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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Herausforderungen für die Bundeswehr - Personalmangel vs. Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
07.04.2026
Aktualisiert
09.04.2026
BT21/465112.03.2026
Herausforderungen für die Bundeswehr - Personalmangel vs. Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4651
21. Wahlperiode 12.03.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Herausforderungen für die Bundeswehr – Personalmangel vs. Einsatz- und
Verteidigungsfähigkeit
Die aktuelle personelle Situation der Bundeswehr ist in den Augen der
Fragesteller prekär. Die Bundeswehr hat als Arbeitgeber mit erheblichen
Personalproblemen zu kämpfen, wie die damalige Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages, Eva Högl, der Bundesregierung mit ihrem Jahresbericht 2024
mitteilte. Angesichts der aktuellen Entwicklung der internationalen Sicherheits- und
Bedrohungslage in einer im Wandel begriffenen Weltordnung hat sich auch die
Personalsituation im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zur
Landes- und Bündnisverteidigung noch weiter verschärft (Unterrichtung durch
die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024, Bundestagsdrucksache 20/15060,
S. 53 ff.). Dieser Mangel betrifft nach dem Eindruck der Fragesteller nicht nur
die militärischen Dienstposten, sondern auch die zivilen Stellen bei der
Bundeswehr, die nicht von Soldaten besetzt werden. Hinzu kommt das 5-Prozent-
Ziel der NATO. Diese Vorgabe und Verpflichtung der 32 NATO-Staaten, 5
Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt (BIP)) bis zum
Jahr 2035 für die Verteidigungsausgaben aufzuwenden, erhöht auch den Druck
auf die personelle Situation der Bundeswehr. Die Brisanz und Herausforderung
werden dadurch deutlich, dass die Verteidigungsausgaben im Jahr 2024 gerade
mal 2,12 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erreicht hatten (www1.wdr.de/nac
hrichten/nato-fuenf-prozent-verteidigungsausgaben-100.html).
Zahlreiche gut ausgebildete Soldaten gehen der Bundeswehr u. a. nach Ablauf
ihrer Zeitverträge wieder verloren, weil sie ihre Verträge nicht weiter
verlängern. Berufssoldaten wiederum quittieren vorzeitig ihren Dienst, um die
Bundeswehr wieder verlassen zu können. Dieses Personal ist in der Regel gut
ausgebildet und mit dem System Bundeswehr vertraut und wäre eine große Hilfe
bei der Besetzung offener ziviler Dienstposten in der Wehrverwaltung. Der
Personalmangel betrifft nach Einschätzung der Fragesteller somit nicht nur den
militärischen Bereich, sondern auch die zivile Wehrverwaltung. Im Jahr 2023
haben 27 Prozent der Soldaten bereits innerhalb der sechsmonatigen Probezeit die
Bundeswehr wieder verlassen oder sind entlassen worden. Die Abbruchquote
verdeutlicht, dass der Bundeswehr jeder vierte neugewonnene Soldat trotz der
Anstrengungen verschiedener Maßnahmen der Personalgewinnung und
Personalbindung noch in den ersten sechs Monaten nach der Einstellung wieder
verloren geht (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024,
Kapitel 8. Personal, Einstellung und Abbrüche, S. 59, Absatz 3).
