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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Datum

07.04.2026

Aktualisiert

13.04.2026

BT21/481719.03.2026

Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/4817 21. Wahlperiode 19.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland Die EU-Kommission plant, bis zu fünf sogenannte KI-Gigafabriken zu unterstützen, große Rechenzentren mit mehr als 100 000 spezialisierten Hochleistungsprozessoren (GPUs), die für Entwicklung, Training und Ausführung sehr großer KI-Modelle geeignet sind. Die Kosten veranschlagt sie – bei einer vorgesehenen Laufzeit von zunächst fünf Jahren – bei etwa 3 bis 5 Mrd. Euro pro Fabrik. Die öffentliche Finanzierung und Auswahl der Vorhaben soll über das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) erfolgen, wobei der EU-Anteil jeweils durch einen Mitgliedstaatenanteil in mindestens gleicher Höhe ergänzt wird und der größere Teil der Finanzierung über ein Konsortium mit privater Beteiligung erfolgt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält die Ankündigung, mindestens eine Gigafabrik nach Deutschland zu holen. Bereits von April bis Juni 2025 hat die EU-Kommission nach einem entsprechenden Aufruf 76 Interessenbekundungen für KI-Gigafabriken erhalten. Der öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass sechs Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland erfolgten, unter anderem von der Deutschen Telekom, der Schwarz-Gruppe, Ionos, der bayerischen Landesregierung und Silicon Saxony. Zwischenzeitlich wurde berichtet, dass die Telekom und die Schwarz-Gruppe in Gesprächen für eine gemeinsame Gigafabrik sind. Nachdem der Start des eigentlichen Bewerbungsverfahrens ursprünglich für Ende 2025 geplant war, soll er nun im Februar 2026 erfolgen. Noch im zweiten Quartal 2026 soll dann die Standortauswahl erfolgen. In einer Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags (Ausschussdrucksache 21/3382) gibt die Bundesregierung an, sich mit 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität am Aufbau einer Gigafabrik beteiligen zu wollen. Am 13. Januar 2026 berichtete das „Handelsblatt“, dass die Bundesregierung für den 14. Januar 2026 Staatssekretäre von Bund und Ländern sowie Industrievertreter zu einer sechsstündigen Workshop-Sitzung beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eingeladen habe. Inhalte seien insbesondere die Ausgestaltung der Bund-Länder-Koordination und die technischen Bedarfe, Ziel sei insbesondere ein „internes Commitment, Bedarfe an Rechenleistungen von Bund und Ländern auf eine deutsche AI Gigafactory zu lenken“. Bereits im Vorfeld des Treffens sei der Bedarf der Länder an GPUs abgefragt worden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie sind die Zuständigkeiten und Federführungen innerhalb der Bundesregierung beim Thema KI-Gigafabrik verteilt, insbesondere in der Abgrenzung zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung?  2. Welche Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Calls von April bis Juni 2025 gegenüber der EU-Kommission erfolgt?  3. Welche Angaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in Frage 2 erfragten Interessenbekundungen jeweils gemacht zu a) beabsichtigten Trägern und Investoren, b) Standort, c) gegebenenfalls bereits vorhandener Infrastruktur, d) Gesamtkosten, Anteil von Kapital- und Betriebskosten und erwarteten privaten Investitionen und Bedarf an öffentlichen Investitionen, e) Energiebedarf und Nachhaltigkeit der Energie- und Wasserversorgung sowie f) Geschäftsmodell und Preisgestaltung?  4. Mit welchen privaten und öffentlichen Akteuren hat die Bundesregierung seit April 2025 Gespräche mit Bezug auf eine mögliche Bewerbung für eine KI-Gigafabrik mit Standort in Deutschland geführt (bitte nach Termin, Gesprächspartner und Thema aufschlüsseln)?  5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Gespräche zwischen Telekom, Schwarz-Gruppe und gegebenenfalls weiteren potenziellen Konsortialpartnern bezüglich einer gemeinsamen Bewerbung, und inwiefern ist die Bundesregierung in diese Gespräche einbezogen?  6. Wer wurde zu dem Workshoptermin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, am 14. Januar 2026 eingeladen und welche Akteure waren dort vertreten?  7. Welche Ergebnisse hatte dieser Termin, insbesondere was das interne Commitment von Bund und Ländern angeht, als Ankerkunden aufzutreten?  8. Wann und mit welcher Frist wurden Bedarfe an GPUs bzw. Rechenleistung der Bundesländer abgefragt, und welche sind gemeldet worden (bitte nach Bundesland und, soweit möglich, Bedarfsträger bzw. Verwendungszweck aufschlüsseln)?  9. Von welchen eigenen Bedarfen oder Bedarfen anderer öffentlicher Stellen auf Bundesebene an GPUs bzw. Rechenleistung, die von einer Gigafabrik gedeckt werden könnten, geht die Bundesregierung aus, und welche Abfragen mit welchen Fristen hat sie in diesem Zusammenhang ggf. durchgeführt? 10. Von welchen Bedarfen an GPUs bzw. Rechenleistung von Wissenschaftseinrichtungen, die von einer Gigafabrik gedeckt werden könnten, geht die Bundesregierung aus? 11. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf eine von ihr mitgetragene Bewerbung für eine Gigafabrik in Deutschland, insbesondere was den weiteren Zeitplan angeht? 12. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Erwägungen für eine Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten bei der Bewerbung für eine Gigafabrik? 13. Mit welchen potenziellen Konsortialpartnern für eine Gigafabrik ist die Bundesregierung im Gespräch? 14. Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Konsortialpartner einer Gigafabrik zu werden, und wenn ja, in welchem Umfang? 15. Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Eigentumsanteile an einer Gigafabrik oder ihrer Recheninfrastruktur zu halten, und wenn ja, in welchem Umfang? 