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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

31.03.2026

Aktualisiert

09.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/477118.03.2026

Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bitkom e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 07103 – 11. GWB-Novelle“ (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) eine Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gefordert.

Bitkom erklärte hierzu: „Wir halten den Referentenentwurf für nachbesserungs- und klarstellungsbedürftig. Inhaltlich müssen die Eingriffsmöglichkeiten nach der Sektoruntersuchung angepasst werden und insbesondere auch der Gleichlauf des europäischen Wettbewerbsrechts sichergestellt bleiben“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 182).

Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte ihrerseits: „Im Zuge der 11. GWB-Novelle wurden bei den Ressort- sowie parlamentarischen Verhandlungen die möglichen Anwendungskonstellationen des neuen Instruments nach einer Sektoruntersuchung nachvollziehbarer dargestellt. Zudem wurden die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments klarer und auch restriktiver gefasst“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 65).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Hält es die Bundesregierung im Sinne des Vorschlags 07103 für notwendig, gesetzgeberische Maßnahmen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu setzen, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant diesbezüglich die Bundesregierung, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffsmöglichkeiten, die sich an eine Sektoruntersuchung anschließen, bereits angewendet?

a) Wenn ja, führten die Eingriffsmöglichkeiten zu dem beabsichtigten Ergebnis?

b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde das beabsichtigte Ergebnis nicht erreicht?

4

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlags 07103 die europäische Rechtslage berücksichtigt?

5

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der geforderte „Gleichlauf“ zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung gewährleistet?

Berlin, den 10. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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