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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

27.03.2026

Antwortdauer

8 Tage

Aktualisiert

08.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/484219.03.2026

Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Regierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und zum Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich auch der Verband „Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. (bdo)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 05101 – Reform der Berufskraftfahrerqualifikation – 2-in-1-Lösung die Anpassung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) gefordert“. Problematisch sieht der Verband die Regelung, nach dem Erwerb des Busführerscheins der Klassen D1 oder D für Busfahrer zwar die Berechtigung zu haben, Busse fahren zu dürfen, jedoch ohne Fahrgäste befördern zu dürfen. Hierfür wäre eine zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation notwendig, die separat zu absolvieren wäre und zu einer spürbaren Verlängerung und Verteuerung des Ausbildungsprozesses führen würde. Die Qualifikation wäre mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 8 000 bis 10 000 Euro verbunden. Der bdo schlägt mit dem Vorschlag 05101 vor, die Berufskraftfahrerqualifikation in die Fahrausbildung zur Erlangung des Busführerscheins der Klassen D1 oder D zu integrieren (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 175).

Die Bundesregierung nahm den Vorschlag auf und erklärte, dass weitergehende juristische Prüfungen notwendig sind. Neben Praxischecks soll auch geprüft werden, wie eine Zusammenlegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation erfolgen kann (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 58).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 05101 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Inwiefern wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 05101 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wie viele kleine und mittlere Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der möglichen Umsetzung des Vorschlages 05101 betroffen?

4

Wie ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung der Praxischecks und die Prüfung der Zusammenlegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung und der Grundqualifikation?

5

Ist von der Bundesregierung eine Umsetzung des Vorschlages 05101 geplant, wenn ja, wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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