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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

20.04.2026

Aktualisiert

23.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/520907.04.2026

Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Afam Balten, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für Startups und Wachstumsunternehmen deutlich zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Vergleich in diesem Bereich zu stärken (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/vereinfachte-regeln-jetzt-sollen-europaeische-start-ups-in-48-stunden-gruenden-koennen-accg-200642883.html). Hierzu werden unter anderem neue europäische Gesellschaftsformen sowie Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion diskutiert (www.faz.net/aktuell/finanzen/stephan-leithner-europa-braucht-jetzt-den-kapitalmarkt-schub-110855736.html).

Gleichzeitig bestehen Zweifel, ob die bestehenden und geplanten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, Unternehmensgründungen zu erleichtern, Investitionen zu fördern und Wachstumshemmnisse abzubauen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nationale regulatorische Hürden, komplexe Verwaltungsverfahren und unterschiedliche Umsetzungspraktiken innerhalb der EU die angestrebten Effekte erheblich beeinträchtigen können (www.spiegel.de/wirtschaft/kapitalmarktunion-bericht-zweifelt-an-europas-wettbewerbsfaehigkeit-im-finanzsektor-a-d5b07355-0710-42b2-96e3-12ed4d09a723).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit Deutschland auf die neuen europäischen Rahmenbedingungen vorbereitet ist und ob bestehende nationale Strukturen und Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups im europäischen und internationalen Vergleich beeinträchtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche konkreten Initiativen auf EU-Ebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen sind der Bundesregierung bekannt?

2

Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu diesen Initiativen im Hinblick auf ihre Zielsetzung, Unternehmensgründungen zu erleichtern und zu beschleunigen, sowie Investitionen zu fördern, und wenn ja, welche?

3

Hat die Bundesregierung eine Position zu möglichen neuen europäischen Gesellschaftsformen (z. B. „EU Inc.“ oder vergleichbare Modelle), und wenn ja, welche?

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im deutschen Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit solchen europäischen Initiativen?

5

Welche rechtlichen oder administrativen Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland?

6

Inwieweit wurden seit 2020 Maßnahmen ergriffen, um solche Hürden abzubauen und welche konkreten Ergebnisse wurden seitdem hierbei erzielt?

7

Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups?

8

In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland im europäischen Vergleich als wettbewerbsfähig, und in welchen Bereichen bestehen Defizite?

9

Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ggf. die Wirksamkeit bestehender Förder- und Regulierungsmaßnahmen für Start-ups und Wachstumsunternehmen?

10

Welche Indikatoren werden zur Messung von Gründungsdynamik, Wachstum und Investitionstätigkeit herangezogen?

11

Wie haben sich seit 2020 zentrale Kennzahlen (z. B. Anzahl von Gründungen, Investitionsvolumen, Wachstum von Start-ups) entwickelt (bitte nach Jahren und soweit möglich im europäischen Vergleich darstellen)?

12

Inwieweit werden ggf. die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf Start-ups systematisch erfasst und ausgewertet, und falls eine solche systematische Erfassung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?

13

Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Zugang von Start-ups zu Kapital zu verbessern?

14

Inwieweit bewertet die Bundesregierung ggf. die bestehenden Strukturen der Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland als ausreichend?

15

Welche Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Zugang zu Wagniskapital im europäischen Vergleich?

16

Sieht die Bundesregierung das Zukunftsfinanzierungsgesetz I und II (Zu-FinG I bzw. ZuFinG II) als ausreichend, um die Ziele der Kapitalmarktunion in Deutschland umzusetzen?

17

Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von der Weiterentwicklung der europäischen Kapitalmarktunion für Start-ups?

18

Welche durchschnittlichen Zeiträume sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmensgründungen und zentrale Genehmigungsverfahren in Deutschland anzusetzen?

19

Inwieweit werden solche Verfahrensdauern systematisch erfasst und ausgewertet und falls keine systematische Erfassung erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?

20

Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um Verwaltungsverfahren für Start-ups zu beschleunigen und zu vereinfachen?

21

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland im Kontext europäischer Initiativen?

Berlin, den 08.04.2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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