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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Veranlassungskonnexität"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

02.04.2026

Aktualisiert

10.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/485920.03.2026

Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“

der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Jörn König, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sieht eine klare Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen vor. Insbesondere das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) soll sicherstellen, dass den Kommunen aus bundesgesetzlich veranlassten Aufgaben keine dauerhaft ungedeckten Mehrbelastungen entstehen (s. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3772; Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1831).

Vor dem Hintergrund wachsender kommunaler Pflichtaufgaben – insbesondere in den Bereichen soziale Sicherung, Klimapolitik und der Bewältigung von Migrationsfolgen – hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Veranlassungskonnexität“ angekündigt. Diese Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen der Veranlassungskonnexität sowie einer adäquaten finanziellen Beteiligung des Bundes an Folgekosten bundesgesetzlicher Regelungen befassen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1831).

Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Iris Nieland (Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3772) legen nach Auffassung der Fragesteller jedoch nahe, dass der Bundesregierung weder konkrete Ergebnisse noch inhaltliche Zwischenergebnisse dieser Arbeitsgruppe bekannt sind. Angesichts der Bedeutung des Themas für die finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen wirft dies bei den Fragestellern grundlegende Fragen zur Zielsetzung, Arbeitsweise, Transparenz und Ergebnisorientierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche konkreten Themen und Prüfaufträge bearbeitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Veranlassungskonnexität“ derzeit (bitte die einzelnen Arbeitsaufträge, den jeweiligen Bearbeitungsstand sowie den vorgesehenen Zeitpunkt der Ergebnisvorlage benennen)?

2

Welche konkreten Fragestellungen zur praktischen Umsetzung der Veranlassungskonnexität wurden der Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung ausdrücklich übertragen?

3

Welche Ressorts des Bundes sind an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligt, und welche Länder wirken mit?

4

Wie findet die Koordinierung dieser Arbeitsgruppe statt (welches Ressort bzw. welches Land übernimmt den Vorsitz, und gibt es Untergruppen)?

5

In welcher Form sind oder sollen die kommunalen Spitzenverbände an der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligt werden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsgruppe die finanzielle Situation der Kommunen unmittelbar betrifft?

6

Welche Definition verwendet die Bundesregierung für den Begriff der „bundesgesetzlich veranlassten Mehrbelastungen“ von Ländern und Kommunen, die innerhalb der Arbeitsgruppe zugrunde gelegt werden soll?

7

Welche Beispiele führt die Bundesregierung für solche „bundesgesetzlich veranlassten Mehrbelastungen“ an?

8

Welche konkreten Kriterien oder Prüfmaßstäbe sollen nach Auffassung der Bundesregierung angewendet werden, um festzustellen, ob eine bundespolitische Maßnahme eine vollständige finanzielle Kompensation der Länder und Kommunen auslöst?

9

Welche Politikfelder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung vorrangig Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe sein (z. B. Migration, soziale Leistungen, Klima- und Transformationspolitik), und aus welchen Gründen wurden diese ausgewählt?

10

Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung bislang keine Ergebnisse, Zwischenberichte oder Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe vor, obwohl diese bereits seit Längerem eingesetzt ist und das Thema auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erörtert wurde (vgl. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_vorl.-ergebnisprotokoll.pdf)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung, dass in der Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Karoline Otte (Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1831) der zuständige Staatsminister Dr. Michael Meister konkrete Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe für Dezember 2025 in Aussicht stellte, diese der Bundesregierung ausweislich der Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Iris Nieland (Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3772) jedoch nicht vorliegen?

12

Wie bewertet die Bundesregierung selbst die bisherige Arbeitsweise und Ergebnisorientierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund, dass nach eigener Auskunft lediglich bekannt ist, dass das Thema „erörtert“ wurde (s. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der MPK vom 4. Dezember 2025, S. 7, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_vorl.-ergebnisprotokoll.pdf)?

13

Inwieweit hält die Bundesregierung es für effizient und förderlich, dass die Ministerpräsidentenkonferenz (vgl. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der MPK vom 4. Dezember 2025, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_vorl.-ergebnisprotokoll.pdf) über eine von der Bundesregierung initiierte Arbeitsgruppe zum Austausch zwischen Bund und Ländern berät, ohne dass die Bundesregierung an dieser teilnimmt oder über deren Ergebnisse informiert wird?

14

In welcher Form sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dokumentiert und dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht werden, und weshalb ist dies bislang nicht erfolgt?

15

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in verbindliche gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvereinbarungen oder Bund-Länder-Vereinbarungen zu überführen, und wenn ja, welche Regelungsformate werden derzeit konkret geprüft?

16

Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer abgeschlossenen Verständigung über die praktische Umsetzung der Veranlassungskonnexität, und welche Konsequenzen zieht sie, wenn die Arbeitsgruppe auch weiterhin keine belastbaren Ergebnisse vorlegt?

Berlin, den 20. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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