973 übernahm das Amt die Verwaltung der Zivildienstleistenden mit anfänglich 282 Beschäftigten und einem Jahresetat von umgerechnet 50 Mio. Euro. Im Laufe der Jahre hat es sich zu einem großen Dienstleistungszentrum mit über 1 000 Beschäftigten und einem Haushalt von rund 650 Mio. Euro entwickelt.
Im Kontext der Aussetzung des Zivildienstes plant die Bundesregierung – parallel zu den bestehenden und bewährten Jugendfreiwilligendiensten in Trägerverantwortung – einen staatlichen Bundesfreiwilligendienst, der sich an Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht richtet und nach Schätzungen 35 000 Dienstleistende umfassen soll. Die Dauer des Dienstes soll in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate als Vollzeitbeschäftigung (bei über 27-Jährigen soll der Dienst auf 20 Wochenstunden verringert werden können) absolviert werden. Die Freiwilligen sollen ein Taschengeld erhalten.
Insgesamt gilt es zu hinterfragen, inwiefern der neue Bundesfreiwilligendienst eine Parallelstruktur oder Ergänzung zu bestehenden Freiwilligendiensten schafft, inwieweit er den Geboten der Arbeitsmarktneutralität, einer Abgrenzung von bisherigem ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement sowie der Stärkung der Zivilgesellschaft gerecht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Welche Tätigkeiten in welchen Bereichen wurden in den letzten fünf Jahren von Zivildienstleistenden schwerpunktmäßig erbracht (bitte nach Tätigkeiten und Platzzahlen aufschlüsseln)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die bisher von Zivildienstleistenden durchgeführten Tätigkeiten kompensiert werden, um entstehende Lücken „zum großen Teil“ zu schließen (so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, bei der Vorstellung ihrer Jahresplanung am 26. Januar 2011) und den Qualitätsstandard in den Einrichtungen zumindest auf dem aktuellen Stand zu halten (bitte nach Tätigkeiten und Platzzahlen aufschlüsseln)?
Inwieweit sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung zukünftig Tätigkeiten der Zivildienstleistenden von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen des ersten Arbeitsmarktes übernommen werden, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um dies zu organisieren bzw. anzureizen?
Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, einen strukturierten Übergang vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst zu gewährleisten, insbesondere um Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure herzustellen?
Welche konkreten Maßnahmen und Programme plant die Bundesregierung, um einen Rückgang des Anteils junger Männer in personen-bezogenen Dienstleistungen, wie beispielsweise im Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen, aufzuhalten und zu kompensieren?
Was plant die Bundesregierung mit den frei werdenden Mitteln des Zivildienstetats zu unternehmen, da in den neuen Bundesfreiwilligendienst nur noch rund 300 Mio. Euro (vorher rund 600 Mio. Euro für den Zivildienst) investiert werden? Sollen diese in die Zivildienstkonversion investiert werden, und wenn nein, warum nicht?
Womit begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der durch das Bundesfreiwilligendienstgesetz entstehenden Doppelstruktur zu den bestehenden Freiwilligendiensten (insbesondere zu den im Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelten Diensten FSJ (freiwilliges soziales Jahr) und FÖJ (freiwilliges ökologisches Jahr) und den generationenübergreifenden Freiwilligendiensten)?
Strebt die Bundesregierung perspektivisch eine strategische Weichenstellung an, wonach die Freiwilligendienste in alleiniger Länderzuständigkeit oder alleiniger Bundeszuständigkeit organisiert werden, oder plant sie eine Beibehaltung der neuen Misch- bzw. Doppelstruktur?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bündnisses für Gemeinnützigkeit u. a., wonach der Grundsatz der Nachrangigkeit von staatlichem gegenüber ehrenamtlichem Engagement (Subsidiaritätsprinzip) durch die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstgesetzes missachtet wird und alternativ ein Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste in Kooperation von Zivilgesellschaft, Ländern und Bund sachgerechter wäre?
