Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Datum
07.04.2026
Aktualisiert
13.04.2026
BT21/481719.03.2026
Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4817
21. Wahlperiode 19.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering,
Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin
Willnat und der Fraktion Die Linke
Pläne für eine europäische KI-Gigafabrik in Deutschland
Die EU-Kommission plant, bis zu fünf sogenannte KI-Gigafabriken zu
unterstützen, große Rechenzentren mit mehr als 100 000 spezialisierten
Hochleistungsprozessoren (GPUs), die für Entwicklung, Training und Ausführung sehr
großer KI-Modelle geeignet sind. Die Kosten veranschlagt sie – bei einer
vorgesehenen Laufzeit von zunächst fünf Jahren – bei etwa 3 bis 5 Mrd. Euro pro
Fabrik. Die öffentliche Finanzierung und Auswahl der Vorhaben soll über das
Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)
erfolgen, wobei der EU-Anteil jeweils durch einen Mitgliedstaatenanteil in
mindestens gleicher Höhe ergänzt wird und der größere Teil der Finanzierung
über ein Konsortium mit privater Beteiligung erfolgt. Der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD enthält die Ankündigung, mindestens eine
Gigafabrik nach Deutschland zu holen.
Bereits von April bis Juni 2025 hat die EU-Kommission nach einem
entsprechenden Aufruf 76 Interessenbekundungen für KI-Gigafabriken erhalten. Der
öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass sechs
Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland erfolgten, unter anderem von der
Deutschen Telekom, der Schwarz-Gruppe, Ionos, der bayerischen Landesregierung
und Silicon Saxony. Zwischenzeitlich wurde berichtet, dass die Telekom und
die Schwarz-Gruppe in Gesprächen für eine gemeinsame Gigafabrik sind.
Nachdem der Start des eigentlichen Bewerbungsverfahrens ursprünglich für
Ende 2025 geplant war, soll er nun im Februar 2026 erfolgen. Noch im zweiten
Quartal 2026 soll dann die Standortauswahl erfolgen.
In einer Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags
(Ausschussdrucksache 21/3382) gibt die Bundesregierung an, sich mit 805 Mio.
Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität am Aufbau
einer Gigafabrik beteiligen zu wollen.
Am 13. Januar 2026 berichtete das „Handelsblatt“, dass die Bundesregierung
für den 14. Januar 2026 Staatssekretäre von Bund und Ländern sowie
Industrievertreter zu einer sechsstündigen Workshop-Sitzung beim Bundesministerium
für Digitales und Staatsmodernisierung eingeladen habe. Inhalte seien
insbesondere die Ausgestaltung der Bund-Länder-Koordination und die technischen
Bedarfe, Ziel sei insbesondere ein „internes Commitment, Bedarfe an
Rechenleistungen von Bund und Ländern auf eine deutsche AI Gigafactory zu lenken“.
Bereits im Vorfeld des Treffens sei der Bedarf der Länder an GPUs abgefragt
worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sind die Zuständigkeiten und Federführungen innerhalb der
Bundesregierung beim Thema KI-Gigafabrik verteilt, insbesondere in der
Abgrenzung zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt und dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung?
2. Welche Interessenbekundungen für Standorte in Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Calls von April bis Juni
2025 gegenüber der EU-Kommission erfolgt?
3. Welche Angaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in
Frage 2 erfragten Interessenbekundungen jeweils gemacht zu
a) beabsichtigten Trägern und Investoren,
b) Standort,
c) gegebenenfalls bereits vorhandener Infrastruktur,
d) Gesamtkosten, Anteil von Kapital- und Betriebskosten und erwarteten
privaten Investitionen und Bedarf an öffentlichen Investitionen,
e) Energiebedarf und Nachhaltigkeit der Energie- und Wasserversorgung
sowie
f) Geschäftsmodell und Preisgestaltung?
4. Mit welchen privaten und öffentlichen Akteuren hat die Bundesregierung
seit April 2025 Gespräche mit Bezug auf eine mögliche Bewerbung für
eine KI-Gigafabrik mit Standort in Deutschland geführt (bitte nach
Termin, Gesprächspartner und Thema aufschlüsseln)?
5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Gespräche
zwischen Telekom, Schwarz-Gruppe und gegebenenfalls weiteren
potenziellen Konsortialpartnern bezüglich einer gemeinsamen Bewerbung, und
inwiefern ist die Bundesregierung in diese Gespräche einbezogen?
