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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren

(insgesamt 21 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.03.2026

Aktualisiert

21.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/500726.03.2026

Klimawirkung und Monitoring der Nachhaltigkeit der IT des Bundes bei Rechenzentren

der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Klimakrise hat sich weiter verschärft, Forschende warnen, dass die 1,5-Grad-Marke bereits überschritten ist. Es gibt immer mehr Warnungen, dass die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) den Anstieg des Stromverbrauchs durch die Digitalisierung erheblich beschleunigt. Studien gehen davon aus, dass der globale Strombedarf für KI-Rechenleistungen bis 2030 etwa elfmal so hoch sein wird wie im Jahr 2023 (www.greenpeace.de/publikationen/20250514-greenpeace-studie-umweltauswirkungen-ki.pdf).

Schon jetzt machen Rechenzentren (RZ) mit rund 4 Prozent einen erheblichen Teil des deutschen Gesamtstromverbrauchs aus, mit steigendem Trend (www.oeko.de/blog/mehr-transparenz-beim-stromverbrauch-von-rechenzentren/), sie müssen daher energieeffizienter und bald klimaneutral werden.

Ein erster Schritt in diese Richtung war das im September 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG), auch wenn dieser aus Sicht der Fragestellenden wenig ambitioniert war. Danach waren die Effizienzdaten von RZ ab einer Anschlussleistung von 300 kW gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2023/1791 zum 1. Juli 2025 erstmalig an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden, um Eingang in das Rechenzentrumsregister (RZ-Register) zu finden (www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20240319_bfee_enefg.html).

In dem Konsultationsprozess der Bundesregierung für die nationale Rechenzentrumsstrategie führt die Bundesregierung als erstes zentrales Ergebnis zur Frage nach Merkmalen und Rahmenbedingungen eines „zukunftsfähigen und leistungsstarken“ Rechenzentrumsstandortes Deutschland im Jahr 2030 die 100-prozentige Versorgung von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien sowie Integration in lokale Energienetze als zentrale Voraussetzungen für Zukunftsfähigkeit auf. Als zweites Merkmal wird Energieeffizienz genannt, als Drittes die systematische Nutzung von Abwärme (https://bmds.bund.de/themen/digitale-wirtschaft/recheninfrastruktur/konsultationsprozess). Ein ressourcenschonender Betrieb von Rechenzentren wird damit als essenziell angesehen. Ein erster Entwurf für die Strategie ist bereits öffentlich geworden.

Bei dem Ziel in diesem Entwurf, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 zu verdoppeln und die für KI zu vervierfachen, bezieht sich die Bundesregierung auf die IT-Anschlussleistung. Die Strategie ist damit nicht an einem prognostizierten Bedarf an Rechenleistung ausgerichtet, sondern stellt eine möglichst hohe Verfügbarkeit von Strom ins Zentrum. Energieeffiziente Rechenzentren, die eine geringere Anschlussleistung für eine bestimmte Rechenleistung benötigen, zahlen nach dieser Logik weniger auf das Erreichen des „strategischen Ziels“ ein als solche mit relativ hohem Stromverbrauch. Aus Sicht der Fragestellenden steht die Zielsetzung der Bundesregierung damit im Widerspruch zu ihrem Ziel der Förderung nachhaltiger Rechenzentren.

Dieser Widerspruch zeichnet sich auch im ersten Entwurf zum EnEfG ab: Während die aktuelle Bundesregierung in dem (geleakten) Entwurf für ihre Rechenzentrumsstrategie Energieeffizienz und Abwärmenutzung entsprechend der Konsultationsergebnisse als zentrale Faktoren für die Planung und den Betrieb von Rechenzentren bezeichnet, zeigt ein erster (ebenfalls geleakter) Referentenentwurf für eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes, dass die Effizienzvorgaben für Rechenzentren (PUE (Power Usage Effectiveness)-Werte) gelockert werden sollen, für die Pflicht zur Abwärmenutzung für Rechenzentren deutlich mehr Ausnahmen eingeführt werden sollen und auch die Pflichten zur Einführung eines Energiemanagementsystems deutlich eingeschränkt werden sollen (www.gfbu-consult.de/de/aktuell/entwurf-zur-aenderung-des-energieeffizienzgesetzes-enefg).

