Finanzströme, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Christian Douglas, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität (OK) weisen darauf hin, dass kriminelle Netzwerke zunehmend arbeitsteilig, dienstleistungsorientiert und international vernetzt agieren (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html). Zentrale Voraussetzung für die Stabilität und Anpassungsfähigkeit dieser Strukturen ist die Möglichkeit, erhebliche kriminelle Erträge zu generieren, zu verschleiern und dem Zugriff staatlicher Stellen dauerhaft zu entziehen. Finanzströme, Geldwäsche und Vermögensabschöpfung nehmen damit eine Schlüsselrolle für die strategische Wirksamkeit der OK-Bekämpfung ein.
Die Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität für das Berichtsjahr 2024 beziffern den durch OK verursachten Gesamtschaden auf mehrere Milliarden Euro (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/bundeslagebild-ok-2024.html). Gleichzeitig zeigen sie, dass bestimmte Deliktsfelder – insbesondere solche mit hoher digitaler oder transnationaler Komponente – für die Finanzierung organisierter krimineller Netzwerke von besonderer Bedeutung sind. Zugleich deuten Erkenntnisse aus dem Bereich der Geldwäschebekämpfung darauf hin, dass arbeitsteilige Modelle, spezialisierte Dienstleister und komplexe Verschleierungsstrukturen die Nachverfolgung illegaler Erträge erheblich erschweren können.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang staatliche Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung tatsächlich geeignet sind, organisierte kriminelle Netzwerke nachhaltig zu schwächen, ob sie die steuernden oder profitierenden Akteure erreichen und wie ihre Wirkung strategisch bewertet wird. Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Bekämpfung von Finanzströmen, Geldwäsche und der Vermögensabschöpfung für die nachhaltige Schwächung organisierter krimineller Netzwerke bei?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 ausgewiesenen Gesamtschaden und den tatsächlich gesicherten, eingezogenen und realisierten Vermögenswerten im Bereich der Organisierten Kriminalität?
Inwieweit liegen der Bundesregierung ggf. Erkenntnisse darüber vor, dass Maßnahmen der Vermögensabschöpfung vor allem die steuernden oder profitierenden Akteure organisierter krimineller Strukturen erreichen und nicht überwiegend nachgeordnete Tatbeteiligte oder Strohleute betreffen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Nutzung arbeitsteiliger Geldwäschestrukturen innerhalb organisierter krimineller Netzwerke vor, etwa durch spezialisierte Dienstleister, Vermittler oder gruppenübergreifend tätige Akteure?
In welchen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität sieht die Bundesregierung die größten Herausforderungen bei der Aufklärung und Unterbindung krimineller Finanzströme, und welche strukturellen Gründe sind hierfür maßgeblich?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Zahlungsformen, Kryptowährungen oder internationale Zahlungs- und Transfersysteme für die Verschleierung und Verlagerung krimineller Erträge organisierter krimineller Strukturen?
Inwieweit werden Erkenntnisse aus der Arbeit der Financial Intelligence Unit (FIU) systematisch in die strategische Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einbezogen, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung von Netzwerken und Hintermännern?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Qualität und Verwertbarkeit von Verdachtsmeldungen im Bereich der Organisierten Kriminalität treffen, und wie fließen entsprechende Erkenntnisse in Lagebilder oder strategische Bewertungen ein?
Welche bundeseinheitlichen Kriterien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit von Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung im Kontext Organisierter Kriminalität zu bewerten?
Inwieweit werden dabei (vgl. Frage 9) ggf. Wirkungsindikatoren berücksichtigt, die über reine Summenangaben hinausgehen, etwa zur nachhaltigen Schwächung krimineller Netzwerke oder zur Zerschlagung arbeitsteiliger Finanzstrukturen?
Welche strukturellen Defizite sieht die Bundesregierung derzeit ggf. bei der Identifizierung, Sicherung und Einziehung von Vermögenswerten im OK-Kontext, insbesondere bei komplexen, internationalen oder digital gestützten Finanzströmen?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung zu nutzen, um Analyse, Koordination und strategische Steuerung auf Bundesebene weiterzuentwickeln?
Welche Rolle misst die Bundesregierung einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, FIU und internationalen Partnern bei, um Finanzströme organisierter krimineller Netzwerke frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung für die strategische Weiterentwicklung der OK-Bekämpfung in den kommenden zwei Jahren?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker darauf auszurichten, finanzielle Strukturen, Geldwäschemodelle und die tatsächliche Wirkung staatlicher Abschöpfungsmaßnahmen systematisch abzubilden?