Inobhutnahmen in Deutschland – aktuelle Entwicklungen
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Dr. Michael Espendiller, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Inobhutnahmen gehören zu den Aufgaben und Handlungsfeldern der (öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Sie umfassen die sozialpädagogische Schutzgewährung und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche. Rechtliche Grundlage ist das staatliche Wächteramt und der damit verbundene Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 436, https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012900.pdf, gesehen: 22. Januar 2026). Das staatliche Wächteramt und der Schutz des Kindeswohls zielen ab auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 24) enthaltenen Kinderrechte. Die gesetzliche Regelung zu Inobhutnahmen erfolgt in § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII; siehe www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html, gesehen: 18. Dezember 2025). Speziell für die Einreise ausländischer unbegleiteter Kinder und Jugendlicher kommen die §§ 42a bis 42f SGB VIII (vorläufige Inobhutnahmen) zur Anwendung (siehe u. a. www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42a.html, gesehen: 18. Dezember 2025). Die Zuständigkeit für die hoheitliche Aufgabe der Inobhutnahmen liegt grundsätzlich und in letzter Verantwortung bei den örtlichen Jugendämtern. Diese können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Aufnahmeheime) an der Durchführung beteiligen oder ihnen Aufgaben übertragen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 437, https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012900.pdf, gesehen: 22. Januar 2026).
Ein Aspekt, der in Medienberichten kritisch betrachtet wird, ist der Mangel an Personal in den Jugendämtern in Verbindung mit fehlenden Kapazitäten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Unterbringung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher bei einer gleichzeitig steigenden Anzahl von Inobhutnahmen in Deutschland. Dies führt zur Unterbringung in Einrichtungen freier Trägerschaft. In manchen dieser Fälle lassen sich Geschäftsmodelle mit Profitorientierung vermuten, weil die Jugendämter den freien Trägern monatlich Beträge für die Unterbringung zahlen. Mangelnde Kontrollen und ein Wirrwarr an Zuständigkeiten sowie beteiligten Personen und Institutionen stützen auf der einen Seite vermutlich dieses Handeln (vgl. dazu www.deutschlandfunkkultur.de/mitkindern-kasse-machen-wenn-jugendhilfe-zum-geschaeft-wird-100.html, gesehen: 24. Januar 2026 und www.ardmediathek.de/video/monitor/mit-kindernkasse-machen-wie-heimkinder-ins-ausland-verbracht-werden/das-erste/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLThiZWEwZGE0LTI0OTAtMTFlNS1hOWE3LTUyMjFhZjBjMmJiNQ, gesehen: 24. Januar 2026). Auf der anderen Seite stehen die Jugendämter unter einem hohen Handlungsdruck durch Fälle, bei denen es zu keiner oder nur zur verspäteten Reaktion auf Kindswohlgefährdungen gekommen ist. Beispielhaft hierfür steht der Missbrauchsfall in Lügde (vgl. hierzu u. a. www.bz-berlin.de/deutschland/hohe-haftstrafen-und-sicherungsverwahrung-fuer-luegde-taeter, gesehen: 25. Januar 2026). Im Fall Lügde kam es über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren zu schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und zur Verbreitung kinderpornografischen Materials. Besonders das Jugendamt Hameln stand hier im Fokus, aufgrund von fachlichen Fehlern die Taten nicht verhindert zu haben (vgl. www.antenne.com/niedersachsen/nachrichten/regional/Bericht-attestiert-Jugendamt-Hameln-schwere-Fehler-im-Fall-L%C3%BCgde-id446756.html, gesehen: 2. März 2026). Damit haben die Jugendämter Druck aus zwei Richtungen: Entweder sie handeln möglicherweise ungerechtfertigt und zerstören schlimmstenfalls Familien und verursachen Leid und Traumata durch Inobhutnahmen. Oder sie handeln gar nicht bzw. zu spät und verlängern damit das Leid von Kindern und Jugendlichen – schlimmstenfalls bis hin zu Todesfällen betroffener Kinder (vgl. hierzu u. a. www.mz.de/leben/familie/was-der-tod-der-zweijahrigen-sophie-aus-halle-auchzeigt-3847863, gesehen: 2. März 2026).
