Arbeitsbelastung und Wirkungskontrolle beim Verfassungsschutz
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Alexander Gauland, Martin Hess, Knuth Meyer-Soltau, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Beatrix von Storch, Lukas Rehm, Gerold Otten, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Iris Nieland, Bernd Schattner, Kurt Kleinschmidt, Thomas Dietz, Ronald Gläser, Stefan Keuter, Dr. Michael Blos, Uwe Schulz, Dr. Maximilian Krah, Udo Theodor Hemmelgarn, Erhard Brucker, Dr. Christina Baum, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz steht vor wachsenden Herausforderungen. In den vergangenen Jahren wurden seine Aufgaben und Befugnisse kontinuierlich erweitert. Zugleich wird in der öffentlichen Berichterstattung auf steigende Belastungen und Kapazitätsgrenzen hingewiesen (Der Tagesspiegel vom 18. März 2026 „Verfassungsschutz am Limit: „Viel mehr darf nicht hinzukommen“ von Julius Geiler; www.kn-online.de/schleswig-holstein/neues-verfassungsschutzgesetz-in-sh-deutliche-kritik-am-entwurf-O7XF2FNV55DHVC4T6EMLQ6G2FM.html?outputType=valid_amp).
Gleichzeitig bestehen seitens der Fragesteller Zweifel, in welchem Umfang die bestehenden Maßnahmen tatsächlich zur Gefahrenabwehr beitragen und wie deren Wirksamkeit systematisch bewertet wird. Eine belastbare Erfolgskontrolle staatlicher Sicherheitsmaßnahmen ist nach ihrer Auffassung jedoch Voraussetzung für eine sachgerechte Beurteilung ihrer Notwendigkeit und für jede weitere Ausgestaltung von Befugnissen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die steigenden Anforderungen und die vorhandenen Kapazitäten in einem angemessenen Verhältnis stehen und inwieweit die Tätigkeit des Verfassungsschutzes auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien gesteuert und bewertet wird.
Soweit einzelne Erkenntnisse als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden, wird um Beantwortung in zusammengefasster oder abstrahierter Form gebeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Aufgaben sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2020 zusätzlich übertragen worden?
Wie hat sich seit 2020 die Anzahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz bearbeiteten Beobachtungsobjekte, Verdachtsfälle und gesicherten extremistischen Bestrebungen entwickelt (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen in aggregierter Form darstellen)?
Wie hat sich seit 2020 die personelle Ausstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz entwickelt (bitte nach Jahren, Stellen und tatsächlich besetzten Stellen darstellen)?
In welchem Verhältnis steht nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuelle Personalausstattung zu den bestehenden Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
Welche konkreten Kennzahlen oder Maßstäbe werden zur Bewertung dieses Verhältnisses (vgl. Vorfrage) herangezogen?
In welchen Bereichen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit personelle, technische oder strukturelle Engpässe?
Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um auf steigende Anforderungen und Fallzahlen zu reagieren (vgl. Vorbemerkung)?
In welchem Umfang konnten geplante Maßnahmen zur Aufgabenerfüllung beim Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2020 nicht oder nur verzögert umgesetzt werden, und welche Gründe lagen hierfür vor?
Nach welchen Kriterien priorisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Aufgaben und Beobachtungsfelder?
Inwieweit kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass Beobachtungsobjekte, Verdachtsfälle oder Hinweise aufgrund begrenzter Kapazitäten beim Bundesamt für Verfassungsschutz nicht weiterverfolgt oder zurückgestellt werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang solche Zurückstellungen oder Nichtverfolgungen seit 2020 beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfolgt sind (bitte, soweit möglich, in aggregierter Form darstellen)?
Wenn eine entsprechende statistische Erfassung nicht erfolgt (vgl. Vorfrage), aus welchen Gründen wird auf eine solche Erfassung verzichtet?
Welche internen Verfahren bestehen ggf. zur Erfassung und Bewertung von nicht weiterverfolgten Hinweisen oder zurückgestellten Vorgängen beim Bundesamt für Verfassungsschutz?
Inwieweit werden mögliche Informationsverluste oder Risiken, die sich aus solchen Priorisierungsentscheidungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz ergeben, systematisch bewertet?
Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
Welche konkreten Indikatoren werden ggf. zur Messung des Erfolgs der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz herangezogen?
In welchem Umfang wurden seit 2020 durch Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz konkrete Gefahren erkannt, verhindert oder reduziert (bitte, soweit möglich, in aggregierter Form darstellen)?
In welcher Form werden die eingesetzten Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz regelmäßig evaluiert?
Wann fand die letzte umfassende Evaluation der Maßnahmen und Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz statt, und zu welchen Ergebnissen ist diese gelangt?
Wenn keine regelmäßige Evaluation erfolgt (vgl. Vorfrage), aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Verhältnis der Einsatz bestimmter Befugnisse zu den erzielten Ergebnissen beim Bundesamt für Verfassungsschutz steht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erkenntnissen zur Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die zukünftige Ausgestaltung seiner Aufgaben und Befugnisse?