In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung 2021 zur Nachhaltigkeit der IT des Bundes ein weiterentwickeltes Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ (Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit) beschlossen. Dazugehörige jährliche Monitoringberichte der Bundesregierung wurden veröffentlicht, zuletzt für das Berichtsjahr 2023 (www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2348512/84fb805519ce5d426b78648a6ced80b7/2025-04-23-monitoringbericht-2023-nachhaltigkeit-data.pdf?download=1).

Weiterhin gibt es eine Green-IT-Initiative des Bundes, die vom IT-Rat und dem CIO (Chief Information Officer)-Board der Bundesregierung gesteuert wird. Ihr Ziel ist die Umsetzung der über 70 Maßnahmen der umweltpolitischen Digitalagenda von 2020 (www.bundesumweltministerium.de/themen/digitalisierung/green-it-initiative/ueberblick-green-it-initiative). Hierzu sollte es laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 im Jahr 2025 eine Gesamtüberprüfung geben.

Daneben hat sich beim IT-Planungsrat als zentrales politisches Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern im Oktober 2019 eine Koordinierungsgruppe Green-IT gegründet (www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2019-63).

Zudem gibt es eine Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung beim Bundesministerium des Innern (BMI), die wiederum eigene Leitfäden herausgibt, u. a. für die Produktgruppe Informations- und Kommunikationstechnik (www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/Produktgruppenblaetter/PGBL_IT/PGB_IT.html?nn=5144814). Nach Ansicht der Fragestellenden lässt diese Organisationsstruktur Zweifel daran aufkommen, ob überhaupt eine organisierte und abgestimmte Green-IT-Strategie der Bundesregierung existiert.

Die vorliegende Kleine Anfrage zielt vor diesem Hintergrund darauf ab, den aktuellen Status-quo der Nachhaltigkeit der RZ des Bundes mit Blick auf ihre Klimawirkung zu erheben sowie eine Fortschrittsbewertung im Vergleich zu den bisherigen Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 20/15028 vom Januar 2025, auf Bundestagsdrucksache 20/9667 vom November 2023, auf Bundestagsdrucksache 20/3619 vom August 2022 und auf Bundestagsdrucksache 19/31210 vom Mai 2021 zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf das Vorhandensein von Daten relevanter Messgrößen als auch in Bezug auf das bisher niedrige Niveau der Nachhaltigkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen69

1

Wie viele Rechenzentren (RZ) nutzt die Bundesregierung Stand Februar 2026 (bitte RZ nach der Definition entsprechend der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9667 berücksichtigen und ausdrücklich auch alle RZ im Geschäftsbereich des BMI einschließlich RZ zum Betrieb der Netze des Bundes und des Digitalfunks angeben, wie bereits in der Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 20/3619)?

1

a) Wie hat sich die Anzahl der RZ im Laufe der letzten zwei Jahre (2024, 2025) verändert (die in den Antworten auf die gleichlautende Frage 1a der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 20/14543, der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/9667 und der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/3619 nicht enthaltenen RZ für die Netze des Bundes bitte miterfassen)?

1

b) Wie viele der aktuell genutzten RZ werden im Eigenbetrieb genutzt?

1

c) Wer betreibt die aktuell genutzten RZ, die nicht im Eigenbetrieb stehen?

1

d) Wie viele RZ sollen in den Jahren 2026, 2027, 2028 und 2029 genutzt werden (bitte entsprechend der Zählweise in Frage 1 jeweils für jedes Bundesministerium und das Bundeskanzleramt sowie deren nachgeordneten Behörden und alle nicht zugeordneten Geschäftsbereiche eine jeweils geplante Gesamtzahl für die Anzahl RZ in den genannten Jahren angeben)?

2

Welche der in Frage 1 erfragten RZ erfüllen jeweils welche Kriterien des Blauen Engels für RZ (DE-UZ (Deutschland – Umweltzeichen) 228; Vergabekriterien unter https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/211/DE-UZ-228-202301-de-Kriterien-V3.pdf)?

