Auswirkungen der reduzierten Trassenvarianten des Projekts Hannover–Bielefeld auf die L712n sowie der damit verbundenen Planungs- und Beratungskosten
der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit dem von der Deutschen Bahn AG (DB AG) vorgestellten Neubauprojekt zwischen Hannover und Bielefeld soll im Rahmen des sogenannten Deutschlandtakts die Fahrzeit auf 31 Minuten verkürzt werden. Die Planung von ursprünglich zwölf Trassen-Korridor-Varianten ist auf eine Anzahl von zwei eingegrenzt worden. (www.hannover-bielefeld.de/). Eine Planungsvariante weist in der Darstellung eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden L712n auf (www.strassen.nrw.de/de/l712n-lueckenschluss-der-ostwestfalenstrasse-projektueberblick.html). Eindrücklich ist der Webseite der DB InfraGO AG zu entnehmen, dass die Trassenvariante „V3“ eine Überschneidung mit der sich im Bau befindenden L712n aufweist. Auf der Schaukarte ist die Trassenvariante „V3“ als geplanter Bahndamm auf dem Abschnitt angezeigt, in dem diese sich mit der sich im Bau befindenden L712n überschneidet (www.hannover-bielefeld.de/trassen-korridor/v03). Ebenfalls wird durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass diese Kenntnis über mögliche Überschneidungen zwischen der L712n und einer der durch die DB InfraGO veröffentlichten Planungsvarianten verfügt (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13772.pdf). Die Bundesregierung jedoch verfügt über keine Kenntnis von möglichen Überschneidungen der sich im Bau befindenden L712n und einer der Planungsvarianten der DB, in Bezug auf die Neubaustrecke zwischen Bielefeld und Hannover (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/751).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchem Grund bestehen Widersprüche zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/751 insbesondere hinsichtlich der Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13772.pdf) auf die entsprechende Kleine Anfrage, insbesondere zu Frage 1?
Beeinflusst die Planungsvariante „V3“ der seitens der DB AG ausgewählten Trassen-Korridor-Variante nach Kenntnis der Bundesregierung die Realisierung der sich im Bau befindenden Straße L712n zwischen Bielefeld und Herford?
Welche konkreten baulichen Maßnahmen sind bei einer Umsetzung der Trassen-Korridor-Variante „V3“ vorgesehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich gemäß der veröffentlichten Kartendarstellung in dem Planungskorridor „Anbindung Schildesche“ zwei Überschneidungen mit der geplanten Trasse der L712n ergeben, die jeweils in den Bauformen „Damm“ beziehungsweise „Einschnitt“ dargestellt sind?
Hat die DB AG nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesregierung Nordrhein-Westfalens über eine Überschneidung der Planungsvariante „V3“ mit der L712n informiert?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde die Landesregierung informiert?
b) Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse gingen aus dem Austausch hervor?
c) Wenn nein, weshalb kam es zu keinem Austausch?
Welche Planungskosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Variantenuntersuchungen bis zur nun erfolgten Reduzierung auf zwei Trassenvarianten entstanden?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Variantenuntersuchungen des Projekts „Hannover–Bielefeld“ Rechtsberatungskosten angefallen?
a) Wenn ja, welche externen Rechtsdienstleister wurden für welche jeweilige Leistung beauftragt?
b) Wenn ja, welche Kosten sind jeweils pro Rechtsberatungsdienstleister entstanden?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der bisherigen Planungen mit der Eingrenzung auf eine Anzahl von zwei Trassen-Korridor-Varianten externe Gutachter beauftragt worden?
a) Wenn ja, welche Gutachterbüros, Institute oder Sachverständigen wurden beauftragt?
b) Wenn ja, welche Leistungen wurden jeweils erbracht?
c) Wenn ja, welche Kosten sind für die jeweiligen Gutachter angefallen?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der damit zusammenhängenden Öffentlichkeitsarbeit angefallen?
Verfügt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viel Fläche beim Bau einer der jeweiligen Trassen-Korridor-Varianten versiegelt werden würde?
a) Wenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung von Variante V3?
b) Wenn ja, wie hoch wäre der Flächenverbrauch bei der Realisierung von Variante V4?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten bei der Realisierung der Trassen-Korridor-Varianten V3 und V4 (bitte die jeweilige Annahme der Kosten einzeln aufschlüsseln)?