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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kurdenspezifische Migrationspolitik

Schaffung von Grundlagen für eine angemessene Integrationspolitik, Zusammenarbeit mit kurdischen Persönlichkeiten und Verbänden, Sprachförderung; Verweigerung kurdischer Namensgebung für Kinder durch deutsche Behörden, Bedeutung kurdischen politischen Engagements angesichts rechtlicher und sozialer Diskriminierung, Schritte zur Unterstützung einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage in der Türkei unter Einbeziehung der PKK<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/472709. 02. 2011

Kurdenspezifische Migrationspolitik

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während seiner Türkeireise im September 2010 erklärte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, laut der Tageszeitung „HÜRRIYET“ vom 22. September 2010, es „halten sich bis zu 800 000 Kurden in der Bundesrepublik Deutschland auf“ (www.hurriyet.de/haberler/gundem/689905/thomas- demaiziere-burasi-vataniniz/de%20maiziere).

Laut Schätzungen aus dem Jahr 1999 lebten damals ungefähr 600 000 Kurdinnen und Kurden in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Angabe basiert größtenteils auf Statistiken, die die Arbeitsmigration als Ausgangslage heranzieht, jedoch ohne die Zahl der Flüchtlinge zu berücksichtigen – (NAVEND – Zentrum für Kurdische Studien e. V.: Rechtliche Situation und Integrationsperspektiven von kurdischen Migrantinnen und Migranten. Ein Handbuch, NAVEND Schriftenreihe, Bd. 9, Bonn 2002, S. 17 f).

Bei der Betrachtung des belastbaren Zahlenmaterials des Statistischen Bundesamtes ergibt sich für das Jahr 2009 folgendes Bild: In Anbetracht der Tatsache, dass allein die Gesamtzahl der aus der Türkei stammenden und in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten auf 2,5 Millionen beziffert wird, lässt die Angabe von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière von 800 000 Kurdinnen und Kurden den Schluss zu, dass diese Bevölkerungsgruppe annähernd 30 Prozent der Immigranten aus der Türkei bilden – (Statistisches Bundesamt „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2009 –, Fachserie 1 Reihe 2.2, Wiesbaden 2010, S. 60).

Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Migrationsumstände und -bedingungen der Kurden ist nach Auffassung der Fragestellenden unzureichend, so dass geeignetes Studienmaterial zur Entwicklung von Förder- und Integrationskonzepten fehlt. Damit ergibt sich eine Bandbreite an Forschungsdesiderata.

In der Abschlussresolution einer gemeinsam von Flüchtlingsräten, kurdischen Vereinen, Menschenrechtsorganisationen und der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 9. September 2009 im Berliner Abgeordnetenhaus durchgeführten Konferenz „Kurden in Deutschland“ wird beklagt, dass Kurdinnen und Kurden bis heute nicht als eigenständige Migrantengruppe anerkannt werden. Stattdessen werden sie in der Regel aufgrund ihrer Herkunftsstaaten als türkische, iranische, irakische oder syrische Staatsangehörige gezählt oder aber als deutsche Staatsangehörige.

„Dadurch werden ihnen fundamentale Rechte wie muttersprachlicher Unterricht, Beratung und Betreuung in der eigenen Sprache, Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen u. v. a. m. verwehrt. Es ist nun an der Zeit, dass diese Bevölkerungsgruppe anerkannt wird, um sie in der öffentlichen Unterstützung und Förderung der sozio-kulturellen Anliegen den anderen Migrant Innengruppen gleichzustellen.“

Fernerhin wurde beklagt, dass aufgrund des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans PKK „kurdische MigrantInnen und insbesondere ihre Selbstorganisationen kriminalisiert, stigmatisiert und als Folge dessen, doppelter Ausgrenzung ausgesetzt werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Worauf stützt sich im Einzelnen die oben aufgeführte Angabe des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, von 800 000 in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden?

1

Worauf basierten diese statistischen Angaben, und inwiefern wurde zwischen den Herkunftsstaaten Türkei, Irak, Iran, Syrien differenziert?

