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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.03.2026

Aktualisiert

08.04.2026

BT21/466112.03.2026

Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Studien- und Fachkräftefonds" für Afrika

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4661 21. Wahlperiode 12.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Kay Gottschalk, Dr. Alexander Wolf, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Das Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Studien- und Fachkräftefonds“ für Afrika Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) förderte finanziell zu 95 Prozent von Januar 1995 bis Dezember 2018 den „Studien- und Fachkräftefonds“ (IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID: DE-1-199535527) als regionales Vorhaben für Afrika mit einem Zuschuss von 78 218 868,45 Euro, von dem 72 270 386,97 Euro ausgezahlt wurden (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-1 99535527). Davon entfielen 3 957 335,16 Euro auf Kofinanzierung durch Partner (ebd.). Die Durchführungs- und Umsetzungsorganisation war die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (ebd.). Das Vorhaben diente der Vorbereitung und Prüfung von Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ), der Finanzierung von Studien und Gutachten sowie der Durchführung kleiner TZ-Maßnahmen (ebd.). Es ist Teil eines Gesamtvorhabens mit einem Volumen von 112 983 389 Euro (inklusive Vorgänger- und Nachfolgephasen; vgl. GIZ-Projektdatenbank). Eine Evaluierung liegt nicht vor (ebd.). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche detaillierte Aufschlüsselung der ausgezahlten 72 270 386,97 Euro liegt vor, differenziert nach Kosten für die Projektumsetzung vor Ort in afrikanischen Ländern (z. B. Studien, Gutachten, kleine TZ-Maßnahmen) und Kosten in Deutschland (z. B. GIZ-Verwaltung, Personal, Reisen; bitte tabellarisch und prozentual angeben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Wie hoch waren die Verwaltungskosten der GIZ GmbH (einschließlich Personalkosten, Bürokosten, Reisekosten deutscher Experten) im Verhältnis zum Gesamtvolumen, und wie werden diese im Detail begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welcher Anteil der Mittel floss direkt an afrikanische Partner oder lokale Institutionen, und welcher Anteil blieb bei der GIZ GmbH in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Wie viele Studien, Gutachten und kleine TZ-Maßnahmen wurden konkret finanziert (bitte nach Ländern und Themenbereichen aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Welche Rolle spielte die Kofinanzierung durch Partner (3 957 335,16 Euro), und wie verteilten sich diese Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl vorbereiteter TZ-Vorhaben, die auf Fonds-Studien basierten) wurden erzielt, und wie wurden diese gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Wie viele deutsche oder internationale Experten waren in Deutschland und wie viele vor Ort in Afrika tätig, und wie hoch waren die entsprechenden Personalkosten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Welche Kriterien galten für die Auswahl und Finanzierung einzelner Studien oder Gutachten, und wie wurde die Qualität und Relevanz geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 10. Gab es Abweichungen vom geplanten Volumen (z. B. nicht ausgezahlte 5 948 481,48 Euro), und aus welchen Gründen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Welche Risikoanalysen zu Korruption oder mangelnden lokalen Kapazitäten in den afrikanischen Partnerländern wurden durchgeführt, und welche präventiven Maßnahmen resultierten daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Wie wurde die Nachhaltigkeit der finanzierten Studien und kleinen Maßnahmen sichergestellt, und welche Folgewirkungen sind nachweisbar (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für den Fonds definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 14. In welchen der genannten afrikanischen Länder (z. B. Burkina Faso, Burundi, Nigeria, Südafrika) wurden die meisten Mittel eingesetzt, und mit welchen Schwerpunkten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 15. Warum wurde die GIZ GmbH als Durchführungs- und Umsetzungsorganisation gewählt, und welche Alternativen wurden ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 16. Welche Rückmeldungen afrikanischer Partner zu dem Fonds liegen vor, und wie wurde eventuelle Kritik adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu ähnlichen Fonds in anderen Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 18. Gab es eine Nachfolgephase nach 2018 mit vergleichbarem Volumen, und wenn ja, mit welchen Anpassungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 19. Welche Kosten entfielen auf die Vorbereitung und Prüfung von TZ- Vorhaben im Verhältnis zu den tatsächlich finanzierten Studien und Gutachten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Plant die Bundesregierung ähnliche regionale Fonds für Afrika oder andere Regionen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Kostenstruktur (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Berlin, den 26. Februar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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