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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

08.04.2026

Antwortdauer

9 Tage

Aktualisiert

17.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/507830.03.2026

Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und den Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83103 – Beschleunigung des EE‑Ausbaus: Fristverlängerung begrenzen“ – eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert.

Die gesetzlichen Fristen für Genehmigungsanträge beginnen mit den vollständig eingereichten Unterlagen bei der zuständigen Behörde. Diese belaufen sich auf sieben Monate, im vereinfachten Verfahren auf drei Monate und eine Verlängerung um jeweils weitere drei Monate. Im Allgemeinen würden die Fristen verworfen und mehrmals um die Dreimonatsfrist verlängert, was zu einer unnötigen Verzögerung der Projekte führte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; Seite 556).

Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung aufgenommen, geprüft und umgesetzt. Im Rahmen der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte die Umsetzung (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 406).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie wirkte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83103 auf den Genehmigungsverfahren aus (bitte nach Anzahl der Genehmigungsverfahren unterteilt nach Bundesländern, Gemeinden, Dauer der Prüfung, Datum der Erteilung der Genehmigung aufschlüsseln)?

2

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83103 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

3

Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluierung des umgesetzten Vorschlages 83103 geben, in dem die Maßnahme ausführlich auf ihre Praxistauglichkeit untersucht wird?

a) Wenn ja, wann ist mit einer Evaluierung zu rechnen?

b) Wenn nein, aus welchem Grund wird eine Evaluierung nicht durchgeführt?

4

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang die Verfahrensbeschleunigung in der Form der Festschreibung der gesetzlichen Fristen mit einer einmaligen Verlängerungsoption um drei Monate ggf. auch auf andere Genehmigungsverfahren als die zur Errichtung von EE (Erneuerbare Energien)-Anlagen angewendet werden kann?

5

Auf welche Genehmigungsprozesse sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Verfahrensbeschleunigung des Vorschlages 83103 ggf. angewendet werden?

Berlin, den 23. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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