6. Wer wurde zu dem Workshoptermin im Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung, am 14. Januar 2026 eingeladen und welche
Akteure waren dort vertreten?
7. Welche Ergebnisse hatte dieser Termin, insbesondere was das interne
Commitment von Bund und Ländern angeht, als Ankerkunden
aufzutreten?
8. Wann und mit welcher Frist wurden Bedarfe an GPUs bzw.
Rechenleistung der Bundesländer abgefragt, und welche sind gemeldet worden (bitte
nach Bundesland und, soweit möglich, Bedarfsträger bzw.
Verwendungszweck aufschlüsseln)?
9. Von welchen eigenen Bedarfen oder Bedarfen anderer öffentlicher Stellen
auf Bundesebene an GPUs bzw. Rechenleistung, die von einer Gigafabrik
gedeckt werden könnten, geht die Bundesregierung aus, und welche
Abfragen mit welchen Fristen hat sie in diesem Zusammenhang ggf.
durchgeführt?
10. Von welchen Bedarfen an GPUs bzw. Rechenleistung von
Wissenschaftseinrichtungen, die von einer Gigafabrik gedeckt werden könnten, geht die
Bundesregierung aus?
11. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf eine von ihr
mitgetragene Bewerbung für eine Gigafabrik in Deutschland, insbesondere
was den weiteren Zeitplan angeht?
12. Gibt es vonseiten der Bundesregierung Pläne oder Erwägungen für eine
Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten bei der Bewerbung für eine
Gigafabrik?
13. Mit welchen potenziellen Konsortialpartnern für eine Gigafabrik ist die
Bundesregierung im Gespräch?
14. Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Konsortialpartner einer
Gigafabrik zu werden, und wenn ja, in welchem Umfang?
15. Plant oder erwägt die Bundesregierung, selbst Eigentumsanteile an einer
Gigafabrik oder ihrer Recheninfrastruktur zu halten, und wenn ja, in
welchem Umfang?
16. Sind der Bundesregierung Pläne anderer öffentlicher Stellen für eine
direkte Beteiligung an einem Gigafabrik-Konsortium bekannt?
17. Welche Standorte kommen nach Auffassung der Bundesregierung für eine
Gigafabrik in Deutschland infrage bzw. stehen zur Diskussion?
18. In welchem Verfahren und nach welchen Kriterien soll die Entscheidung
für einen oder mehrere Gigafabrik-Standorte in Deutschland gefällt
werden?
19. Nach welchem Verfahren bzw. Schlüssel plant die Bundesregierung, die
ihr zustehende Zugriffszeit an einer Gigafabrik in Deutschland zu
verteilen, insbesondere für den Fall, dass die Nachfrage privilegierter
Zugriffsberechtigter die Zugriffskontingente übersteigt?
20. Plant die Bundesregierung, analog zu den Regelungen für die europäische
Zugriffszeit sicherzustellen, dass der Zugang innerhalb der ihr
zustehenden Zugriffszeit für öffentliche oder anderweitig privilegierte Stellen
kostenlos ist, und wenn nein, welche anderen Regelungen zur Vergütung
strebt sie an?
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie oder andere öffentliche
Stellen Rechenleistung aus einer Gigafabrik in Deutschland außerhalb der
deutschen oder europäischen Zugriffszeit nachfragen wird bzw. werden,
und wenn ja, in welchem Umfang?
22. Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass eine Gigafabrik in
Deutschland – wie in der europäischen Verordnung vorgesehen – über
eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur versorgt wird, insbesondere was
Energie- und Wasserversorgungssysteme anbelangt?
a) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der
ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn eine
Gigafabrik Strom aus fossilen Quellen bezieht, diese aber durch den
Erwerb von Zertifikaten oder andere Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert?
b) Ist nach dem Verständnis der Bundesregierung das Kriterium der
ökologischen Nachhaltigkeit der Energieversorgung erfüllbar, wenn eine
Gigafabrik keine neuen Quellen erneuerbarer Energie im Umfang
ihres Energiebedarfs finanziert?
c) Handelt es sich nach Auffassung Bundesregierung bei den Kriterien
des Blauen Engels für Rechenzentren (DE-ZU (Deutsches
Umweltzeichen) 228) für einen geeigneten Maßstab zur Beurteilung der Frage,
ob eine Gigafabrik über eine ökologisch nachhaltige Infrastruktur
versorgt wird, und strebt sie diese oder eine vergleichbare Zertifizierung
an?
d) Ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Nutzung
der entstehenden Abwärme ein notwendiges Kriterium für eine
ökologisch nachhaltige Infrastruktur?