1

Nach welchen Kriterien wird die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden bestimmt?

1

Wie viele kurdischstämmige Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt es nach Schätzung der Bundesregierung?

2

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die statistische Fassbarkeit als Grundlage einer angemessenen Integrationspolitik für die in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden zu erleichtern?

2

Inwieweit sind Befragungen über Forschungsinstitutionen oder zivilpolitische Organisationen wie der Flüchtlingshilfe oder der Migrantenverbände durchgeführt worden bzw. in Planung?

2

Wurden Studien zur Analyse der spezifischen Lebensbedingungen und integrationspolitischen Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe in Auftrag gegeben, oder gibt es solche Vorhaben?

Wenn ja, welche thematischen Schwerpunkte stehen im Vordergrund, und welche Einrichtungen wurden oder werden beauftragt?

Wenn nein, inwiefern kann die Bundesregierung ohne eine solche Analyse von einer umfassenden und differenzierten Integrationspolitik ausgehen?

3

Welche konkreten Maßnahmen zur Integration von Kurdinnen und Kurden und zur Einbindung ihrer Selbstorganisationen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, oder gedenkt sie in Zukunft umzusetzen?

3

Welche kurdischen Einzelpersonen und Organisationen wurden bisher zu einem Dialog auf Bundesebene herangezogen?

3

Aus welchem Grund wurden kurdische Migrationsverbände und Persönlichkeiten nicht bei den bisherigen bundesweiten Integrationsgipfeln berücksichtigt?

3

Welche kurdischen oder prokurdischen Verbände und Vereine wurden und werden durch Mittel des Bundes dauerhaft oder regelmäßig gefördert?

4

Inwieweit wurden bislang vom Bund oder den Ländern konkrete Schritte zur Integration von Kurdinnen und Kurden ergriffen?

4

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung kurdischsprachiger Ergänzungsunterricht an Schulen in Deutschland angeboten?

4

Inwieweit werden mehrsprachig verbreitete Informationsschriften, Formulare etc. von Einrichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen auch in kurdischer Sprache verfasst?

5

Inwieweit sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Behörden in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen eine Namensgebung ihrer Kinder mit kurdischen Namen verweigert haben?

5

Was war die Begründung für eine solche Weigerung, kurdische Namen für Kinder zu akzeptieren?

5

Inwieweit hält die Bundesregierung die Möglichkeit der Vergabe kurdischer Namen an Kinder in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger im Interesse der Persönlichkeits- und Elternrechte für wünschenswert?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des politischen Engagements der kurdischen Bevölkerung angesichts der rechtlichen und sozialen Diskriminierung in den Herkunftsländern und in Europa?

6

Mit welchen Instrumenten misst die Bundesregierung den Entwicklungsgrad des bürgerschaftlichen Engagements bei Kurdinnen und Kurden?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung der gesellschaftlichen Ausgrenzung, die auf der Kriminalisierung von kurdenspezifischer politischer Betätigung fußt, zu begegnen?

6

Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine Revision des PKK-Betätigungsverbots von 1993 als Möglichkeit einer integrativen und zeitgemäßen Politik, gerade vor den Hintergrund der in den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre attestierten Gewaltfreiheit der PKK in der Bundesrepublik Deutschland und der steigenden Akzeptanz der Partei als Bestandteil der kurdischen Bewegung auf europäischer und internationaler Ebene?

7

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine friedliche und politische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei das Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland begünstigen und die Integration dieser Bevölkerungsgruppen vorantreiben wird?

7

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung konkret, um eine solche Lösung zu unterstützen?

7

Inwieweit hält die Bundesregierung für eine solche Lösung eine Einbeziehung der Arbeiterpartei Kurdistans PKK beziehungsweise einen Dialog der türkischen Regierung mit dem inhaftierten PKK-Führer Abdullah Öcalan für wünschenswert?

7

Inwieweit erwägt die Bundesregierung ihrerseits, in einen Dialog mit kurdischen Persönlichkeiten oder Verbänden in Deutschland zu treten, um eine Friedenslösung in der Türkei zu unterstützen?

Berlin, den 9. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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