Türkische Hisbollah in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Anfang Januar 2010 wurden in der Türkei rund 20 zum Teil führende Mitglieder der sunnitischen Organisation Hisbollah (TH – auch: Türkische Hizbullah, türkische Hizballah/Hizbollah/Hizb Allah oder kurdische Hisbollah) aus der Haft entlassen. Die Freigekommenen waren 1999 wegen Mordes an 188 Menschen, darunter dem Abgeordneten der prokurdischen DEP-Partei, Mehmet Sincar, und der Schriftstellerin Konca Kuris, zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Da sich ihr Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Türkei länger als zehn Jahre hinzog, musste sie aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Knapp zwei Wochen später bestätigte der Oberste Gerichtshof die lebenslänglichen Haftstrafen. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere der freigelassenen TH-Führer unter Missachtung ihrer polizeilichen Meldeauflagen untergetaucht. Sowohl der kemalistische Oppositionsführer Kemal Kiliçdaroğlu auch die prokurdische Partei für Frieden und Demokratie BDP warfen der AKP-Regierung eine Kooperation mit der illegalen TH vor.
Die TH, die nichts mit der gleichnamigen schiitischen Partei im Libanon zu tun hat, war in den 1990er-Jahren für hunderte oder sogar tausende Morde vor allem an kurdischen Zivilistinnen und Zivilisten, Politikerinnen und Politikern, Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern verantwortlich.
„Viele Anhänger der Hizbollah rekrutierten sich indessen aus islamistischen kurdischen Kreisen, die mit der Unterstützung der Sicherheitsorgane den ,linken‘ kurdischen Separatismus bekämpfen sollten“, benennt der ehemalige Leiter des Deutschen Orientinstituts, Udo Steinbach, die staatliche Unterstützung der TH-Todesschwadronen (www.bpb.de/publikationen/H9TKZG,1,0,Islam_in_der_T%FCrkei.html).
Die TH soll Kontakte zum „Verband der islamischen Vereine und Gemeinden“ (ICCB) des 2004 in die Türkei abgeschobenen Metin Kaplan in Köln gehabt haben, der als Unterorganisation des 2001 vom Bundesministerium des Innern verbotenen Kalifatsstaats gilt (www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verfassungsschutz/ Verfassungsschutzbericht_2005.pdf).
Als die TH durch die Entführung und Erpressung von Geschäftsleuten zunehmend unkontrollierbar wurde, leiteten türkische Sicherheitskräfte eine landesweite Verfolgung der nun offiziell als terroristisch eingestuften Organisation ein. Ihr Führer Hüseyin Velioglu wurde bei einem Feuergefecht mit der Polizei im Jahr 2000 getötet, andere Führungsmitglieder und 900 mutmaßliche Mitglieder verhaftet und in Massenprozessen zu Haftstrafen verurteilt. Im Zusammenhang mit der damaligen Zerschlagung der Organisation wurden mehrere Massengräber mit Opfern der TH entdeckt. Eine Anzahl von TH-Mitgliedern floh vor der drohenden Verhaftung nach Deutschland und beantragte politisches Asyl. Nachdem viele einfache Mitglieder der TH in der Türkei durch Reuegesetze freikamen, entstanden in den letzten Jahren in den kurdischen Landesteilen zahlreiche, der Hisbollah nahestehende legale Hilfsvereine und Koranschulen, die z. B. in Diyarbakir bis zu 80 000 Anhängerinnen und Anhänger auf die Straße bringen können.
„Heute hat sich die Hisbollah sowohl militärisch als auch politisch neu organisiert; die Führung sitzt vermutlich in Deutschland und entzieht sich so dem Zugriff der türkischen Behörden“, warnte US-Sicherheitsexperte Gareth Jenkins bereits im April 2008 vor einem Wiederaufleben der Hisbollah als „bei Weitem größte Untergrundorganisation der Türkei“ (www.welt.de/ welt_print/article1890684/Hisbollah_ist_die_groesste_Untergrundorganisation_ in_der_Tuerkei.html). Seit ihrer Zerschlagung habe sich die TH „seither vorwiegend von Deutschland aus neu konstituiert“, heißt es in der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 22. Januar 2010 (www.welt.de/politik/deutschland/article5946900/ Tuerkei-nimmt-160-terrorverdaechtige-Islamisten-fest.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die türkische Hisbollah?