2

a) Für welche neuen RZ des Bundes, deren Aufbau seit Veröffentlichung der Umweltpolitischen Digitalagenda im März 2020 begann oder deren Aufbau seitdem geplant wurde (vgl. Frage 1), werden entsprechend dieser Digitalagenda die Kriterien des Blauen Engels ganz oder teilweise angewendet und für welche nicht (bitte auch angeben, welche Kriterien des Blauen Engels erfüllt werden bzw. künftig erfüllt werden und welche nicht; Master-RZ bitte als solche markieren)?

2

b) Falls die Kriterien des Blauen Engels nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt wurden oder werden, bitte begründen, warum jeweils nicht?

2

c) Wird die Bundesregierung diese Kriterien als Förderkriterium in Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft verbindlich machen?

3

Was ist der Stand des Aufbaus des Masterrechenzentrums in Berlin?

3

a) Kann das Masterrechenzentrum Berlin wie geplant im März 2026 produktiv gesetzt werden?

3

b) Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit diesem Schritt?

3

c) Was ist der Status der Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der Blauer-Engel-Kriterien in den Haupt-RZ, das laut Antwort der Bundesregierung vom 20. Februar 2025 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 weiterverfolgt werden sollte?

4

Wie ist der Stand der Umstellung aller RZ des Bundes auf Nutzung erneuerbarer Energien?

4

a) Wie hoch war der Gesamtenergieverbrauch bei jedem der in Frage 1 erfragten RZ in den Kalenderjahren 2024 und 2025 in kWh?

4

b) Wie hoch war dabei der Anteil erneuerbarer Energien in Prozent in den Jahren 2024 und 2025?

4

c) Wurde die im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit von 2021 festgelegte Umstellung aller Bundesliegenschaften auf 100 Prozent Ökostrom bis Ende 2024 auch für alle der in Frage 1 erfragten RZ des Bundes erreicht?

4

d) Wenn nein, bis wann sollen wirklich alle RZ des Bundes mit 100 Prozent Ökostrom versorgt sein?

4

e) Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Rechenzentren werden derzeit zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben?

5

Welche Kältemittel werden aktuell in den in Frage 1 erfragten RZ jeweils genutzt, und wie klimaschädlich sind sie (bitte die genaue Substanz und die Beurteilung ihrer Klimaschädlichkeit angeben)?

5

a) Wann ist eine Umrüstung der RZ, die klimaschädliche Kältemittel nutzen, auf welche klimafreundlicheren Kältemittel jeweils geplant?

5

b) Wenn keine Umrüstung geplant ist, bitte jeweils angeben, warum nicht?

6

Bei welchen der in Frage 1 erfragten RZ erfolgt eine Nutzung ihrer Abwärme?

6

a) Wenn Abwärme genutzt wird, welcher Anteil Abwärme wird für welche Art der Nachnutzung verwendet (bitte je RZ angeben)?

6

b) Bei welchen RZ gibt es Daten zum Energy Reuse Factor (ERF), und was ist der jeweilige Wert (bitte je RZ angeben)?

6

c) Bei welchen RZ ist eine Umstellung auf Nutzung der Abwärme bis wann und auf welche Weise geplant?

7

In welcher Form sind Nachhaltigkeitskriterien Bestandteil bestehender Verträge zur Erbringung von RZ-Dienstleistungen im Auftrag des Bundes?

7

a) Welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien (hier bitte für jedes in Frage 1 erfragte RZ, das sich nicht im Eigenbetrieb befindet, eine konkrete Angabe machen)?

7

b) Sind insbesondere die folgenden Kriterien Teil solcher Verträge: (I) Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb des RZ, (II) Einsatz klimafreundlicher Kältemittel, (III) Mindesteffizienzkriterien (beispielsweise PUE-Wert), (IV) Abwärmenutzung?

8

Hält die Bundesregierung an dem in § 15 des Klimaschutzgesetzes festgeschriebenen Ziel, sich selbst bis 2030 klimaneutral zu organisieren, fest, oder plant sie Initiativen zur Aufweichung dieses Ziels, und wenn ja, welche?

