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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Entwicklungen bei der Roten Hilfe e.V.

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

20.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/522108.04.2026

Entwicklungen bei der Roten Hilfe e. V.

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „Rote Hilfe e. V.“ ist eine der größten und weiterwachsenden Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Sie umfasst etwa 14 400 Mitglieder und verfügt bundesweit über 50 Ortsgruppen. Die Organisation gewährt linksextremistischen Straftätern politischen und sozialen Rückhalt sowie juristische und finanzielle Hilfe, um das strafrechtliche Abschreckungspotenzial zu verringern (www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-linksextremismus/vsb-linksextremismus_node.html#doc1943152bodyText7). Ergänzend verfolgt sie durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und Agitation das Ziel, die Meinungsbildung zu beeinflussen und den Rechtsstaat verächtlich zu machen. Dies geschieht, indem sie ihm einen „repressiven Charakter“ zuschreibt und Gerichtsentscheidungen als politisch gesteuerte „Klassenjustiz“ abqualifiziert (ebenda). Unsere Sicherheitsbehörden werden dabei in besonderem Maße diskreditiert, um den Eindruck eines „Polizei- und Willkürstaates“ zu erzeugen. So wird die Polizei beispielsweise durchgängig als „gewalttätig“ und „rassistisch“ dargestellt (ebenda). Am Tag nach der Verhaftung der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette verunglimpfte die Rote Hilfe die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und bezeichnete die Festnahme als „Ergebnis jahrzehntelanger Verfolgungswut und staatlichem Rachebedürfnis gegen ehemalige Mitglieder der Stadtguerilla-Gruppen“ (https://rote-hilfe.de/meldungen/der-lange-atem-staatlicher-repression-prozessauftakt-gegen-daniela-klette).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hat sich die Anzahl der Mitglieder der Roten Hilfe e. V. seit 2015 entwickelt und wie die dazugehörige Anzahl der örtlichen Ableger („Ortsgruppen“) in Deutschland?

2

Wie viele Mitglieder der Roten Hilfe sind ebenfalls Mitglieder von im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (bitte auch nach Parteien aufschlüsseln)?

3

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Unterstützung von Linksextremisten vergleichbare Organisationen dieser Größenordnung in anderen Staaten und wenn ja, wo (bitte nach Mitgliederzahlen und Staaten aufschlüsseln)?

4

Unterscheidet die Bundesregierung zwischen dem formal deklarierten Vereinszweck (Rechtshilfe) und weiteren Tätigkeiten der Roten Hilfe und falls ja, welche genauen Tätigkeiten laufen ihrer Auffassung nach Strafgesetze zuwider oder richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung?

a) Hat sich die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Ausgangsfrage eine eigene Auffassung bezüglich der Positionierung der Roten Hilfe gegenüber ehemaligen RAF-Mitgliedern sowie der Feststellung gebildet, dass die Rote Hilfe Unterstützung verweigert, wenn Beschuldigte ein Unrechtsbewusstsein zeigen und oder mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren, wenn ja, inwiefern und gilt dies ihrer Ansicht nach als ein Form der Billigung (vgl. dazu die Ausführungen unter https://rote-hilfe.de/sites/default/files/2024-03/broschuere_prozesse_politisch_fuehren_web.pdf, Seite 32 oder auch die Solidaritätsbekundung der Vereinszeitung an die ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg, Ernst-Volker Wilhelm Staub und Daniela Klette, www.welt.de/politik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe-Armin-Schuster-CDU-will-Vereinsverbot-pruefen-lassen.html oder beispielsweise folgende Pressemitteilung: https://rote-hilfe.de/meldungen/der-lange-atem-staatlicher-repression-prozessauftakt-gegen-daniela-klette)?

b) Liegen der Bundesregierung dokumentierte Fälle vor, die eine aktiv kämpferische und aggressiv-kämpferische Haltung der Roten Hilfe gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) nachweisen, oder beschränken sich die Vorwürfe auf ideologische Stellungnahmen?

c) Hat die Rote Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Personen oder Organisationen unterstützt, die das Existenzrecht Israels verneint haben und wenn ja, wann und in wie vielen Fällen?