a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die TH in den 90er Jahren Unterstützung von Seiten des türkischen Staats erfahren hat?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, ob bei einer möglichen Unterstützung durch den türkischen Staat auch Waffen aus deutscher Produktion oder Lieferung in die Hände der TH gelangten?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen der TH und der ICCB bzw. dem Kalifatsstaat in Deutschland?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen Wiederaufbau der TH nach ihrer Zerschlagung in den Jahren 1999/2000?
e) Über welchen Einfluss und welche Stärke verfügt die TH heute nach Einschätzung der Bundesregierung in der Türkei?
f) Welche legalen Vereine und Institutionen in der Türkei gehören nach Erkenntnissen der Bundesregierung zur TH?
g) Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Aktivitäten der TH heute eine Gefahr für den Bestand und das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Türkei?
h) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine von Oppositionsparteien im türkischen Parlament behauptete Kooperation der AKP-Regierung mit der illegalen TH und ihr nahestehenden Vereinigungen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Mitglieder und Aktivitäten der TH in der Bundesrepublik Deutschland?
a) Wie viele Mitglieder, Unterstützerinnen und Unterstützer haben nach Kenntnis der Bundesregierung politisches Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt, und wie viele haben politisches Asyl erhalten?
b) Wie viele Mitglieder und Unterstützer der TH halten sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung zurzeit im Bundesgebiet auf?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein Engagement von Mitgliedern der TH in Ausländerbeiräten, kommunalen Vertretungen, Moscheevereinen oder sonstigen politischen oder religiösen Gremien innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte von TH-Mitgliedern zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs oder anderen islamischen Verbänden in der Bundesrepublik Deutschland, und welcher Art sind diese Kontakte?
e) Inwieweit existieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Vereine, Institutionen oder sonstige Organisationsstrukturen der TH?
f) Inwieweit ist die TH innerhalb der letzten zehn Jahre in der Bundesrepublik Deutschland durch Publikationen oder sonstige Propaganda in Erscheinung getreten?
g) Inwieweit sind die TH oder ihr nahestehende Vereinigungen innerhalb der letzten zehn Jahre in der Bundesrepublik Deutschland durch Spendensammlungen in Erscheinung getreten?
h) Welche sonstigen verfassungsschutzrelevanten Aktivitäten sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre von Anhängern der TH in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen?
i) Wurden in den letzten zehn Jahren Mitglieder oder Unterstützerinnen und Unterstützer der TH aus Deutschland abgeschoben, oder wurden andere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen diese eingeleitet, und wenn ja, wie viele, und mit welcher Begründung?
j) Wurden in den letzten zehn Jahren aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Mitglieder oder Unterstützerinnen und Unterstützer der TH in Deutschland eingeleitet, und wenn ja, wie viele, und mit welcher Begründung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine in der Zeitung „DIE WELT“ behauptete Neukonstituierung der TH von Deutschland aus?
Trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Vermutung des US-Sicherheitsexperten Gareth Jenkins zu, dass sich die Führung der TH in Deutschland befindet?
a) Wenn ja, wer sind diese Führungsmitglieder, wo halten sie sich auf, und über welchen Aufenthaltsstatus verfügen sie?
b) Wenn ja, inwieweit hält die Bundesregierung strafrechtliche oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen diesen Personenkreis für gerechtfertigt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über internationale Haftbefehle der türkischen Justiz gegen Mitglieder der TH?
a) Wenn ja, wie viele, und welche der Gesuchten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet auf?
b) In wie vielen Fällen wurden seit 1999 von der türkischen Justiz gesuchte mutmaßliche Mitglieder der TH aus der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei ausgeliefert?
c) In wie vielen und welchen Fällen wurden seit 1999 Auslieferungsersuchen der türkischen Justiz von mutmaßlichen Mitgliedern der TH aus Deutschland durch deutsche Gerichte verweigert, und mit welcher Begründung?
Beurteilt die Bundesregierung die TH als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuchs, und wenn ja, inwieweit gab es bereits diesbezügliche Ermittlungsverfahren, und mit welchem Ergebnis?
Inwieweit droht Mitgliedern der TH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der Türkei eine Verfolgung?
a) Inwieweit droht TH-Mitgliedern im Falle einer Abschiebung aus Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung strafrechtliche oder politische Verfolgung in der Türkei?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Folter oder Misshandlungen mutmaßlicher TH-Mitglieder durch türkische Strafverfolgungsbehörden?