Im 17. Kinder- und Jugendbericht (Bundestagsdrucksache 20/12900) weist die Bundesregierung ebenfalls auf diese Problematik hin. „Die Inobhutnahme und die damit verbundene Unterbringung außerhalb des gewohnten häuslichen und sozialen Umfelds, bedeuten für Kinder und Jugendliche häufig einen gravierenden biografischen Einschnitt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für die Kinder- und Jugendhilfe, sowohl die Abwägung zu einer Entscheidung und die Durchführung einer Inobhutnahme als auch den Aufenthalt in einer Inobhutnahmeeinrichtung als vorläufige Maßnahme professionell zu gestalten und nicht länger als nötig aufrechtzuerhalten. Diese Verpflichtung wird konterkariert durch zu wenige verfügbare Inobhutnahmeplätze. Diese fehlenden Plätze führen in der Folge zur Mehrbelastung und Überlastung der bestehenden Einrichtungen und insbesondere der dort tätigen Fachkräfte.“ (Bundestagsdrucksache 20/12900, 17. Kinder- und Jugendbericht, S. 438).
Auf Bundestagsdrucksache 20/3651 weist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im 20. Deutschen Bundestag in seinem Bericht zur Technikfolgenabschätzung auf die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) und Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung hin. Mit Blick auf die Entscheidungsprozesse zum Schutz von Kindern wird ein Praxisbeispiel aus den USA vorgestellt. Das „Allegheny Family Screening Tool“ wird von Mitarbeitern der Behörde für Sozialwesen des Bezirks Allegheny (Bundesstaat Pennsylvania) eingesetzt, um Unterstützung bei der Einschätzung von Verdachtsmeldungen zu Kindeswohlgefährdungen zu erhalten, nachdem diese telefonisch an der Krisenhotline aufgenommen wurden. Darauf basierend werden die Verdachtsfälle durch die Fallbearbeiter zur Überprüfung weitergeleitet. Auch hier hat eine Kombination aus geringem Personalstand und besonderer medialer Aufmerksamkeit zu einem Handlungsdruck der Behörde geführt (vgl. a. a. O., S. 59 f., gesehen: 28. Januar 2026).
Die Fraktion der AfD hat unter Urheberschaft der Abgeordneten Nicole Höchst in einer Großen Anfrage (Bundestagsdrucksache 20/10866) das Themenfeld Inobhutnahmen in Deutschland beleuchtet. Der Fokus in den Fragestellungen lag u. a. auf statistischen Informationen, Auswirkungen der Inobhutnahmen auf sowohl Kinder als auch Eltern bzw. Elternteile und Akteure der Unterbringung. Der Berichtszeitraum zu den statistischen Angaben endete mit dem Jahr 2022. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat das Thema Inobhutnahmen ebenfalls bearbeitet. Das Themenfeld wurde in einem Fachgespräch „Pflegekinder zwischen Familien und Staat“ in der Kommissionssitzung am 17. Dezember 2025 intensiv diskutiert. Hier wurde u. a. die Situation von Pflegeeltern angesprochen (siehe hierzu den Videomitschnitt des Fachgesprächs, www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/anhoerungen/1132120-1132120, gesehen: 28. Januar 2026). Die Fragesteller sehen ein besonderes Interesse an aktualisierten statistischen Informationen zu Inobhutnahmen in Deutschland sowie Möglichkeiten der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz, um Prozesse zu straffen und Bürokratie abzubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele Inobhutnahmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gegeben, und in welcher Art von Inobhutnahmeeinrichtung (geeignete Einrichtung, geeignete Person oder sonstige betreute Wohnform) wurden die Kinder und Jugendlichen untergebracht (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Inobhutnahmen der öffentlichen Hand insgesamt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bitte nach Jahr, Bundesland und Art der Inobhutnahmeeinrichtung auflisten)?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anlässe für die Inobhutnahmen (bitten nach Jahr und Bundesland) auflisten?
Wie viele der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im oben genannten Zeitraum (vgl. Frage 2) männlich, weiblich, divers oder ohne Geschlechtseintrag (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
Wie viele der Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder in einem Alter von bis zu drei Jahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
Wie viele Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche von alleinerziehenden Elternteilen (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten und nach Vater oder Mutter aufschlüsseln)?
Wie viele Inobhutnahmen betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche aus geflüchteten Familien, und welche Staatsbürgerschaft hatten diese (bitte nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in den Inobhutnahmeeinrichtungen (bitte nach max. sechs Monate, max. ein Jahr, länger als ein Jahr aufschlüsseln und nach Jahr, Bundesland und Altersgruppen auflisten)?
Sind der Bundesregierung ab dem Jahr 2023 Fälle bekannt, in denen Inobhutnahmen rechtswidrig waren, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
Wie viele Inobhutnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angefochten, wie viele dieser Anfechtungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich, und wie lange dauerten die zugehörigen familiengerichtlichen Verfahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen von Inobhutnahmen durchgeführt, und in wie vielen Fällen kam es hierbei zu familiengerichtlichen Verfahren (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
In wie vielen Fällen seit 2023 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inobhutnahmen Zwang ausgeübt (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
a) Gegen wen wurde Zwang ausgeübt?
b) Wie viele Einsatzkräfte von befugten Stellen wurden hinzugerufen?
c) Welche Staatsangehörigkeit hatten die Personen, gegen die Zwang ausgeübt wurde?
