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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

09.04.2026

Aktualisiert

14.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/508030.03.2026

Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78107 – Antragsformular zur Energieeffizienz streichen – eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.

Inhalt des Vorschlages ist die Forderung, das Antragsformular für Energieeffizienz, das Teil des Genehmigungsprozesses ist, ersatzlos zu streichen.

Begründet wird diese Forderung mit dem Verweis auf die wirtschaftliche und ökonomische Handlungsweise von Unternehmen, die bereits aus Eigeninteresse daran interessiert sein werden, durch effiziente Energieprozesse kosteneffizient zu arbeiten. Unterstützt würde diese Handlungsweise u. a. durch das Energiedienstleistungsgesetz 2015, das Energieaudits und Energiemanagementsysteme seitens der Unternehmen fordere (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 511).

Nach der Prüfung des Vorschlages durch die damalige Bundesregierung erklärte sie, dass der Vorschlag „nicht sachgerecht“ sei. Die Umsetzung des Vorschlages ist nach Aussage der damaligen Bundesregierung nicht vorgesehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 370).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78107 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

2

Was meint in diesem Zusammenhang, dass der Vorschlag laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“ sei, und welche konkreten Erwägungsgründe stehen hinter dieser Aussage der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig und erforderlich, § 5 Absatz 1 Nummer 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Sinne einer Überprüfung der Unterlagen von genehmigungsbedürftigen Anlagen zu evaluieren, sodass die Gewährung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt in Bezug auf den Bürokratieabbau erhalten bleibt, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat bzw. wird die Bundesregierung diesbezüglich setzen, und wenn nein, warum nicht?

4

Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78107 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 23. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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