Hinzu kommt, dass vakante Stellen bei der Bundeswehr nur schwer oder gar
nicht neu besetzt werden können. Die Folge ist, dass der Personalbestand der
Bundeswehr abnimmt und altert (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte –
Jahresbericht 2024, Bundestagsdrucksache 20/15060, Berichtsjahr im
Überblick, S. 10, Absatz 1), da mehr Soldaten ausscheiden als nachrücken („Mit 17
zur Bundeswehr“, tagesschau.de; Stand: 31. März 2024; www.tagesschau.de/In
land/gesellschaft/bundeswehr-rekruten-102.html). Die damalige
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl, unterstrich diese Entwicklung mit
dem Verweis auf unbesetzte Dienstposten und Stellen. Bei den militärischen
Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere lag die Quote des
Stellenbesetzungsdefizits danach mit 24 258 offenen Dienstposten bei fast 20 Prozent
(Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024,
Bundestagsdrucksache 20/15060, Kapitel 8. Personal, Personallage, S. 54, Absatz 1,
Satz 1). Sie kritisiert zudem, dass die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) dem selbstgesteckten Ziel, bis zum Jahr 2031 die
Anzahl der Soldaten auf 203 000 zu erhöhen, im Berichtszeitraum des letzten
Wehrberichts von 2025 nicht nähergekommen sei, mit den Worten: „Leider
weiterhin verschlechtert hat sich die hohe Zahl unbesetzter Dienstposten“
(Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024, Berichtsjahr im
Überblick, S. 10, Absatz 5).
Im rückblickenden Jahresvergleich der Entwicklung des Personalbestandes
(Jahresdurchschnittsstärke) zeigt sich seit dem Jahr 1983, in dem die
Bundeswehr ihren Höchststand von 495 875 Beschäftigten erreicht hatte (Statista –
Statistisches Bundesamt, Anzahl der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
von 1959 bis 2024, veröffentlicht: 26. Juni 2025; https://de.statista.com/statisti
k/daten/studie/495515/umfrage/personalbestand-der-bundeswehr), ein
insgesamt anhaltender Trend der abnehmenden Personalstärke der Bundeswehr, der
sich ab 1991 verstärkt hatte und durch die Aussetzung der allgemeinen
Wehrpflicht (durch den Deutschen Bundestag am 24. März 2011, mit Wirkung zum
1. Juli 2011) weiter zunahm.
Mithin ist nach Lesart der Fragesteller festzuhalten, dass diese Entwicklung
über Jahrzehnte in Kauf genommen wurde und ein Versäumnis der
Vergangenheit darstellt, das ein nach Auffassung der Fragesteller alles beherrschendes
verteidigungs- und sicherheitspolitisches Dilemma darstellt. Angesichts der
internationalen Sicherheitslage ist es in den Augen der Fragesteller umso
bedauerlicher, dass die Bestrebungen der Bundeswehr der letzten Jahre, eine
Kehrtwende durch ihre intensiv durchgeführte Personaloffensive zu erreichen,
offenbar nicht im angestrebten Maße erreicht werden konnte (Unterrichtung
durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024, Berichtsjahr im Überblick,
S. 10, Absatz 5). Anerkennenswert ist nach Meinung der Fragesteller jedoch,
dass es gelungen ist, Ende 2024 die Personalstärke knapp zumindest unter dem
Vorjahresstand zu halten bzw. zu bringen, nachdem der Personalbestand seit
Monat September 2024 mit 179 317 Soldaten (niedrigster Stand seit 2018)
nochmal einen Aufwuchs auf 181 174 Soldaten zum Jahresende mit sich
brachte (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024, Kapitel 8.,
Personallage, S. 53, Absatz 2).