d) Welche konkreten Handlungen oder Aussagen der Roten Hilfe werden als konfrontatives Verhältnis zum Gewaltmonopol des Staates bewertet, das über zulässige Kritik hinausgeht?

e) Wie wertet die Bundesregierung die These der Fragesteller, dass die Rote Hilfe durch ihre Unterstützungspraxis die Abschreckungs- und Resozialisierungswirkung von Strafgesetzen aushebelt im Hinblick auf die verfassungsgemäße Ordnung?

f) Hat die Bundesregierung Kenntnisse dahingehend, dass die Rote Hilfe aktiv zur Unterstützung gewaltbereiter Linksextremisten im Kampf gegen die staatliche Ordnung bereits weit im Vorfeld (und damit präventiv vor Festnahmen) tätig ist und wenn ja, in welcher Form und in wie vielen jährlichen Fällen im Vergleich zu jährlichen Rechtshilfen?

5

Warum hat die Bundesregierung trotz Überlegungen 2018 kein Verbotsverfahren eingeleitet – basiert dies auf der Einschätzung mangelnder rechtlicher Haltbarkeit, oder auf anderen Gründen (www.welt.de/politik/deutschland/article175430458/Rote-Hilfe-Armin-Schuster-CDU-will-Vereinsverbot-pruefen-lassen.html)?

6

Sieht die Bundesregierung ein taktisches Vorgehen darin, dass sich die Rote Hilfe formal als Rechtshilfeverein präsentiert, beziehungsweise nach Ansicht der Fragesteller tarnt, um die Hürden für ein Vereinsverbot möglichst hochzusetzen und wie begründet sie ihre Ansicht dazu?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Personen durch die Rote Hilfe eine Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten und wie sich diese Unterstützung materiell zeigt?

a) Wenn ja, unterstützt die Rote Hilfe im Sinne dieser Frage ehemalige RAF-Mitglieder und wenn ja, wie viele und seit wann jeweils?

b) Wenn ja, unterstützt die Rote Hilfe im Sinne dieser Frage andere Verurteilte linksextremistische Gewalttäter und wenn ja, wie viele und seit wann jeweils?

8

Besitzt die Rote Hilfe nach Kenntnis der Bundesregierung Eigentum an Immobilien und wenn ja, wie viele Objekte welcher Art und wo?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über das jährliche Spenden- und Beitragseinkommen der Roten Hilfe e. V. sowie über etwaige Zuwendungen von anderen Vereinen, Stiftungen oder juristischen Personen, und liegen Hinweise auf indirekte staatliche Förderung (z. B. über Drittmittel oder Räumlichkeiten) vor (bitte aufschlüsseln)?

10

Kann die Bundesregierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass die Rote Hilfe e. V. Fördermittel des Bundes auf direktem oder indirektem Wege in den letzten fünf Jahren erhalten hat?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zwischen wie vielen natürlichen oder juristischen Personen Mietverhältnisse mit der Roten Hilfe bestehen?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zur genauen Art der Unterstützung der Antifa Ost (sog. Hammerbande) durch die Rote Hilfe (https://taz.de/Alle-Konten-gekuendigt/!6140903/; https://apollo-news.net/eltern-der-hammerbande-sammeln-fuer-linksextreme-rote-hilfe/) und wie viele Mitglieder der Antifa Ost werden durch diese unterstützt?

13

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen linken Szenebuchläden und der Roten Hilfe und wenn ja, seit wann, in wie vielen Fällen und in welchen Bundesländern?

14

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen Kultur- und Jugendvereinen und der Roten Hilfe und wenn ja, seit wann, in welchem Kontext, in wie vielen Fällen und in welchen Bundesländern?

15

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen Gewerkschaften und der Roten Hilfe und wenn ja, seit wann, wo, in welchem Kontext, in wie vielen Fällen und in welchen Bundesländern?

16

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen zwischen Umweltbewegungen und der Roten Hilfe und wenn ja, seit wann, in welchem Kontext, in wie vielen Fällen und in welchen Bundesländern?

17

Stellt die Rote Hilfe aus Sicht der Bundesregierung ein Sammelbecken für kommunistische und anarchistische Theorieansätze dar?

Berlin, den 7. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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