Auswirkungen der Soldatenarbeitszeitverordnung auf Ausbildung und Einsatzbereitschaft
der Abgeordneten Dr. Daniel Zerbin, Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) wurde die Arbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten erstmals umfassend arbeitszeitrechtlich geregelt. Die Einführung und Umsetzung der SAZV waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Befassung (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/7761, 18/7986, 19/9962).
Besondere Aufmerksamkeit fanden praktische Auswirkungen der Arbeitszeitregelungen im Jahresbericht 2022 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Dort wird unter Bezugnahme auf Eingaben aus der Truppe ausgeführt, dass Soldatinnen und Soldaten die Vorgaben der 2016 eingeführten Soldatenarbeitszeitverordnung teilweise als zu eng gefasst wahrnehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Übungen im Gelände sowie Ausbildungs- und Dienstzeiten außerhalb regulärer Tagesdienstzeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5700). Der Bericht greift damit ausdrücklich das Spannungsfeld zwischen arbeitszeitrechtlichen Vorgaben und militärischen Ausbildungs- und Einsatzanforderungen auf.
Auch in weiteren Jahresberichten des Wehrbeauftragten werden organisatorische Rahmenbedingungen, zunehmende administrative Belastungen sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Ausbildung, den Dienstbetrieb und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr thematisiert (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/16500, 20/15060).
Vor dem Hintergrund der verstärkten Ausrichtung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung stellt sich den Fragestellern daher die Frage, wie sich die praktische Anwendung der Arbeitszeiterfassung und der Soldatenarbeitszeitverordnung auf die Führungsfähigkeit, den Ausbildungsbetrieb sowie die Verfügbarkeit militärischer Verbände auswirkt und ob sich hieraus Anpassungsbedarfe ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Auswirkungen haben arbeitszeitrechtlich bedingte Freizeitausgleichsansprüche nach mehrtägigen oder mehrwöchigen Übungen auf die Verfügbarkeit, Ausbildungsplanung und Einsatzbereitschaft militärischer Verbände (insbesondere Schiffsbesatzungen), und in welchem Umfang fallen Einheiten hierdurch zeitweise vollständig oder teilweise aus dem regulären Dienstbetrieb heraus (bitte nach Möglichkeit quantifizieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Ausfallzeiten auf den Ausbildungsrhythmus, Umfang und die Inhalte der Gefechts- und Grundausbildung sowie auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr?
Prüft die Bundesregierung Vereinfachungen der Arbeitszeiterfassung oder Anpassungen der Soldatenarbeitszeitverordnung unter den Bedingungen der Landes- und Bündnisverteidigung, und wenn ja, welche Vereinfachungen bzw. Anpassungen sind das?