Wie plant die Bundesregierung, einer Konkurrenz zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und den bestehenden Freiwilligendiensten – insbesondere das FSJ und das FÖJ – wirksam entgegenzuwirken, und wie will sie ausschließen, dass mittel- und langfristig bestehende Dienste verdrängt werden?
Welche Maßnahmen sind geplant, um die bestehenden Freiwilligendienste weiter auszubauen?
Wie will die Bundesregierung eine klare arbeits- und sozialrechtliche Definition und Abgrenzung der Freiwilligendienste gewährleisten?
Wann und mit welchen Zielen plant die Bundesregierung einen Entwurf für ein „Freiwilligendienstestatusgesetz“ vorzulegen, wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dabei die Federführung innehaben, und welche Bundesministerien werden darüber hinaus an der Entwicklung und Konzeptionierung beteiligt werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung im Bundesfreiwilligendienstgesetz ein Rückkehrrecht in die vor Aufnahme des Freiwilligendiensts bestehenden Arbeitsverhältnisse?
Welche Zielgruppen hat die Bundesregierung für die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes im Blick?
Welche konkrete Regelung plant die Bundesregierung, um Freiwillige unter 25 Jahren, die keinen Freibetrag auf Kindergeld geltend machen können, mit Freiwilligen, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder Kindergeld besteht, gleich zu behandeln, und wie unterscheiden sich die Regelungen zu denen im Jugendfreiwilligendienstgesetz?
Wie und nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung die Vergabe von Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst zu regeln, und gibt es Pläne, die Anzahl der Plätze im neuen Bundesfreiwilligendienst zu begrenzen und/ oder an bestehende Freiwilligendienstplätze zu binden?
Welche Funktionen übernehmen die neu einzurichtenden Zentralstellen bei der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, wie soll die Trägerschaft der Zentralstellen geregelt werden, und welche Umstrukturierungsmaßnahmen sind für die Einrichtung der Stellen erforderlich?
Werden die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer aus der Zivildienststruktur übernommen, und wenn ja, in welchem Umfang, und für welche Aufgaben?
Sind im Bundesfreiwilligendienst Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen, die als Brücke in den Arbeitsmarkt genutzt werden können, und welche konkreten Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen der erworbenen Qualifikationen sind geplant?
Welche konkrete pädagogische Begleitung ist im Bundesfreiwilligendienstgesetz vorgesehen, und inwiefern wird dabei die heterogene Zusammensetzung der Freiwilligen, insbesondere bezüglich des Alters und der Bildungsanforderungen, berücksichtigt?
Welche Pläne zur Ansprache und Gewinnung junger Menschen entwickelt und verfolgt die Bundesregierung, um die Zielzahl von 35 000 Bundesfreiwilligendienstleistenden zu erreichen? Welche Anreize plant sie zu setzen? Welche Informations- und Werbekampagnen, mit welchen Kosten, sind in Vorbereitung?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass junge Frauen und junge Männer gleichermaßen das Angebot des Bundesfreiwilligendienstes wahrnehmen und ihn absolvieren?
Inwiefern plant die Bundesregierung Begünstigungen durch die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes, wie eine Bevorzugung bei der Studienplatzvergabe (u. a. Wartesemester) oder einen verbesserten Zugang zur Berufsausbildung, inwieweit will sie diese auf bestehende Freiwilligendienste ausweiten, und welche Vorkehrungen und Vereinbarungen sind im Rahmen von Kultusministerinnen-/Kultusministerkonferenz, Jugendministerinnen-/Jugendministerkonferenz oder in anderen Gremien bisher erörtert oder getroffen worden?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes den Prinzipien der Arbeitsmarktneutralität entspricht?
