BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

13.04.2026

Aktualisiert

17.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/508230.03.2026

Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage wurde unter dem Vorschlag 31202 – Ticketing für mehr Transparenz bei Verwaltungsprozessen – die Problematik dargestellt, die bei der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung entsteht. Oft werden Unternehmen zum aktuellen Verwaltungsstand ihrer Anträge, Genehmigungen etc. gar nicht informiert und müssen diese oft selbst bei der Verwaltung erfragen. Die Antworten sind zudem meist unzureichend und wenig zufriedenstellend für die Unternehmen. Eingebracht wurde dieser Vorschlag vom Verein „Der Mittelstandsverbund – ZGV e. V.“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 303).

Die damalige Bundesregierung nahm diesen Vorschlag auf und erklärte, dass gemäß § 8 Absatz 4 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Grundlage geschaffen wurde, um elektronische Dokumente zu Verwaltungsvorgängen sowie Status- und Verfahrensinformationen innerhalb des Nutzerkontos mit Einwilligung des Nutzers zu verarbeiten. Des Weiteren erklärte die Bundesregierung, dass „die Entwicklung und Bereitstellung eines sog. Statusmonitor[s] für Verwaltungsleistungen in Planung“ sei (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 178).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist die Entwicklung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen abgeschlossen, wenn ja, seit wann, und wenn nein, wann soll sie abgeschlossen werden?

2

Ist die Bereitstellung des Statusmonitors für Verwaltungsleistungen abgeschlossen?

a) Wenn ja, seit wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Wem wurde der Statusmonitor für Verwaltungsleistungen ggf. bereits bereitgestellt (bitte nach Namen der Behörde oder Verwaltung; Ressort, dem die Behörde bzw. Verwaltung zugeordnet ist; Bundesland und Webseite aufschlüsseln)?

4

In welchem Maße wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. bereits durch das geschaffene Instrument „Statusmonitor für Verwaltungsleistungen“ eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie erwirkt?

5

In welchem Umfang reduzierten sich nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Anfragen nach dem Status?

6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. in Bezug auf die generelle Vereinfachung für alle Verwaltungsdienstleistungen im Sinne einer erhöhten Transparenz des Verfahrens und einer Verringerung der Unsicherheit für Unternehmen im Hinblick auf einen generellen Bürokratieabbau, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen?

7

Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Evaluierung oder eine Änderung des OZG (bzw. OZG 2.0) notwendig bzw. in welchem Umsetzungsstadium befindet sich die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen nach dem OZG, und wann ist mit einer finalen Umsetzung zu rechnen?

8

Wie schätzt die Bundesregierung den Digitalisierungsstand der deutschen Verwaltungsdienstleistungen im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten ein (Ranking), und wurden die technischen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der bestehenden Länderkonten und eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen bereits umgesetzt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie und wann?

Berlin, den 23. März 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen