Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19203 – Einführung der Probabilistik bei der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung – eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes gefordert. Der Umfang von Artenschutz-Gutachten nähme im Rahmen eines Genehmigungsprozesses nicht nur einen nennenswerten Anteil von i. d. R. fünf Aktenordnern ein, sondern führe auch zu einer Verlängerung des Genehmigungsprozesses. Eine Verringerung der Komplexität des Genehmigungsprozesses und eine Beschleunigung könne erreicht werden, indem eine standardisierte Berechnung in Form der probabilistischen Methode zur Bestimmung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos von Brutvögeln eingeführt wird (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 246).
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Vorschlag zu prüfen und vollständig mit allen notwendigen juristischen Anpassungen umzusetzen. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch noch nicht terminiert (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 126).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurde die Prüfung und Evaluierung des Vorschlages 19203 abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wurde die Prüfung nicht abgeschlossen?
Wurden die fachlichen Vorarbeiten, worunter u. a. i) die Finalisierung des Hybrid-Modelles, ii) die Dokumentation der Berechnungsgrundlagen, iii) die Setzung einer Signifikanzschwelle zu verstehen sind, abgeschlossen (bitte getrennt die Punkte i bis iii beantworten)?
Wurde durch die Bundesregierung die probabilistischen Methode zur Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit von Brutvögeln bei Windenergieanlagen (WEA) an Land umgesetzt (www.naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/Bericht-der-Bundesregierung-zum-Pruefauftrag-zur-Probabilistik-2023.pdf), wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse daraus hat die Bundesregierung für zukünftige Maßnahmen abgeleitet bzw. gesetzt, und wenn nein warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung generell die probabilistische Methode in Bezug auf unterschiedliche Einflussfaktoren, welche das Kollisionsrisiko in die Bewertung einbeziehen, die z. T. bisher und auch bei Anwendung des zur Verrechtlichung vorgesehenen HPA-Konzepts (HPA = Habitatpotenzialanalyse) nicht in die Bewertung einfließen?
Welche konkreten Risiken hat die Bundesregierung im Sinne einer Kollisionswahrscheinlichkeit in Bezug auf WEA an Land erkannt, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich gesetzt bzw. wird sie zukünftig setzen?
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19203 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19203 der Verbändeabfrage fortführen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?