Ist seitens der Bundesregierung eine Überprüfung der Dienststellen und der rund 170 000 bisher anerkannten Zivildienstplätze vorgesehen, um insbesondere zu gewährleisten, dass diese Stellen den Anforderungen des Arbeitsmarktneutralitätsprinzips bei der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes entsprechen? Wenn ja, wird diese Aufgabe zu den neuen Tätigkeiten des bisherigen Bundesamtes für den Zivildienst zählen, und nach welchen Kriterien wird die Überprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung private und gewinnorientierte Einrichtungen, in denen bisher fast ein Drittel der Zivildienstleistenden arbeiteten, als Stellenanbieter für den Bundesfreiwilligendienst anzuerkennen?
Welche Auswirkungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erwartet die Bundesregierung gerade auch angesichts des generationenübergreifenden Ansatzes des Bundesfreiwilligendienstgesetzes auf das klassische Ehrenamt und andere bürgerschaftliche Engagementformen, vor allem aufgrund der vorgesehenen Taschengeld- und Mindeststundenregelungen?
Ist neben den neuen Bundesfreiwilligendiensten eine Neuauflage bzw. ein Folgeprogramm der „Freiwilligendienste aller Generationen“ geplant? Falls ja, wie, und ab wann? Falls nein, warum nicht?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Beauftragung des Bundesamtes für den Zivildienst mit der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, und für welche konkreten, gesetzlich und untergesetzlich geregelten Aufgaben soll das Bundesamt für den Zivildienst zukünftig verantwortlich sein?
Plant die Bundesregierung dem Bundesamt für den Zivildienst Aufgaben zu übertragen, die nicht aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz hervorgehen? Wenn ja, welche?
Was versteht die Bundesregierung unter der Ankündigung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, (aus der Befragung der Bundesregierung vom 15. Dezember 2010 – Plenarprotokoll 17/80), dass für das Bundesamt für den Zivildienst „weiterhin die sehr schlanke Struktur“ vorgesehen ist und „eine schlanke und effiziente Verwaltung der Freiwilligendienste“ erfolgen soll (so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Vorstellung ihrer Jahresplanung am 26. Januar 2011), und wie will die Bundesregierung diese umsetzen?
Inwiefern können die Aufgaben, die an das Bundesamt für den Zivildienst zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes übertragen werden sollen, auch von anderen Behörden, Trägern oder Institutionen insbesondere der Zivilgesellschaft geleistet werden, und welche Behörden, Träger oder Institutionen kämen für die Übernahme der Aufgaben in Betracht (bitte jeweils die alternativen Möglichkeiten aufführen)?
Welche Veränderungen des Personalbestandes plant die Bundesregierung bei einer Umstrukturierung des Bundesamtes für den Zivildienst?
Wie viele Beschäftigte werden für die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sowie für die neuen Aufgaben des Bundesamtes für den Zivildienst eingeplant und benötigt (bitte jeweils pro Aufgabengebiet mit genauer Angestellten- und Beamtenzahl angeben)?
Sind für die Übernahme der Durchführung des Bundesfreiwilligengesetzes Umschulungen des Personals des Bundesamtes für den Zivildienst notwendig? Wenn ja, in welchen Bereichen, und in welchem Umfang müssen Umschulungen durchgeführt werden?
Welche Kosten entstehen kurz-, mittel- und langfristig beim Bundesamt für den Zivildienst aufgrund der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und der neuen Aufgaben (bitte nach Aufgaben aufgeteilt angeben)?
Bleiben die Anzahl, Struktur und personelle Ausstattung der Zivildienstschulen bestehen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?
Welche konkreten Verabredungen und Entscheidungen im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) oder anderer vergleichbarer Gremien hat die Bundesregierung mit den Ländern getroffen, um für die 15 000 jungen Männer, die im Jahr 2011 aufgrund der Aussetzung von Wehrpflicht und Zivildienst zusätzlich einen Ausbildungs- oder Studienplatz benötigen, entsprechende Kapazitäten durch den Ausbildungspakt bzw. Hochschulpakt bereitzustellen?