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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
(insgesamt 5 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
31.03.2026
Aktualisiert
09.04.2026
BT21/477118.03.2026
Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4771
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 07103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bitkom e. V.“ beteiligte, wurde unter
dem Vorschlag 07103 – 11. GWB-Novelle“ (GWB = Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) eine Anpassung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen gefordert.
Bitkom erklärte hierzu: „Wir halten den Referentenentwurf für nachbesserungs-
und klarstellungsbedürftig. Inhaltlich müssen die Eingriffsmöglichkeiten nach
der Sektoruntersuchung angepasst werden und insbesondere auch der
Gleichlauf des europäischen Wettbewerbsrechts sichergestellt bleiben“ (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrati
ekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 182).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte ihrerseits: „Im Zuge
der 11. GWB-Novelle wurden bei den Ressort- sowie parlamentarischen
Verhandlungen die möglichen Anwendungskonstellationen des neuen Instruments
nach einer Sektoruntersuchung nachvollziehbarer dargestellt. Zudem wurden
die Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments klarer und auch
restriktiver gefasst“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publik
ationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile, S. 65).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 07103 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Hält es die Bundesregierung im Sinne des Vorschlags 07103 für notwendig,
gesetzgeberische Maßnahmen im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen zu setzen, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant diesbezüglich
die Bundesregierung, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, und wenn
nein, warum nicht?
3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffsmöglichkeiten, die
sich an eine Sektoruntersuchung anschließen, bereits angewendet?
a) Wenn ja, führten die Eingriffsmöglichkeiten zu dem beabsichtigten
Ergebnis?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde das beabsichtigte Ergebnis nicht
erreicht?
4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des
Vorschlags 07103 die europäische Rechtslage berücksichtigt?
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der geforderte „Gleichlauf“
zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung gewährleistet?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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