Dokumentierte sexualisierte Kriegsgewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
der Abgeordneten Lea Reisner, Kathrin Gebel, Cansu Özdemir, Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Edis Mirze, Charlotte Antonia Neuhäuser, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar und ist völkerrechtlich als Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt (Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH); Genfer Konventionen; UN-Resolutionen 1325 und 1820). Internationale Erfahrungen und die feministische Friedens- und Konfliktforschung zeigen, dass sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten nicht als zufälliges Begleitphänomen, sondern als Teil struktureller patriarchaler Gewaltverhältnisse zu verstehen ist, die sich in Kriegszeiten verschärfen und systematisch eingesetzt werden können (vgl. https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt).
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liegen zahlreiche Berichte internationaler Organisationen, Menschenrechtsgruppen und der Vereinten Nationen über sexualisierte Gewalt durch Angehörige der russischen Streitkräfte vor (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krieg-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5-44597557426d). Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft registrierte bis Juni 2025 mindestens 344 Fälle sexualisierter Kriegsgewalt (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-krieg-ukraine-nachrichtenpodcast).
Expertinnen und Experten gehen jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer aus und schätzen, dass auf jeden gemeldeten Fall bis zu zehn nicht angezeigte Taten kommen (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/sexualisierte-gewalt-krieg-ukraine-nachrichtenpodcast).
Als zentrale Gründe für die Untererfassung gelten schwere Traumatisierung, gesellschaftliche Stigmatisierung, Angst vor Repressionen, fehlende medizinische und psychosoziale Versorgung sowie eingeschränkte Möglichkeiten zur Anzeigeerstattung, insbesondere in besetzten Gebieten oder auf der Flucht (https://medicamondiale.org/gewalt-gegen-frauen/sexualisierte-kriegsgewalt). Überlebende, die es geschafft haben, sichere Orte zu erreichen, berichten häufig, dass sie zunächst nicht über das Erlebte sprechen können und langfristige, traumasensible Unterstützung benötigen.
Untersuchungen der Vereinten Nationen bestätigen, dass sexualisierte Gewalt in den besetzten Gebieten teilweise als Mittel der Einschüchterung und Folter eingesetzt wird (www.spiegel.de/ausland/sexualisierte-gewalt-im-ukraine-krieg-ich-konnte-mir-nicht-vorstellen-weiterzuleben-a-99b07edd-282a-4ca0-9ab5-44597557426d). Die strafrechtliche Verfolgung ist bislang unzureichend, auch aufgrund erschwerter Beweisführung in bewaffneten Konflikten und fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf mutmaßliche Täter.
Hilfsorganisationen warnen zudem vor Stigmatisierung, politischer Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt sowie vor erhöhten Risiken von Menschenhandel und weiterer Gewalt auf Fluchtrouten (https://taz.de/Pramila-Patten-ueber-sexualisierte-Gewalt/!5874747/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vor, und wie bewertet sie die erhebliche Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung internationaler Organisationen, wonach sexualisierte Gewalt durch russische Streitkräfte teilweise systematisch eingesetzt und als Folterinstrument genutzt wird?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Dokumentation, Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung sexualisierter Kriegsverbrechen in der Ukraine zu unterstützen, insbesondere im Rahmen des Völkerrechts und des Weltrechtsprinzips?
In welcher Form unterstützt die Bundesregierung internationale Ermittlungsmechanismen, den Internationalen Strafgerichtshof sowie mögliche ergänzende Sondertribunale zur Ahndung sexualisierter Kriegsgewalt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im Dezember 2024 verabschiedeten ukrainischen Gesetz zur Anerkennung sexualisierter Kriegsgewalt und zu Reparationszahlungen für Überlebende, und welche Unterstützung leistet sie bei der Umsetzung dieses Gesetzes?
Welche finanziellen und politischen Unterstützungsleistungen gewährt die Bundesregierung ukrainischen Frauenrechtsorganisationen sowie Frauenrechtsaktivistinnen und Frauenrechtsaktivisten, die Überlebende sexualisierter Gewalt betreuen und zur Aufarbeitung der Verbrechen beitragen?
Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um nach Deutschland geflüchteten Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt einen schnellen, unbürokratischen Zugang zu traumasensibler medizinischer, psychosozialer und rechtlicher Unterstützung zu ermöglichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen haben, einschließlich sicherer Schwangerschaftsabbrüche?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Schulung von medizinischem Fachpersonal, Beratungsstellen, Justiz- und Sicherheitsbehörden im traumasensiblen Umgang mit Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Wie setzt die Bundesregierung die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“, insbesondere Resolution 1325 und 1820, im Kontext des Ukrainekrieges konkret um?
Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, dass Frauen (insbesondere Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt und Frauenrechtsorganisationen) gleichberechtigt an Friedens- und Wiederaufbauprozessen der Ukraine beteiligt werden?
Wie begegnet die Bundesregierung der politischen und medialen Instrumentalisierung sexualisierter Kriegsgewalt und stellt zugleich eine respektvolle, opferschutzorientierte öffentliche Debatte sicher?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen, dass sexualisierte Gewalt im Krieg Teil eines Kontinuums geschlechtsspezifischer Gewalt ist, und wie spiegelt sich dies in ihrer Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit wider?