16. Sind der Bundesregierung Pläne anderer öffentlicher Stellen für eine direkte Beteiligung an einem Gigafabrik-Konsortium bekannt? 17. Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für eine Gigafabrik in Deutschland infrage bzw. stehen zur Diskussion? 18. In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien soll die Entscheidung für einen oder mehrere Gigafabrik-Standorte in Deutschland gefällt werden? 19. Nach welchem Verfahren bzw. Schlüssel plant die Bundesregierung, die ihr zustehende Zugriffszeit an einer Gigafabrik in Deutschland zu verteilen, insbesondere für den Fall, dass die Nachfrage privilegierter Zugriffsberechtigter die Zugriffskontingente übersteigt? 20. Plant die Bundesregierung, analog zu den Regelungen für die europäische Zugriffszeit sicherzustellen, dass der Zugang innerhalb der ihr zustehenden Zugriffszeit für öffentliche oder anderweitig privilegierte Stellen kostenlos ist, und wenn nein, welche anderen Regelungen zur Vergütung strebt sie an? 21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie oder andere öffentliche Stellen Rechenleistung aus einer Gigafabrik in Deutschland außerhalb der deutschen oder europäischen Zugriffszeit nachfragen wird bzw. werden, und wenn ja, in welchem Umfang? 22. Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass eine Gigafabrik in Deutschland – wie in der europäischen Verordnung vorgesehen – über eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur versorgt wird, insbesondere was Energie- und Wasserversorgungssysteme anbelangt? a) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn eine Gigafabrik Strom aus fossilen Quellen bezieht, diese aber durch den Erwerb von Zertifikaten oder andere Ausgleichsmaßnahmen kompensiert? b) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn eine Gigafabrik keine neuen Quellen erneuerbarer Energie im Umfang ihres Energiebedarfs finanziert? c) Handelt es sich nach Auffassung Bundesregierung bei den Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren (DE-ZU (Deutsches Umweltzeichen) 228) für einen geeigneten Maßstab zur Beurteilung der Frage, ob eine Gigafabrik über eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur versorgt wird, und strebt sie diese oder eine vergleichbare Zertifizierung an? d) Ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Nutzung der entstehenden Abwärme ein notwendiges Kriterium für eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur? 23. Von welcher Leistungsfähigkeit (in GPUs oder anderen Maßen für Rechenleistung) geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus? 24. Von welchem Energiebedarf geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus? 25. Von welchem Gesamtfinanzierungsbedarf geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus? 26. Welcher Anteil dieses Gesamtfinanzierungsbedarfs entfällt jeweils auf Kapitalkosten (bitte Kosten für Rechnerhardware separat ausweisen) und Betriebskosten (bitte Energiekosten separat ausweisen)? 27. Von welchem europäischen Finanzierungsbeitrag an einer Gigafabrik in Deutschland geht die Bundesregierung aus? 28. Handelt es sich bei den 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen um den gesamten deutschen Finanzierungsbeitrag an einer geplanten Gigafabrik, und wenn nein, welche weiteren Mittel sind hierfür vorgesehen? 29. Plant oder erwägt die Bundesregierung, einen Teil ihres Finanzierungsbeitrags in Form eines vorab vereinbarten garantierten Erwerbs von Zugriffszeit zu leisten, und wenn ja, in welchem Umfang, und sind die entsprechenden Mittel in den angekündigten 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen enthalten? 30. Inwieweit und in welchem finanziellen Umfang plant oder erwägt die Bundesregierung, eine Gigafabrik in Deutschland über einen direkten finanziellen Beitrag hinaus zu unterstützen, insbesondere durch Mindestabnahmen, Kredite, Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Steuererleichterungen oder andere De-Risking-Instrumente? 31. Welche Pläne anderer öffentlicher Stellen, Unterstützungen im Sinne von Frage 30 zu leisten, sind der Bundesregierung bekannt? 32. Inwieweit sind Unterstützungsleistungen im Sinne von Frage 30 in den 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen oder an anderer Stelle im Haushalt abgebildet? 33. Von welcher Obergrenze für den Gesamtanteil öffentlicher Finanzierung geht die Bundesregierung für europäische Gigafabriken aus, und inwieweit sind nach ihrem Verständnis Unterstützungen im Sinne von Frage 30 und Frage 31 bei der Berechnung dieses Anteils zu berücksichtigen? 34. Welche Zusagen oder Ankündigungen für Investitionen in eine Gigafabrik durch privatwirtschaftliche Akteure liegen der Bundesregierung vor? 35. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass im Fall von Kostensteigerungen bei Infrastrukturbeschaffung oder Bau, die über den geplanten Finanzrahmen einer Gigafabrik in Deutschland hinausgehen, diese Mehrkosten durch das Konsortium getragen werden, ohne dass weitere Haushaltsmittel benötigt werden, und wenn ja, wie? 36. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass das Gigafabrik- Konsortium hinreichende finanzielle Rücklagen bildet, um im Falle einer Stilllegung die dafür anfallenden Kosten vollständig tragen zu können, und wenn ja, wie? 37. Existieren bereits Überlegungen seitens der Bundesregierung, welche Chip-Generationen von Grafikeinheiten in einer Gigafabrik in Deutschland zum Einsatz kommen sollen, und wenn ja, welche? 38. Inwieweit hat bei den bisherigen Gesprächen zur Gigafabrik, an denen die Bundesregierung beteiligt war oder von denen sie Kenntnis hat, bereits eine Verständigung über den Bezug der nötigen Hardware stattgefunden? 39. Sind im Zusammenhang mit der Hardwarebeschaffung für die Gigafabrik Auflagen zur technischen Souveränität geplant, welche Hersteller begünstigen oder ausschließen? Berlin, den 2. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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