Vorschlag 18104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.“ (BDI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 18104 – Vollständigkeit der Unterlagen zügig feststellen – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der Vorschlag thematisiert die Anwendung des § 7 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) durch die Genehmigungsbehörde, der die Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen in der Regel unter Einhaltung einer Monatsfrist obliegt. Der BDI weist darauf hin, dass diese Frist nicht immer eingehalten wird und übersandte im Rahmen des Vorschlages 18104 einen Formulierungsvorschlag für § 7 Absatz 1 Satz 1 9. BImSchV, welcher der Problematik gerecht werden sollte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 221).
Die Bundesregierung sprach sich für die teilweise Umsetzung des Vorschlages 18104 aus und verwies auf eine bereits im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erfolgte Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 101).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 18104 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Welches Entlastungspotenzial in Form von Zeitersparnis und Kosten wurde nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung des Vorschlages 18104 für die Anlageneigentümer bzw. Anlagenbetreiber erreicht?
Wie viele Anlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsetzung des Vorschlages 18104 betroffen?
Welche Probleme wurden bei der Umsetzung des Vorschlages 18104 nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes- und Länderebene ggf. gelöst?
Welche Kompetenz- und Zuständigkeitsprobleme bzw. Kompetenz- und Zuständigkeitsfragen stellten sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages 18104?
Welche konkreten und wesentlichen Bestandteile des Vorschlages 18104 wurden bei der Novelle des BImSchG durch die Bundesregierung bereits übernommen?
Hat die Bundesregierung einen Konkretisierungsbedarf bei der Nachreichung von Unterlagen in Verbindung mit § 7 9. BImSchV im Sinne der Bürokratieentlastung festgestellt bzw. erkannt, und wenn ja, welche?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich (vgl. Frage 7) ggf. gesetzt bzw. wird die Bundesregierung setzen, und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen gesetzt hat oder vorhat, zu setzen, warum nicht?