Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten – Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4385 zur Anerkennung und Approbation von Ärzten ausgeführt, dass ihr zentrale Daten zur Patientensicherheit nicht vorliegen. Insbesondere bestehen keine Erkenntnisse über Beschwerden, Prüfverfahren, Sanktionen oder Approbationsmaßnahmen.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder und legt kein eigenes Lagebild vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Daten zu Beschwerden, berufsrechtlichen Maßnahmen, straf- oder disziplinarrechtlichen Sanktionen sowie zu Approbationsmaßnahmen (Ruhen, Widerruf, Rücknahme) liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit approbierten Ärzten vor (bitte nach Jahr seit 2015, Datenquelle, zuständigem Ressort aufschlüsseln)?
Welche Gründe, soweit der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen, nennt sie dafür (fehlende Rechtsgrundlage, fehlende Zuständigkeit, fehlende technische Schnittstellen, fehlende Meldestrukturen, sonstige)?
Welche Initiativen (Gesetzgebung, Bund-Länder-Vereinbarungen, Standardisierung, Berichtspflichten) hat die Bundesregierung seit 2021 ggf. ergriffen oder geprüft, um eine bundesweit belastbare Datengrundlage zur Patientensicherheit im Kontext Approbation bzw. Anerkennung zu schaffen (bitte Maßnahmen, Zeitplan, Federführung angeben)?
Welche formalen Verfahren oder Standards existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für den systematischen Informationsaustausch zwischen Approbationsbehörden, Ärztekammern und weiteren Stellen bei Hinweisen auf mangelnde persönliche Eignung bzw. Unzuverlässigkeit (bitte Rechtsgrundlagen und Prozessbeschreibung angeben)?
Welche Stellen auf Bundesebene (z. B. Bundesministerien, nachgeordnete Behörden) sind ggf. in diesen in Frage 4 erfragten Informationsfluss derzeit eingebunden, und welche nicht?
Welche Mindestanforderungen (fachlich, sprachlich, persönlich) hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um Patientensicherheit im Anerkennungs- und Approbationsverfahren zu gewährleisten, und wo sind diese möglichen Mindestanforderungen derzeit normiert?
Plant die Bundesregierung, bundeseinheitliche Mindeststandards zur Prüfung der persönlichen Eignung und (medizinisch relevanter) Sprachkompetenz anzuregen oder gesetzlich zu regeln, und wenn nein, welche Alternativmaßnahmen sieht sie ggf. stattdessen?
Inwieweit kann die Bundesregierung ggf. Angaben zu Anzahl und Gründen von Ruhensanordnungen, Widerrufen oder Rücknahmen der Approbation machen, und wenn nein, welche Daten wären erforderlich, um dies bundesweit auswerten zu können?
Welche Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt die Bundesregierung (über die reine Rechtssetzung hinaus) ggf. wahr oder hält sie für erforderlich, um Patientensicherheit im Zusammenhang mit Approbation bzw. Anerkennung bundesweit zu stärken?