23. Von welcher Leistungsfähigkeit (in GPUs oder anderen Maßen für
Rechenleistung) geht die Bundesregierung in Bezug auf eine Gigafabrik in
Deutschland aus?
24. Von welchem Energiebedarf geht die Bundesregierung in Bezug auf eine
Gigafabrik in Deutschland aus?
25. Von welchem Gesamtfinanzierungsbedarf geht die Bundesregierung in
Bezug auf eine Gigafabrik in Deutschland aus?
26. Welcher Anteil dieses Gesamtfinanzierungsbedarfs entfällt jeweils auf
Kapitalkosten (bitte Kosten für Rechnerhardware separat ausweisen) und
Betriebskosten (bitte Energiekosten separat ausweisen)?
27. Von welchem europäischen Finanzierungsbeitrag an einer Gigafabrik in
Deutschland geht die Bundesregierung aus?
28. Handelt es sich bei den 805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen um den
gesamten deutschen Finanzierungsbeitrag an einer geplanten Gigafabrik,
und wenn nein, welche weiteren Mittel sind hierfür vorgesehen?
29. Plant oder erwägt die Bundesregierung, einen Teil ihres
Finanzierungsbeitrags in Form eines vorab vereinbarten garantierten Erwerbs von
Zugriffszeit zu leisten, und wenn ja, in welchem Umfang, und sind die
entsprechenden Mittel in den angekündigten 805 Mio. Euro aus dem
Sondervermögen enthalten?
30. Inwieweit und in welchem finanziellen Umfang plant oder erwägt die
Bundesregierung, eine Gigafabrik in Deutschland über einen direkten
finanziellen Beitrag hinaus zu unterstützen, insbesondere durch
Mindestabnahmen, Kredite, Bürgschaften, Haftungsübernahmen,
Steuererleichterungen oder andere De-Risking-Instrumente?
31. Welche Pläne anderer öffentlicher Stellen, Unterstützungen im Sinne von
Frage 30 zu leisten, sind der Bundesregierung bekannt?
32. Inwieweit sind Unterstützungsleistungen im Sinne von Frage 30 in den
805 Mio. Euro aus dem Sondervermögen oder an anderer Stelle im
Haushalt abgebildet?
33. Von welcher Obergrenze für den Gesamtanteil öffentlicher Finanzierung
geht die Bundesregierung für europäische Gigafabriken aus, und
inwieweit sind nach ihrem Verständnis Unterstützungen im Sinne von Frage 30
und Frage 31 bei der Berechnung dieses Anteils zu berücksichtigen?
34. Welche Zusagen oder Ankündigungen für Investitionen in eine Gigafabrik
durch privatwirtschaftliche Akteure liegen der Bundesregierung vor?
35. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass im Fall von
Kostensteigerungen bei Infrastrukturbeschaffung oder Bau, die über den geplanten
Finanzrahmen einer Gigafabrik in Deutschland hinausgehen, diese
Mehrkosten durch das Konsortium getragen werden, ohne dass weitere
Haushaltsmittel benötigt werden, und wenn ja, wie?
36. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass das Gigafabrik-
Konsortium hinreichende finanzielle Rücklagen bildet, um im Falle einer
Stilllegung die dafür anfallenden Kosten vollständig tragen zu können,
und wenn ja, wie?
37. Existieren bereits Überlegungen seitens der Bundesregierung, welche
Chip-Generationen von Grafikeinheiten in einer Gigafabrik in
Deutschland zum Einsatz kommen sollen, und wenn ja, welche?
38. Inwieweit hat bei den bisherigen Gesprächen zur Gigafabrik, an denen die
Bundesregierung beteiligt war oder von denen sie Kenntnis hat, bereits
eine Verständigung über den Bezug der nötigen Hardware stattgefunden?
39. Sind im Zusammenhang mit der Hardwarebeschaffung für die Gigafabrik
Auflagen zur technischen Souveränität geplant, welche Hersteller
begünstigen oder ausschließen?
Berlin, den 2. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Beteiligungsformate zur Hightech Agenda (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3915)
DIE LINKE10.04.2026
Hightech-Agenda der Bundesregierung
DIE LINKE28.01.2026
Unterstützung einer möglichen deutschen Olympiabewerbung durch den Bundesminister der Finanzen - Logik, Zielsetzung und Konsequenzen
DIE LINKE07.04.2026
Zur Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht
DIE LINKE07.04.2026