Finanzierung, Ressourcenbasis und politische Einflussnahme des Vereins Changing Cities e. V.
der Abgeordneten Christoph Grimm, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis Leonard Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Verein Changing Cities e. V. mit Sitz in Berlin ist seit seiner Gründung im Jahr 2016 als „zivilgesellschaftlicher“ Akteur im Bereich der Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik tätig. Der Verein ging aus der Initiative „Volksentscheid Fahrrad Berlin“ hervor und hat maßgeblich zur Entstehung des Berliner Mobilitätsgesetzes beigetragen. Changing Cities e. V. ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages unter der Registernummer R002290 eingetragen und betreibt Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung in den Bereichen Straßenverkehr, Verkehrsinfrastruktur und Verkehrspolitik (www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R002290/66564).
Aus dem Lobbyregister geht hervor, dass der Verein Mittel aus verschiedenen öffentlichen und privaten Quellen erhält. Als wesentliche Geldgeber sind unter anderem die European Climate Foundation (ECF), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Konsortiums „Tune Our Block“, das Umweltbundesamt (UBA) über die Verbändeförderung, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) sowie weitere Drittmittelgeber benannt. Darüber hinaus geben Angaben auf der Transparenzseite des Vereins Aufschluss über die Einnahmenstruktur: Im Jahr 2024 machte allein die Förderung durch die European Climate Foundation in Höhe von insgesamt 310 001 Euro bis 320 000 Euro mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets aus (ebd.).
Der Verein koordiniert zudem das Bündnis Bundesrad, einen Zusammenschluss der Fahrradentscheide Deutschlands, und vertritt in diesem Rahmen die Interessen von Radfahrenden auf Bundesebene. Laut Lobbyregistereintrag hat der Verein Gespräche mit den verkehrspolitischen Sprechern aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD – geführt und sich an der öffentlichen Diskussion um die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung beteiligt.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und wegen Förderung von Bildung, des bürgerlichen Engagements und des demokratischen Staatswesens von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Zugleich tritt der Verein als politischer Kampagnenakteur auf, der aktiv Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren und kommunale Planungsprozesse nimmt (ebd.). Dieses Spannungsfeld zwischen gemeinnütziger Steuerbefreiung und politischer Interessenvertretung wirft bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzierung auf.
Die Fragesteller möchten daher Klarheit über die Herkunft, Struktur und Zweckbindung der Mittel erlangen, die es dem Verein ermöglichen, in erheblichem Umfang politische Kampagnenarbeit zu betreiben und Einfluss auf verkehrspolitische Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene auszuüben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Zuwendungen, Zuschüsse oder sonstigen Fördermittel hat der Changing Cities e. V. seit dem Jahr 2020 aus Mitteln des Bundeshaushalts erhalten (bitte nach Haushaltsjahr, bewilligender Stelle, Förderprogramm und Höhe aufschlüsseln)?
In welcher Höhe und über welche Förderprogramme hat das BMBF den Changing Cities e. V. im Rahmen des Forschungskonsortiums „Tune Our Block“ seit Projektbeginn gefördert, und welcher Anteil der Gesamtfördersumme entfiel unmittelbar auf den Verein?
In welcher Höhe hat das Umweltbundesamt (UBA) dem Changing Cities e. V. im Rahmen der Verbändeförderung seit 2020 Mittel zur Verfügung gestellt, und welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden damit gefördert?
Welche weiteren Bundesbehörden, Bundesstiftungen oder sonstigen Einrichtungen des Bundes haben dem Verein seit 2020 Zuwendungen gewährt (bitte nach Einrichtung, Zweck und Betragshöhe aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe der Changing Cities e. V. seit 2020 Mittel von der European Climate Foundation (ECF) erhalten hat, und hat sie sich eine eigene Auffassung gebildet zu der Abhängigkeit einer gemeinnützigen Organisation von einem einzelnen privaten Geldgeber, der ausweislich der Transparenzseite des Vereins mehr als 10 Prozent des Jahresbudgets beisteuert, wenn ja, wie lautet diese Auffassung?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit der Changing Cities e. V. Mittel von ausländischen Akteuren (Privatpersonen, Stiftungen, Konzernen, staatlichen Organisationen) erhält und in welcher Höhe?
