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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Absenkung der Honorare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und deren Auswirkungen auf Nachwuchs, Versorgungssicherheit und Wartezeiten

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.03.2026

Aktualisiert

31.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/462510.03.2026

Mögliche Absenkung der Honorare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und deren Auswirkungen auf Nachwuchs, Versorgungssicherheit und Wartezeiten

der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Claudia Weiss Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Kenntnis der Fragesteller wird im Bewertungsausschuss derzeit eine Überprüfung der „Angemessenheit“ der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durchgeführt, mit einer avisierten Entscheidung im März 2026 und möglicher Wirksamkeit ab April 2026 (www.opk-info.de/aktuelles/news/artikel/honorarkuerzungen-fuer-psychotherapie-waeren-ein-destruktives-signal).

In der öffentlichen Diskussion steht dabei eine pauschale Absenkung psychotherapeutischer Honorare im Raum (www.dgvt-bv.de/aktuell/news-details/dgvt-bv/).

Der Zugang zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung ist bereits heute mit erheblichen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Hürden verbunden (www.bptk.de/pressemitteilungen/psychotherapie-krankenkassen-verzoegern-und-informieren-falsch).

Der Weg bis zur Approbation ist lang und in weiten Teilen eigenfinanziert (www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw26-pa-petitionen-647678).

Hinzu kommen hohe Kosten für Sitzübernahmen, steigende Praxisfixkosten sowie eine begrenzte Möglichkeit zur Ausweitung der Leistungsmenge, da psychotherapeutische Leistungen zeitgebunden sind (www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/kassensitze-psychotherapie-praxen-100.html; www.dptv.de/aktuelles/meldung/bewertung-psychotherapeutischer-und-aerztlicher-leistungen-steigt-um-28/; www.dptv.de/aktuelles/meldung/verguetung-der-zeitgebundenen-leistungen-im-kapitel-35-ebm-steigt-um-385-ergebnis-unbefriedigend/).

Vor diesem Hintergrund bestehen nach von den Fragestellern geteilter Auffassung zum Beispiel des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erhebliche Zweifel, ob Honorarkürzungen mit dem Ziel einer Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vereinbar sind (www.bkj-ev.de/pressemitteilungen/pm-10-02-2026-zum-thema-honorarverhandlungen-fuer-psychotherapeutinnen/).

Insbesondere für Berufseinsteiger könnten zusätzliche Absenkungen zu Fehlanreizen führen, die Sitzübernahmen, Praxisneugründungen und eine vollzeitnahe Tätigkeit im GKV (gesetzliche Krankenversicherung)-System weiter unattraktiv machen (www.bkj-ev.de/pressemitteilungen/pm-10-02-2026-zum-thema-honorarverhandlungen-fuer-psychotherapeutinnen/).

Dies birgt das Risiko einer Verschärfung bestehender Versorgungsengpässe und längerer Wartezeiten für gesetzlich Versicherte (www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche konkreten Prüfaufträge und Bewertungsmaßstäbe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der laufenden Überprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Bewertungsausschuss zugrunde, und welche Änderungen werden derzeit konkret erwogen?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den durchschnittlichen Investitions- und Einstiegskosten für approbierte psychologische Psychotherapeuten bei Sitzübernahme oder Praxisneugründung vor?

3

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Auswirkungen möglicher Honorarkürzungen auf a) die Bereitschaft zur Sitzübernahme, b) die Zahl von Praxisneugründungen, c) die Wahl von Teilzeit- oder Angestelltenmodellen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung, vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?

4

Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, welche Folgen sie ggf. im Falle einer pauschalen Absenkung psychotherapeutischer Honorare für die Versorgungssituation insbesondere im Hinblick auf Wartezeiten, regionale Unterversorgung und den Zugang für chronisch erkrankte oder akut behandlungsbedürftige Patienten erwartet, und wenn ja, wie lautet diese?

5

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bewertung der Angemessenheit psychotherapeutischer Honorare ggf. die tatsächliche Netto-Einkommenssituation nach Abzug von Praxisfixkosten, Abgaben, Ausfallzeiten und Finanzierungskosten berücksichtigt?

6

Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung ggf., um den psychotherapeutischen Nachwuchs dauerhaft für eine Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewinnen und zu halten, insbesondere im Hinblick auf Planungssicherheit, Honorarstabilität und Bürokratieabbau?

7

Hat sich die Bundesregierung zur Zielgenauigkeit von Einsparungen bei der direkten Patientenversorgung im Vergleich zu möglichen Effizienzreserven im System selbst, etwa bei Verwaltungs-, Dokumentations- und Parallelstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?

8

Welche alternativen Ansätze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen prüft die Bundesregierung ggf., um Einsparziele zu erreichen, ohne die ambulante psychotherapeutische Versorgung und deren Ausbau weiter zu gefährden?

Berlin, den 24. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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