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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Schutz von Polizeibeamten im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Sperrung von Halterdaten und Melderegisterauskünften

Fraktion

AfD

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

15.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/521808.04.2026

Schutz von Polizeibeamten im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität – Sperrung von Halterdaten und Melderegisterauskünften

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Rainer Galla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität stellt einen Schwerpunkt der Inneren Sicherheit in Deutschland dar. Einsatzkräfte der Bundes- und Landespolizei sind hierbei regelmäßig mit hochgradig vernetzten, gewaltbereiten und konspirativ agierenden Täterstrukturen konfrontiert.

Nach Kenntnis der Fragesteller versuchen Angehörige der Organisierten Kriminalität gezielt, personenbezogene Daten von Polizeibeamten zu erlangen, um Druck auszuüben, Einschüchterungen vorzunehmen oder Repressalien im privaten Umfeld zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Fragesteller der Schutz personenbezogener Daten von Polizeibeamten von zentraler Relevanz für die Sicherheit der eingesetzten Beamten. Insbesondere die Frage, inwieweit Halterdaten von Privatfahrzeugen sowie Daten aus dem Melderegister (Einwohnermeldeamt) geschützt oder gesperrt sind, ist hierbei von besonderer Bedeutung.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen – insbesondere im Bereich des Melderechts sowie des Straßenverkehrsrechts – sehen Möglichkeiten zur Auskunftssperre vor. Es stellt sich den Fragestellern jedoch die Frage, in welchem Umfang diese Schutzmechanismen tatsächlich Anwendung finden und ob sie angesichts der Gefährdungslage ausreichend sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Beamte der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizeien sind aktuell (bitte nach Jahren seit 2020 aufschlüsseln) schwerpunktmäßig im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eingesetzt?

2

Welche konkreten Gefährdungsbewertungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich dieser Einsatzkräfte vor (vgl. Vorfrage)?

3

In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Bedrohungen, Einschüchterungsversuche oder Angriffe gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit deren Tätigkeit im Bereich Organisierte Kriminalität registriert (bitte jährlich aufschlüsseln und nach Bundes- und Landespolizei differenzieren)?

4

In wie vielen dieser Fälle (vgl. Vorfrage) wurde ein Bezug zur Ausspähung personenbezogener Daten festgestellt?

5

Welche Möglichkeiten bestehen aktuell für Polizeibeamte, eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 Bundesmeldegesetz zu erwirken?

6

Werden Polizeibeamte, die im Bereich der Organisierten Kriminalität tätig sind, standardmäßig über die Möglichkeit einer Melderegister-Auskunftssperre informiert?

7

Gibt es bundeseinheitliche Vorgaben oder interne Dienstanweisungen der Bundespolizei bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder zur Beantragung von Auskunftssperren im Melderegister?

8

Wie viele Polizeibeamte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über eine aktive Auskunftssperre im Melderegister (bitte nach Bundes- und Landespolizei sowie – soweit möglich – nach Einsatzbereichen differenzieren)?

9

Welche Möglichkeiten bestehen derzeit, Halterdaten von Privatfahrzeugen von Polizeibeamten gegenüber Dritten zu schützen?

10

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass über Halterabfragen (z. B. über Versicherungen, Werkstätten oder unberechtigte Abfragen) personenbezogene Daten von Polizeibeamten erlangt werden können?

11

Welche Maßnahmen existieren, um missbräuchliche Halterabfragen zu verhindern oder nachträglich zu sanktionieren?

12

Gibt es für Polizeibeamte des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder besondere Regelungen oder Verfahren zur Sperrung bzw. Einschränkung der Abrufbarkeit von Halterdaten?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Polizeibeamte über ihre privaten Fahrzeuge identifiziert und lokalisiert werden können?

14

Werden Polizeibeamte im OK-Bereich angehalten oder verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer privaten Fahrzeuge zu ergreifen?

15

Welche Erkenntnisse liegend der Bundesregierung über Fälle vor, in denen personenbezogene Daten von Polizeibeamten (Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung Länder) durch Organisierte Kriminalität missbräuchlich beschafft und genutzt wurden?

16

Inwieweit existieren ggf. Kooperationen zwischen der Bundespolizei, den Polizeibehörden der Länder und den Meldebehörden zur besseren Sicherung personenbezogener Daten gefährdeter Beamter?

17

Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten von Polizeibeamten, insbesondere im Bereich Melderegister und Fahrzeughalterdaten?

18

Hat sich die Bundesregierung auseinandergesetzt mit der Möglichkeit der Einführung einer automatischen Auskunftssperre für besonders gefährdete Einsatzkräfte (z. B. im Bereich Organisierte Kriminalität) wenn ja, inwiefern und welche Auffassung zu einer solchen Möglichkeit hat sich die Bundesregierung dazu ggf. erarbeitet?

19

Welche internationalen Vergleichswerte oder Regelungen sind der Bundesregierung ggf. bekannt, insbesondere in EU-Mitgliedstaaten, zum Schutz personenbezogener Daten von Polizeibeamten?

20

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf im Bundesmeldegesetz oder im Straßenverkehrsrecht, um den Schutz von Polizeibeamten vor Ausspähungen zu verbessern?

Berlin, den 7. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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