Sind der Bundesregierung sonstige wesentliche Finanzierungsquellen des Vereins bekannt, insbesondere aus EU-Mitteln, landesstaatlichen Zuwendungen, Kommunalhaushalten oder Unternehmensspenden, und wenn ja, welche?
Welche inhaltlichen und vertraglichen Zweckbindungen bestehen bei den dem Changing Cities e. V. gewährten Bundesmitteln, und inwieweit wird sichergestellt, dass diese Mittel nicht unmittelbar für politische Kampagnenarbeit oder Lobbyaktivitäten verwendet werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang der Verein die ihm gewährten Fördermittel für Personalkosten, Projektarbeit, Kampagnen oder sonstige Zwecke verwendet, und wenn ja, wie stellt sich die Aufteilung dar?
In welcher Weise überwachen die zuwendungsgebenden Stellen des Bundes die zweckentsprechende Verwendung der an den Changing Cities e. V. ausgereichten Fördermittel, und welche Prüf- und Berichtspflichten bestehen?
Sind im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen seit 2020 Beanstandungen gegenüber dem Changing Cities e. V. erfolgt, und wenn ja, welcher Art waren diese?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der Vereinbarkeit der Gemeinnützigkeit des Changing Cities e. V. mit dessen umfangreicher politischer Kampagnentätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Koordination von Radentscheiden, die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren und die Ausübung von Interessenvertretung gemäß dem Lobbyregistergesetz und wenn ja, welche?
Welche generellen Maßstäbe legt die Bundesregierung ggf. an die Abgrenzung zwischen gemeinnütziger Tätigkeit und politischer Interessenvertretung bei Vereinen an, die – wie der Changing Cities e. V. – zugleich im Lobbyregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Changing Cities e. V. Mitglied in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e. V. ist, und welche Bedeutung misst sie ggf. den Zielen dieser Allianz hinsichtlich einer Erweiterung des Gemeinnützigkeitsrechts bei?
Sind die im Lobbyregister des Deutschen Bundestages hinterlegten Angaben des Changing Cities e. V. zu den jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig und aktuell, und wenn nein, welche Konsequenzen ergeben sich ggf. daraus?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor zur Vollständigkeit der Angaben des Vereins im Lobbyregister hinsichtlich der Schenkungen Dritter, insbesondere vor dem Hintergrund der seit März 2024 geltenden erweiterten Offenlegungspflichten nach dem reformierten Lobbyregistergesetz und wenn ja, welche?
In welcher Weise überprüft die registerführende Stelle nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtigkeit der vom Changing Cities e. V. im Lobbyregister gemachten Angaben, und hat es nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich Beanstandungen oder Prüfverfahren gegeben?
An welchen konkreten Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben des Bundes hat der Changing Cities e. V. seit 2020 mitgewirkt oder sich beteiligt, insbesondere an der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung?
Wurden Vertreter des Changing Cities e. V. seit 2020 zu Anhörungen, Fachgesprächen oder Konsultationen durch Bundesministerien oder Bundestagsausschüsse eingeladen, und wenn ja, zu welchen Anlässen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins zuvor in Bundesministerien, Bundesbehörden oder Fraktionen des Deutschen Bundestages tätig waren (sog. „Drehtür-Effekt“), und wenn ja, welche konkreten Personalwechsel sind der Bundesregierung bekannt?
Hat sich die Bundesregierung generell eine eigene Auffassung gebildet zur Rolle von kampagnenorientierten gemeinnützigen Vereinen, die sowohl öffentliche Fördermittel erhalten als auch systematisch politische Interessenvertretung betreiben, im Hinblick auf die Transparenz und demokratische Legitimation von Willensbildungsprozessen und wenn ja, welche?