Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutsche Bauernverband e. V.“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 35103 – „Beschränkung des Zeitfenstern [sic!] zur Nachforderung von Unterlagen bei BImSchG-Genehmigungsanträgen“ eine Anpassung der Bestimmung für Genehmigungsverfahren in § 7 der 9 Bundes-Immissionsschutzverordnung gefordert. Im Detail sprach sich der Verband für eine „verbindliche Beschränkung des Zeitfensters für Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen“ aus. Dies solle mit dem Ergebnis geschehen, dass die Unterlagen automatisch als vollständig gelten sollten, wenn ein Zeitfenster von drei Monaten überschritten werde (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 327).
Die damalige Bundesregierung sprach sich wegen des Gefahrenpotenzials der Anlagen gegen die Aufnahme der Forderungen aus (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 195).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Wird die Umsetzung des Vorschlages 35103 der Verbändeabfrage von der Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, inwieweit?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie wird das Gefahrenpotenzial von Anlagen im Allgemeinen unterteilt oder untergliedert (die nicht erfolgte Umsetzung der Regelung wurde durch die Bundesregierung aufgrund des Gefahrenpotenzials der Anlagen abgelehnt), und inwieweit weicht ggf. die Einstufung von erneuerbaren Energien von der Einstufung bzw. Untergliederung in der Hauptfrage ab?
Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Eingang der Antragsunterlagen gemäß § 7 der Neunten Bundes-Immissionsschutzverordnung unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, auf Vollständigkeit von der Genehmigungsbehörde überprüft?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Anträgen nach Eingang der Antragsunterlagen gemäß § 7 der Neunten Bundes-Immissionsschutzverordnung bei der Vollständigkeitsprüfung der Genehmigungsbehörde die Frist in begründeten Ausnahmefällen einmalig um zwei Wochen verlängert (bitte die begründeten einmaligen Fälle auflisten)?
Wie viele Anträge galten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vollständigkeitsprüfung der Genehmigungsbehörde nach Überschreiten des Zeitfensters zur Prüfung bzw. Nachforderung von Unterlagen automatisch als vollständig?
Plant die Bundesregierung, diesbezüglich konkrete Maßnahmen zu setzen (vgl. Frage 6), und wenn ja, welche, in welchem Umfang, und wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen?