Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mitversicherte Familienangehörige in EU- bzw. EWR-Staaten, der Schweiz, der Türkei, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und Tunesien
der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Carsten Becker, Alexis L. Giersch, Nicole Hess, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Familienangehörige von in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten können in EU- bzw. EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) oder Abkommensstaaten mitversichert werden, wenn sie dauerhaft dort wohnen. Voraussetzung ist, dass sie selbst nicht erwerbstätig sind und keine eigene Rente beziehen.
Die Abrechnungen der Gesundheitsleistungen erfolgen in den in EU- bzw. EWR-Staaten nach tatsächlicher Leistung mittels des EU-Formulars S1 (www.krankenkassen.de/download/media/5182/S1_Informationen%20zum%20Vordruck%20S1%20und%20zu%20seiner%20Verwendung.pdf) direkt zwischen der deutschen und der zuständigen Krankenkasse im Ausland. Für die übrigen Abkommensstaaten gibt es pauschale Zahlungsvereinbarungen. In der Türkei können auch Eltern anspruchsberechtigt sein, wenn sie nicht selbst versichert sind, nicht berufstätig sind und über kein eigenes Einkommen oder Eigentum verfügen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenkassen an die zuständigen Krankenkassen der jeweiligen EU- bzw. EWR- sowie an Drittstaaten im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen (bitte jährlich seit 2010 nach Staat aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenkassen pro mitversicherten Familienangehörigen, der an die zuständigen Krankenkassen der jeweiligen EU- bzw. EWR-Staaten oder als Sachleistungshilfe an die Abkommensstaaten gezahlt wurde (bitte jährlich seit 2010 nach Staat aufschlüsseln)?
In welchen Ländern erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Abrechnung ausschließlich pauschal, und welche Pauschalbeträge gelten derzeit pro Familie oder Angehörigem (bitte jährlich seit 2010 nach Staat aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung Pauschalen festgelegt und angepasst?
Welche Aufgaben übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bei der Koordination und Abrechnung von Gesundheitskosten von in EU- bzw. EWR-Staaten oder in Abkommensstaaten lebenden mitversicherten Familienangehörigen?
Wie viele Ausländer aus EU- bzw. EWR-Staaten oder Abkommensstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gesetzlich krankenversichert (bitte jährlich seit 2010 nach Nationalität, pflichtversichert, freiwillig versichert, mitversicherten Familienangehörigen in Deutschland aufschlüsseln)?
Wie viele Angehörige von in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Ausländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung in EU- bzw. EWR-Staaten oder in Abkommensstaaten mitversichert (bitte jährlich seit 2010 nach Nationalität, Ehepartner, Kindern bis 18 Jahre, Kinder nbis 23 Jahre ohne Einkommen, Kindern bis 25 Jahre in der Schul- oder Berufsausbildung, ohne Altersgrenze wegen einer Schwerbehinderung, Eltern aufschlüsseln)?
Welche Kontrollmechanismen (z. B. Existenzprüfungen, Wohnsitzprüfungen oder Einkommensnachweise) werden nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet, wie oft erfolgen Prüfungen, und welche lokalen Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Kontrollen zuständig (bitte nach Staat aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mitversicherung von Familienangehörigen in EU- bzw. EWR-Staaten oder in Abkommensstaaten abgelehnt (bitte jährlich seit 2010 nach Staat und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Wie viele Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei einer Krankenversicherung ihres Herkunftslandes versichert (bitte jährlich seit 2010 nach Nationalität aufschlüsseln)?
Wie viele in Deutschland lebende Familienangehörigen von in EU- bzw. EWR-Staaten oder in Abkommensstaaten krankenversicherten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung über eine dortige Familienversicherung in Deutschland krankenversichert (bitte jährlich seit 2010 nach Nationalität, Ehepartner, Kindern, Eltern aufschlüsseln)?