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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.03.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

31.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/445012.03.2026

Gewaltdelegation und arbeitsteilige Gewaltstrukturen in der Organisierten Kriminalität

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, Ulrich von Zons, Lukas Rehm, Kerstin Przygodda, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Mirco Hanker, Dr. Daniel Zerbin, Edgar Naujok, Volker Scheurell, Achim Köhler, Uwe Schulz, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Rocco Kever, Alexis L. Giersch, Thomas Ladzinski, Adam Balten, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aktuelle Lageeinschätzungen zur Organisierten Kriminalität (OK) beschreiben eine fortschreitende Professionalisierung, Internationalisierung und Arbeitsteilung krimineller Strukturen. Organisierte Kriminalität tritt dabei zunehmend nicht mehr ausschließlich als klar abgrenzbare Tätergruppierung in Erscheinung, sondern als flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, in dem einzelne Tatbeiträge ausgelagert und Risiken gezielt verlagert werden. In diesem Zusammenhang gewinnen dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle an Bedeutung, bei denen spezialisierte Akteure bestimmte Funktionen übernehmen (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).

Die Auseinandersetzung mit der Rekrutierung und Instrumentalisierung Minderjähriger im Kontext arbeitsteiliger OK-Strukturen verdeutlicht, dass operative Tatbeiträge – einschließlich der unmittelbaren Tatbegehung – gezielt von den steuernden oder profitierenden Akteuren getrennt werden können. Diese Logik der Risikoverlagerung wirft darüber hinaus grundsätzliche Fragen zur Delegation von Gewalt innerhalb organisierter krimineller Netzwerke auf.

Hinweise aus Lagebildern und internationalen Analysen deuten darauf hin, dass Gewalt nicht zwingend durch feste Kernmitglieder krimineller Gruppierungen ausgeübt wird, sondern zunehmend durch externe oder austauschbare Akteure erfolgen kann (ebd.). Gewalt erscheint damit nicht nur als Mittel der Durchsetzung, sondern als eigenständiger, ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen (ebd.). Dies kann die Identifizierung der verantwortlichen Hintermänner erschweren und stellt klassische Ermittlungs- und Zurechnungslogiken vor neue Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die Erkenntnislage der Bundesregierung zur Delegation von Gewalt im Kontext Organisierter Kriminalität sowie die daraus gezogenen strategischen Schlussfolgerungen transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Gewalt im Kontext Organisierter Kriminalität nicht ausschließlich durch Kernmitglieder krimineller Gruppierungen, sondern durch externe oder austauschbare Akteure ausgeübt wird?

2

In welchen Deliktsfeldern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Formen der Gewaltdelegation oder ausgelagerter Gewaltanwendung im OK-Kontext besonders häufig beobachtet?

3

Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse vor, dass Gewalt gezielt als ausgelagerter Tatbeitrag innerhalb arbeitsteiliger OK-Strukturen eingesetzt wird, um Strafverfolgungsdruck von den steuernden oder profitierenden Akteuren fernzuhalten?

4

Welche typischen Rollen oder Funktionen übernehmen Gewaltakteure nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden innerhalb organisierter krimineller Netzwerke, und in welchem Verhältnis stehen diese Akteure zu den planenden oder profitierenden Ebenen der Strukturen?

5

Inwieweit werden Gewaltakteure im Rahmen der polizeilichen Erfassung und Analyse ggf. als eigenständige funktionale Kategorie (z. B. externe Ausführende, Auftragsgewalttäter, Dienstleister) erfasst oder ausgewertet?

6

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung arbeitsteiligen Gewaltstrukturen oder dienstleistungsartigen Formen der Gewaltanwendung (sog. Violence-as-a-Service) für die Resilienz und Anpassungsfähigkeit organisierter krimineller Netzwerke bei?

7

Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für die Identifizierung, Zurechnung und strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Hintermänner, wenn Gewalt delegiert oder ausgelagert wird?

8

Welche Ermittlungs- und Analyseansätze werden nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt oder weiterentwickelt, um bei delegierter Gewalt dennoch die steuernden oder profitierenden Akteure innerhalb organisierter krimineller Strukturen zu identifizieren?

9

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Kommunikations- und Infrastruktursysteme bei der Organisation, Beauftragung oder Steuerung von Gewaltakten im Kontext Organisierter Kriminalität?

10

Inwieweit werden ggf. Erkenntnisse zu Gewaltdelegation aus der Cybercrime-Lagebewertung oder aus anderen Phänomenbereichen systematisch in die strategische Bewertung der Organisierten Kriminalität einbezogen?

11

Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit, um Formen der Gewaltdelegation oder ausgelagerter Gewaltanwendung im OK-Kontext vergleichbar zu erfassen und auszuwerten?

12

Wenn bislang keine bundeseinheitliche Erfassung oder spezifische Indikatorik zu Gewaltdelegation besteht (vgl. Frage 11), beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Analyse- oder Bewertungsansätze zu entwickeln, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Horizont?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass Gewaltdelegation gezielt genutzt wird, um Verantwortlichkeiten zu verschleiern, Beweisführungen zu erschweren oder strafrechtliche Risiken zu minimieren?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den beschriebenen Entwicklungen für die strategische Ausrichtung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität, insbesondere im Hinblick auf Analysefähigkeit, Ermittlungsansätze und Wirkungsbewertung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Lagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, arbeitsteilige Gewaltstrukturen und deren Auswirkungen auf die nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke abzubilden?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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