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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Möglicher Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir "Gotham" durch deutsche Nachrichtendienste

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.04.2026

Aktualisiert

04.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/511931.03.2026

Möglicher Einsatz der Datenanalyse-Software Palantir „Gotham“ durch deutsche Nachrichtendienste

der Abgeordneten Stefan Möller, Steffen Janich, Sascha Lensing, Dr. Christoph Birghan, Knuth Meyer-Soltau, Torben Braga, Robert Teske und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die US-amerikanische Firma Palantir Technologies stellt Software zur Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen bereit. Eines der zentralen Produkte ist die Software „Gotham“ (PG), die nach Angaben des Unternehmens im Bereich der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingesetzt wird. Palantir bietet seine Produkte nicht nur als standardisierte Software an, sondern passt sie an bestehende Strukturen der jeweils nutzenden Behörden an.

In Deutschland wird Software von Palantir im polizeilichen Bereich in mehreren Bundesländern genutzt, u. a. bezeichnet als „HessenData“ in Hessen, „Datenanalyse und Recherche“ (DAR) in Nordrhein-Westfalen und „Vernetzte Recherche und Analyse“ (VeRA) in Bayern. Diese Systeme dienen nach öffentlich zugänglichen Informationen der Auswertung umfangreicher Datenbestände aus unterschiedlichen Quellen, etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Funkzellenabfragen, behördlichen Registern, sozialen Netzwerken und anderen offenen Quellen (https://netzpolitik.org/2025/verfassungsbeschwerde-das-problem-heisst-nicht-nur-palantir/#netzpolitik-pw). In diesem Zusammenhang sind verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen worden, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 1 BvR 1547/19).

Der Vorstandsvorsitzende von Palantir Technologies, Alexander Karp, hat im Jahr 2023 in einem Interview erklärt, die Software „Gotham“ habe „im Alleingang“ den Aufstieg der „extremen Rechten“ in Europa gestoppt (www.cnbc.com/video/2023/01/17/palantir-ceo-alex-karp-discusses-economic-and-geopolitical-outlook-from-davos.html, Zeitmarke: 8:55). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und in welchem Umfang die Software „Gotham“ oder andere Produkte von Palantir auch direkt oder indirekt über Informationsverbundsysteme durch deutsche Nachrichtendienste genutzt werden und wie die Grenzen der Anwendung insbesondere in Bezug auf unbeteiligte Dritte definiert sind.

Von besonderem Interesse ist für die Fragesteller, ob solche Systeme im Bereich der Auswertung politischer Aktivitäten eingesetzt werden oder eingesetzt werden können, ob dabei Daten über politisch aktive Personen sowie deren privates und berufliches Umfeld verarbeitet werden und welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte getroffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Setzen Nachrichtendienste des Bundes und der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit PG oder ähnliche Softwareprodukte der Firma Palantir Technologies im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Auswertung von Daten ein oder haben entsprechende Systeme in den letzten zehn Jahren in Deutschland getestet, evaluiert oder in Pilotprojekten genutzt, und wenn ja, welche (bitte nach Behörde, Produktbezeichnung sowie Einsatz- bzw. Projektzeitraum aufschlüsseln)?

2

Welche technischen, organisatorischen oder rechtlichen Schnittstellen zur direkten oder indirekten Nutzung von Auswertungen durch Software wie PG o. Ä. bestehen gegebenenfalls zwischen Polizeibehörden bzw. Nachrichtendiensten anderer Staaten einerseits und den deutschen Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder andererseits?

3

Befähigen diese in Frage 2 erfragten etwaigen Schnittstellen deutsche Nachrichtendienste des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder zumindest teilweise oder indirekt, selbst oder durch andere Behörden oder Staaten gesammelte personenbezogene Daten für Zwecke des eigenen Aufgabenbereichs auszuwerten bzw. Zugriff auf entsprechende Auswertungen zu erhalten?

4

Welche rechtlichen und organisatorischen Beschränkungen bestehen für Nachrichtendienste des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder in Bezug auf die Auswertung personenbezogener Daten insbesondere aus der technischen Kommunikationsüberwachung außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch Software wie PG o. Ä. in Bezug auf politisch aktive Personen wie Abgeordnete, sonstige Mandatsträger, Parteimitglieder oder deren Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis?

5

Werden gegebenenfalls durch Software wie PG o. Ä. personenbezogene Merkmale mit Bezug zu parteipolitischer Betätigung in Deutschland verarbeitet, etwa Angaben zu Mitgliedschaften in Parteien oder sonstigen politischen Organisationen, zu den dortigen Funktionen und Aufgaben, zu Kandidaturen für öffentliche Wahlen oder zur Teilnahme an Parteiveranstaltungen?

6

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls durch Software wie PG o. Ä. Profile oder sonstige Auswertungen von politischen Persönlichkeiten erstellt und in Deutschland genutzt, die u. a. deren politische Funktionen, Mandate, Ansichten oder Kontaktpersonen darstellen?

7

Werden im Fall der Beobachtung politisch aktiver Personen in Deutschland durch deutsche Nachrichtendienste im Rahmen von möglichen Auswertungen mit Systemen wie PG o. Ä. auch Daten über das private und berufliche Umfeld dieser Personen verarbeitet, insbesondere über Ehepartner, Kinder, andere Verwandte, enge Freunde sowie berufliche Kontakte?

8

Nach welchen Kriterien wird gegebenenfalls entschieden, ob solche Daten in die Analyse einbezogen werden, wie lange werden sie gespeichert, und für welche Zwecke dürfen sie genutzt werden?

9

Welche besonderen Schutzvorkehrungen bestehen gegebenenfalls im Hinblick auf Personen, die einem besonderen Berufsgeheimnis unterliegen, insbesondere Abgeordnete, Journalisten, Rechtsanwälte sowie Geistliche?

10

Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen bestehen, um eine Nutzung von personenbezogenen Daten aus Datenbeständen der Polizei oder von Nachrichtendiensten anderer Staaten für Auswertungen der Nachrichtendienste des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder bzw. vice versa verfassungskonform zu beschränken?

11

Welche Kontroll- und Korrekturmechanismen bestehen in Bezug auf die Beauftragung und Nutzung von Auswertungen in oben erfragten Sachverhalten?

12

Welche Möglichkeiten existieren für potenziell Betroffene im Sinne der Fragen 4 bis 9 gegebenenfalls, Auskunft über das Ausmaß der Auswertung ihrer personenbezogenen Daten durch Software wie PG o. Ä. zu erhalten?

13

In welcher Größenordnung sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls Personen von Auswertungen mit Systemen wie PG o. Ä. betroffen, die lediglich in einer verwandtschaftlichen oder sonstigen persönlichen Beziehung zu politisch aktiven Personen stehen?

14

In welchem Umfang wird das System „Datenanalyse und Recherche“ in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bearbeitung von Fällen der Hasskriminalität, von strafbaren Äußerungen im Internet und zur Beobachtung von Strukturen sogenannter Reichsbürger eingesetzt, und welche deutschen Nachrichtendienste erhalten Zugang zu den hierdurch erzeugten Daten oder Analyseergebnissen?

15

Welche Rolle spielen in Deutschland gemeinsam betriebene Zentren und Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz, insbesondere gemeinsame Zentren von Polizei und Verfassungsschutz der Länder oder des Bundes, bei der Nutzung von Systemen der Firma Palantir Technologies, und wie wird dort sichergestellt, dass das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten eingehalten wird und die gesetzlichen Vorgaben zur Beobachtung politischer Aktivitäten beachtet werden?

16

Welche verfassungsrechtlichen Bewertungen liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zum Einsatz der Datenanalyseplattformen wie PG o. Ä. durch deutsche Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten und die Bindung der Nachrichtendienste an die freiheitliche demokratische Grundordnung?

Berlin, den 9. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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