In wie vielen Fällen seit 2023 erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ende der Maßnahme (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) eine Rückkehr zu dem bzw. den Personensorgeberechtigten oder
b) eine Folgemaßnahme?
Wie viele Kinder, Jugendliche oder Eltern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 durch die Inobhutnahme traumatisiert und mussten bzw. müssen (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) ambulant oder
b) stationär betreut werden?
Sind der Bundesregierung seit 2023 Fälle bekannt, in denen Kinder in Pflegefamilien oder Inobhutnahmeeinrichtungen Missbrauchserfahrungen machen mussten (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
a) Wenn ja, wie viele Fälle?
b) Wie viele Strafanzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt?
c) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Maßnahmen durch die Jugendämter getroffen?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 zu Entschädigungen aufgrund von Amtspflichtverletzungen bei Inobhutnahmen gemäß § 839 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 Satz 1 des Grundgesetzes, und wie hoch waren diese (bitte nach Jahr und Bundesland auflisten)?
Wie viele genehmigte Plätze in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, und welcher Art sind diese (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) in Trägerschaft der öffentlichen Hand?
b) in Trägerschaft von anerkannten freien Trägern?
Wie hoch war der Bedarf an genehmigten Plätzen in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) in Trägerschaft der öffentlichen Hand?
b) in Trägerschaft von anerkannten freien Trägern?
Wie viele Pflegefamilien gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit dem Jahr 2023 (bitte nach Jahr und Bundesland und jeweils zum Stichtag 1. Januar auflisten)?
Wie viele Träger geeigneter Einrichtungen oder sonstiger betreuter Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils zum Stichtag 1. Januar (bitte nach öffentlichen Trägern und anerkannten freien Trägern aufschlüsseln und nach Jahr und Bundesland auflisten)?
Wie viele Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025, und wie hoch war der ermittelte Soll-Personalbedarf in Vollzeitäquivalenten (bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar angeben und nach Jahr und Bundesland auflisten)
a) in Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft?
b) in Einrichtungen anerkannter freier Träger?
Hat die Bundesregierung seit 2023 öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber von geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen finanziell unterstützt durch (bitte nach Jahr und Ressort auflisten und konkrete Fördersummen sowie Projekte benennen):
a) institutionelle Förderung oder
b) Projektförderung?
Hat die Bundesregierung seit 2023 anerkannte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber von geeigneten Einrichtungen oder sonstigen betreuten Wohnformen finanziell unterstützt durch (bitte nach Jahr und Ressort auflisten und konkrete Fördersummen sowie Projekte benennen):
a) institutionelle Förderung oder
b) Projektförderung?
Anhand welcher Kriterien wurden die öffentlichen Träger (vgl. Frage 22) bzw. deren Projekte ausgewählt, und wie erfolgte die zugehörige Evaluation (bitte ausführen)?
Anhand welcher Kriterien wurden die freien anerkannten Träger (vgl. Frage 23) bzw. deren Projekte ausgewählt, und wie erfolgte die zugehörige Evaluation (bitte ausführen)?
Sind der Bundesregierung neben dem „Allegheny Family Screening Tool“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) weitere KI-basierte Werkzeuge oder Anwendungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung zur Kinder- und Jugendhilfe bekannt, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, um Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben, insbesondere im Hinblick auf digitale Souveränität, digitale Resilienz und mehr Nutzerfreundlichkeit für betroffene Eltern und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe (bitte ausführen)?
Gab es durch die Bundesregierungen in der 19. und 20. Wahlperiode Projektförderungen, die den Einsatz von digitalen Technologien zur Unterstützung von Prozessen und Bürokratieabbau in der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. bei Jugendämtern oder Informationsangeboten für Eltern, zum Ziel hatten?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Projekt, Förderprogramm, Projektträger, zuständigem Bundesministerium und Fördersumme auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Förderte bzw. fördert die Bundesregierung im Jahr 2025 und im aktuellen Haushaltsjahr Projekte, die den Einsatz von digitalen Technologien zur Unterstützung von Prozessen und Bürokratieabbau in der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. bei Jugendämtern oder Informationsangeboten für Eltern, zum Ziel haben?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Projekt, Förderprogramm, Projektträger, zuständigem Bundesministerium und Fördersumme auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht, und sind entsprechende Förderprogramme geplant?