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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 51102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

16.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/486420.03.2026

Vorschlag 51102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich die „Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. “ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 51102 – Entbürokratisierung des EU-Beihilferechts – eine Anpassung der bestehenden Regelungen des bestehenden EU-Beihilferechts gefordert.

Die „Deutsche Diakonie“ beschreibt den Vorschlag 51102 wie folgt: „Häufig wird von Zuwendungsgebern das Beihilfenrecht auch angewendet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 107 Absatz 1 AEUV [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union] nicht vorliegen und somit eine Beihilfe ausgeschlossen oder fernliegend ist. Die (Nicht-)Anwendung des EU-Beihilfenrechts muss aber nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung erfolgen. Das bedeutet auch, dass in den Fällen, in denen die Tatbestandsmerkmale des Artikel 107 Absatz 1 AEUV nicht vorliegen, von einer Anwendung des Beihilferechts und entsprechender Maßnahmen zur Freistellung (beispielsweise die Abgabe einer De-minimis-Erklärung) abzusehen ist. Der Zuwendungsempfänger sollte die Entscheidung, ob eine Beihilfe vorliegt, stets nachvollziehen können“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 401).

Die damalige Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des Vorschlages 51102 aus. Begründet wird dies wie folgt: „Die Umsetzung dieses Vorschlags liegt nicht in der Zuständigkeit des deutschen Gesetzgebers, sondern auf EU-Ebene“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 257).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 51102 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass der Vorschlag 51102 umgesetzt werden kann – vor allem vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Bürokratie und Hürden für Unternehmer abbauen möchte (https://commission.europa.eu/news/commission-proposes-cut-red-tape-and-simplify-business-environment-2025-02-26_de)?

3

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 51102 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

4

Wie praktizieren andere Zuwendungsgeber aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-Beihilferecht?

5

Wird die mögliche Umsetzung des Vorschlages 51102 durch die Bundesregierung evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine Bürokratieentlastung erreicht wurde?

a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?

b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?

c) Wenn ja, wann und wo wird der Bericht der Evaluierung veröffentlicht?

d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht durchgeführt?

Berlin, den 10. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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