Während der Bundeskanzler die Bundeswehr zur stärksten konventionellen
Armee der EU ausbauen will (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/merz-st
atement-nato-gipfel-2357998), zeichnet der Bundesminister der Verteidigung
ein nach Auffassung der Fragesteller realistisches Bild von der Lage der
Bundeswehr und den Versäumnissen der Vergangenheit: „Wir holen nach, was zu
lange aufgeschoben wurde, wir reparieren, was verschlissen ist, und wir bauen
auf, was wir in dieser neuen Zeit brauchen“ (Rede des Bundesministers der
Verteidigung, Boris Pistorius, zum Haushaltsgesetz 2025 vor dem Deutschen
Bundestag vom 9. Juli 2025), und verweist auf einen Bedarf von zusätzlich
mindestens 60 000 Soldaten sowie 200 000 Reservisten (ebd.). Es ist in den
Augen der Fragesteller zutreffend, dass dieser Personalaufwuchs im Sinne der
sog. Zeitenwende nicht ausreichen wird. Unberücksichtigt bleibt in ihren
Augen u. a. die Gruppe der zivilen Beschäftigten, deren Bedarf sich in gleichem
Ausmaß erhöhen wird. Ihre Aufgaben und ihr Einsatz sind unverzichtbar, um
einen reibungslosen Ablauf des militärischen Betriebs für die
Einsatzbereitschaft und Funktionalität der Bundeswehr und ihrer aktuell ca. 181 000
Soldaten zu gewährleisten. Dieses aktuelle Verhältnis macht den immensen Bedarf
der zivilen Beschäftigten deutlich, den die Neueinstellung von Soldaten
automatisch mit sich bringt. Die gleichzeitige Bereitstellung der Infrastruktur,
Ausrüstung, Unterbringungsmöglichkeiten, von Begleit-, Verwaltungs- und
Schulungspersonal usw. sind nach Lesart der Fragesteller ebenso in entsprechender
Quantität und Qualität anzupassen bzw. zu erhöhen. In dem Zusammenhang
wird durch die Fragesteller auch die über Jahre andauernde Ausbildung des
Instandsetzungspersonals als unangemessen lang innerhalb der Bundeswehr
kritisiert. Dies wird u. a. auf ungenügende Ausbildungskapazitäten zurückgeführt
und hat nach Auffassung der Fragesteller zur Folge, dass zahlreiche Soldaten
nicht dienstpostengerecht ausgebildet sind. Die schwierige Ausgangslage birgt
somit ein zeitliches Dilemma für die Entwicklung der Bundeswehr, um den
Operationsplan Deutschland zu verwirklichen.
„Die personelle, materielle und infrastrukturelle Ausstattung der Bundeswehr
muss schnell besser werden. Ungeduld ist geboten und Erwartungen sind
gerechtfertigt. Wir müssen unseren Frieden und unsere Freiheit verteidigen und
mögliche Angreifer wirksam abschrecken“, formuliert die Wehrbeauftragte die
Eilbedürftigkeit des Handelns (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte –
Jahresbericht 2024, Vorwort, S. 7, Absatz 1). Vor dem Hintergrund wäre in den
Augen der Fragesteller eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht eine weitere
Option, um sofort in die Vorbereitungen für einen kurzfristigen zusätzlichen
Personalaufwuchs eintreten zu können. Das Konzept eines freiwilligen
Wehrdienstes stünde einer kurzfristigen Realisierung demgegenüber eher entgegen, wenn
erst zum Zeitpunkt einer Bedrohungslage die parlamentarischen Gremien
beteiligt und anschließend Zwangsrekrutierungsverfahren gestartet werden (vgl.
Rede des Bundesministers der Verteidigung, Boris Pistorius, zum Haushaltsgesetz
2025 vor dem Deutschen Bundestag vom 9. Juli 2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Dienstposten sind beim Zivilpersonal der Bundeswehr nach
letzten Erkenntnissen bzw. aktuellem Stand unbesetzt (bitte nach
Arbeitnehmern und zivilen Beamten sowie Besoldungs- bzw. Tarifgruppen
auflisten)?
2. Wie viele Arbeitnehmer und zivile Beamte sind aus der Bundeswehr seit
2020 ausgeschieden (z. B. durch Nichtverlängerung von Arbeitsverträgen
oder Dienstverhältnissen, Auslaufen von Zeitverträgen, Eintritt in den
Ruhestand)?
3. Wie viele Arbeitnehmer und zivile Beamte werden die Bundeswehr
voraussichtlich bis 2035 verlassen?
4. Wie viele Soldaten wurden nach Ende ihrer Dienstzeit in der Zeit von
2020 bis 2025 als Arbeitnehmer oder Beamte in der Bundeswehr
übernommen bzw. eingestellt?
5. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundeswehr ggf. infolge bzw.
aufgrund der Ergebnisse des letzten Jahresberichts 2024 der
Wehrbeauftragten (u. a. über die bisherigen Personalmanagementmaßnahmen, wie die
64 Sofortmaßnahmen, die Einrichtung der „Task Force Personal“ und der
Förderung regionaler Eigenverantwortung hinaus), um den eigenen
Binnenarbeitsmarkt für eine Personalbestandserhöhung im Sinne der
Zielvorgaben (u. a. auf 203 000 Soldaten) zu stärken?
6. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer bzw. Wartezeit der
betroffenen Soldaten auf einem Dienstposten zwischen Versetzung und
entsprechender Beförderung bzw. Einweisung (bitte nach folgenden
Besoldungsstufen: A11, A12, A13, A13/A14, A15, A16, B3, A09, A09MZ,
auflisten)?
7. Wie hoch war die Anzahl der jeweils durchgeführten Lehrgänge für
Instandsetzungspersonal in den Jahren 2023 und 2024 sowie im ersten
Halbjahr 2025, die an den Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr
durchgeführt wurden (bitte differenziert nach Jahreszahl, Ausrichtungseinrichtung
und Lehrgangsbezeichnung und damit verbundenen Ausbildungs- und
Tätigkeitsbezeichnungen (ATBs) auflisten), wie hoch waren die
Lehrgangskapazitäten der genannten Lehrgänge, und wie viele Soldaten haben
teilgenommen (bitte die Auslastung pro Lehrgang in Anzahl der
Teilnehmerplätze sowie der teilgenommenen Soldaten benennen, bitte alle Lehrgänge
und Ausbildungen von Instandsetzungspersonal für Feldwebel sowie auch
Unteroffiziere ohne Portepee, die generell durch die Bundeswehr
durchgeführt werden, und mit der Anerkennung einer Qualifikation oder auch
ATB verbunden sind, einschließlich der Ausbildungen am Arbeitsplatz
(AaP) auflisten)?
a) Wie viele Feldwebel und Unteroffiziere ohne Portepee
(Instandsetzungspersonal) sind aktuell nicht dienstpostengerecht ausgebildet
(bitte getrennt nach Soldaten, die sogenannte Schüler-Dienstposten
während der Laufbahnausbildung besetzen, und Soldaten, die
Dienstposten in ihrer regulären Verwendung besetzen, auflisten)?
b) Welche Qualifikationen (Ausbildung, Training, Befähigung (ATB))
fehlen am häufigsten zur Erfüllung der dienstpostengerechten
Ausbildung des Instandsetzungspersonals (bitte die 15 häufigsten ATBs
sowie Anzahl der betroffenen Soldaten auflisten)?
c) Ist es geplant, die Ausbildungskapazitäten (Lehrgangsteilnehmerplätze
sowie Ausbilder) für die Instandsetzung der gepanzerten
Radfahrzeuge sowie für die gepanzerten Kettenfahrzeuge zu erhöhen, und wenn
ja, bis wann, und in welchem Umfang?
d) Ist es geplant, die Ausbildungskapazitäten (Ausbildungsplätze und
Lehrgangsteilnehmerzahlen) für die Instandsetzung der gepanzerten
Radfahrzeuge sowie für die gepanzerten Kettenfahrzeuge zu erhöhen,
und wenn ja, bis wann, und in welchem Umfang?
e) Ist es beabsichtigt, Instandsetzungsumfänge von der
Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) zurück in die Truppe zu führen?
8. Wie viele zivile Beamte der Bundeswehr sind zwischen 2020 und 2025
vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden?
9. Wie viele Arbeitnehmer haben in den Jahren 2020 bis 2025 gekündigt und
dadurch die Bundeswehr verlassen?
10. Wie viele Arbeitnehmer haben in der Bundeswehr in den Jahren 2020 bis
2025 davon Gebrauch gemacht, vor Erreichung der Regelaltersgrenze von
67 Jahren in den Ruhestand zu gehen?
Berlin, den 15. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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