Deutsche Marine – Beschaffung von Laserwaffen
der Abgeordneten Thomas Ladzinski, Andreas Paul, Mirco Hanker, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Unternehmen Rheinmetall und MBDA Deutschland haben zusammen für die Deutsche Marine einen Laserwaffendemonstrator (LWD) entwickelt. Der sogenannte HoWiSM (Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der Marine)-Demonstrator wurde nach Pressemitteilung sehr erfolgreich von Juni 2022 bis September 2023 auf der Fregatte „Sachsen“ (F 219) erprobt (vgl. www.rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2023/09/2023-09-22-laserwaffen-erprobung-auf-see-erfolgreich). Weiterhin heißt es, dass „alle notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen wurden“ (vgl. https://defence-network.com/laserwaffe-fregatten-rheinmetall-mbda-handeln/).
Nach Beendigung der Testphase konnte kein strukturierter Beschaffungsprozess im Bereich Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine festgestellt werden, und das trotz der positiven Meldungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Handelt es sich bei der Entwicklung, Beschaffung und Einführung von Laserwaffen bei der Marine um das notwendige Schließen einer Fähigkeitslücke?
Bei welchen Beschaffungsvorhaben von seegehenden Einheiten der Marine ist ein Laserwaffensystem als integraler Bestandteil der Effektoren vorgesehen?
Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben um den Laserwaffendemonstrator (HoWiSM-Demonstrator) der Marine nicht fortgeführt?
Welches genaue Beschaffungsvorhaben war infolge des Nachweises aller notwendigen Fähigkeiten des HoWiSM-Demonstrators ursprünglich vorgesehen?
Gab es von der Beendigung der Erprobung des Laserwaffendemonstrator auf der Fregatte „Sachsen“ im September 2023 bis heute eine Marktsichtung oder Marktanalyse hinsichtlich dieser Art von Laserwaffen?
Wie ist der aktuelle Stand zum Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine?
Gibt es derzeit ein Vorhaben zur Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine, und wenn ja, wie lautet es?
Ist die Beschaffung von Laserwaffen für seegehende Einheiten der Marine nach § 14 des Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) – Stärkung innovativer Beschaffungen) vorgesehen, und wenn ja, warum nicht?