9

Bezieht sich das Ziel der Klimaneutralität der RZ des Bundes bis 2030 laut § 15 des Klimaschutzgesetzes aus Sicht der Bundesregierung konkret a) nur auf die Klimaneutralität des für den Betrieb der RZ erforderlichen Stroms, b) auch auf die Herstellung der eingesetzten Hardware und Netzwerktechnik, c) auch auf den Bau und Betrieb des Gebäudes, d) auch auf sonstige im Zusammenhang mit der Entstehung, Wartung und dem Betrieb der RZ entstehende Treibhauseffekte und wenn ja, auf welche konkret?

10

Was ist der Stand des RZ-Registers?

10

a) Wann plant die Bundesregierung, das Portal des Rechenzentrumsregisters öffentlich verfügbar zu machen, auf dem die Energieeffizienzdaten von Rechenzentren gemäß § 13 EnEfG veröffentlicht werden können?

10

b) Wie viele Rechenzentren haben bisher Effizienzdaten gemäß § 13 EnEfG auf anderem Wege veröffentlicht?

10

c) Sind alle mutmaßlich dazu verpflichteten RZ ihrer Meldepflicht zum letzten Stichtag am 31. März 2025 bzw. 1. Juli 2025 (RZ mit einer Nennanschlussleistung von 300 bis 500 kW) nachgekommen?

10

d) Wie wird geprüft, ob meldepflichtige RZ tatsächlich gemeldet wurden, und welche Art von Mahnungen oder Sanktionen wurden bisher in welcher Anzahl veranlasst?

10

e) Wie viele Meldungen hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle von Betreibern erhalten, deren letztendliche Muttergesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU hat (bitte nach USA und sonstigen Drittländern aufschlüsseln)?

10

f) Wie viele Bußgeldverfahren gemäß § 19 EnEfG wurden bereits eröffnet (bitte gemäß der zugrunde liegenden Vorschrift und bei Bußgeldern gemäß §§ 11 und 13 gemäß der Größe der Rechenzentren (installierte Leistung: <500 kW, 500 bis 1 000 kW, 1 bis 2MW, 2 bis 10 MW, >10 MW) aufschlüsseln)?

11

Wie viele der in Frage 1 erfragten RZ des Bundes beteiligen sich Stand Dezember 2025 mit ihren Daten am RZ-Register?

11

a) Wie viele dieser im Register erfassten RZ beteiligen sich daran aufgrund rechtlicher Verpflichtung (über 300 kW nicht redundante Nennleistung), und wie viele freiwillig?

11

b) Beabsichtigt die Bundesregierung eine interne Verpflichtung zur Beteiligung der RZ des Bundes (mit und ohne Eigenbetrieb) am Energieeffizienzregister, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht, und wenn ja, welche RZ sollen dann erfasst werden?

12

Wie hat sich die Abwärmenutzung von RZ entwickelt?

12

a) Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Unternehmen über ihre Meldepflicht und laufende Fristen bezüglich Abwärme gemäß § 17 Absatz 2 EnEfG in Kenntnis sind und diese einhalten?

12

b) Wie oft wurde die Auskunftspflicht für mögliche Abwärmenutzung gemäß § 17 Absatz 1 bereits von RZ des Bundes in Anspruch genommen und mit jeweils welchem Ergebnis?

12

c) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder geplant, um die Abnahme von Abwärme durch Liegenschaften des Bundes oder von Unternehmen mit Beteiligung des Bundes zu fördern, und wenn ja, welche?

13

Wie ist der Stand der Gesamtüberprüfung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 14c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 für 2025 vorgesehen war?

14

Inwiefern wurden und werden folgende im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, zuletzt aktualisiert im August 2021 (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/1953740/ebd13260efc4a78665ced24a902816d4/2021-08-25-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit-2021-data.pdf) erwähnte Vorgaben von der Bundesregierung seit Januar 2025 in der Praxis tatsächlich umgesetzt:

14

a) „In Zukunft zu planende Rechenzentren (Neubau) sind gemäß den Anforderungen der Blauer Engel Kriterien DE-UZ 161 zu konzipieren“?

14

b) „Wird externe Rechenzentrumsleistung beauftragt (beispielsweise Web-Hosting, Server Hosting, Online Datenspeicherung) müssen ebenfalls die entsprechenden Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren eingehalten werden“?

