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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

02.04.2026

Antwortdauer

10 Tage

Aktualisiert

14.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/488123.03.2026

Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78104 – „Ausnahme für FuE-Projekte bei Mengenschwellen“ eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.

Der VCI verweist bei seinem Vorschlag auf den Mehrwert einer schnellen Projektrealisierung, der um ein Vielfaches höher sei als die Prüfung, ob von der einzelnen Anlage tatsächlich keine Gefährdung ausgehen könnte. Es handelt sich vielfach um Anlagen aus dem Bereich „Forschung“, durch die neuen Technologien realisiert werden sollen. Bei diesen Anlagen seien Mengenschwellen oft gering und das Gefahrenpotenzial niedrig. Eine Nichtrealisierung dieser „Klein-Mengen – Produktion“ an bestehenden Industriestandorten würde den Innovationsstandort schwächen. Eine Überwachung dieser Anlagen sei aus diesem Grund nicht zu empfehlen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 508).

Die damalige Bundesregierung deklarierte den Vorschlag als nicht umsetzbar und begründete dies mit der bestehenden Gesetzeslage in § 2 Absatz 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), in der bereits eine Vereinfachung für Versuchsanlagen geregelt sei. Des Weiteren verwies sie darauf, dass eine generelle Herausnahme, also eine Befreiung aufgrund von Mengenschwellen nicht möglich sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 367).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78104 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78104 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

3

Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der bestehenden Mengenschwellen um mehr als sechs Monate verzögert?

4

Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der bestehenden Mengenschwellen nicht umgesetzt?

5

Wie viele Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der bestehenden Mengenschwellen genehmigt?

6

Aus welchen konkreten Gründen ist nach Ansicht der Bundesregierung eine generelle Herausnahme des Vorschlags nicht möglich und sachgerecht, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung in Bezug auf eine Vereinfachung für Versuchsanlagen gemäß § 2 Absatz 3 der 4. BImSchV?

Berlin, den 19. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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