14

c) „Wird Rechenzentrumsfläche bei einem Co-Location-Rechenzentrum gemietet, müssen die Kriterien des Blauen Engel für Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214) eingehalten werden“?

15

Hält die aktuelle Bundesregierung an dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit fest, und plant sie, dieses fortzuschreiben (wenn nein, bitte begründen)?

16

Was ist der Stand der Anwendung des überarbeiteten Berichtswesens Green IT nach Beschluss des CIO-Boards?

16

a) Welche Ergebnisse ergab das bisherige Monitoring durch die Green-IT-Initiative, das nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 15d der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 im Jahr 2025 (für das Berichtsjahr 2024) erstmals auf einer aufschlussreicheren Datenbasis durchgeführt werden sollte?

16

b) Welche Verbindlichkeit ergibt sich aus dem Monitoring der Nachhaltigkeit der Bundes-IT für das Handeln der Bundesregierung?

16

c) Sind die Kennzahlen in 2025 erhoben worden, wie in der Antwort zu Frage 15a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 angekündigt (wenn dies nicht oder nur teilweise geschehen ist, bitte begründen)?

16

d) Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der Kennzahlen aus 2025 auf der Webseite der Green-IT-Initiative, wie in der Antwort zu Frage 15a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 angekündigt?

16

e) Hat die Bundesregierung das Tool zur Erhebung dieser Kennzahlen in 2025 bereitgestellt (bitte Zeitpunkt nennen), wie in der Antwort zu Frage 15c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15028 angekündigt?

16

f) Ist der Quellcode des Tools wie geplant veröffentlicht worden?

16

g) Wenn dies nicht erfolgt ist, für wann ist die Bereitstellung geplant, oder warum ist sie ggf. nicht mehr geplant?

17

Plant die Bundesregierung, weiterhin Berichte über den Gesamtenergieverbrauch der Bundes-IT zu veröffentlichen, wie es bis 2024 jeweils für das Vorjahr erfolgt ist (zuletzt für 2023 unter www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Digitalisierung/green_it_berichtswesen_2023_bf.pdf)?

17

a) Wenn ja, wo ist der Bericht für 2024 und 2025 veröffentlicht, oder wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung?

17

b) Wenn nein, warum nicht?

17

c) Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung, den Gesamtenergieverbrauch durch die Bundes-IT zu senken, auch über die Steigerung der Energieeffizienz von RZ des Bundes hinaus?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage „Rechenzentren & Ressourcenverbrauch“ (https://algorithmwatch.org/de/wp-content/uploads/2025/10/251027_AW_ORG_FinalReport_Deutschland_DE-1.pdf), nach der a) mehr als die Hälfte der Befragten in Deutschland sich im Zusammenhang mit Rechenzentren Sorgen um ihre Wasserversorgung und umliegende Ökosysteme machen und b) rund zwei Drittel der Befragten der Maßnahme zustimmen würden, dass Rechenzentren nur gebaut werden sollten, wenn zu diesem Zweck neue erneuerbare Energiequellen geschaffen werden?

19

Welche Schlüsse und konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen ab?

20

Auf welcher Faktengrundlage, wie z. B. Evaluationsergebnisse oder wissenschaftlichen Erkenntnisse, ist die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass Vorgaben bei Energieeffizienz und Abwärmenutzung für Rechenzentren gelockert werden sollten, wie es in dem geleakten Referentenentwurf für die Novelle des EnEfG zu lesen ist?

21

Welche Bedarfsplanungen legt die Bundesregierung der derzeit in der Erarbeitung befindlichen Rechenzentrumsstrategie zugrunde?

21

a) Welche Rechenleistungskapazität in Rechenzentren in Deutschland strebt die Bundesregierung bis 2030 an, und wie quantifiziert sie diese unabhängig vom Stromverbrauch (z. B. in flops)?

21

b) Hält die Bundesregierung die Anschlussleistung für ein geeignetes Messinstrument für Rechenzentrumskapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass stromsparende Rechenzentren gefördert werden sollen und Anschlussleistung keine Aussage über die tatsächliche Rechenleistung treffen kann?

Berlin, den 10. März 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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