BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

08.04.2026

Aktualisiert

16.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/523208.04.2026

Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion

der Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Drohnenvorfällen in der Nähe deutscher Flughäfen, die den Flugbetrieb erheblich beeinträchtigten oder zeitweise zum Erliegen brachten. Nach öffentlich zugänglichen Berichten beruhte die Detektion solcher Drohnen vielfach auf Sichtmeldungen von Piloten oder Flughafenpersonal (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/drohnen-flughafen-102.html).

Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) arbeitete nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren an der Entwicklung eines Systems zur systematischen Drohnendetektion in Flugplatznähe. Aus dem Geschäftsbericht der DFS für das Jahr 2023 geht hervor, dass diese Arbeiten aufgrund einer ungeklärten Finanzierung pausiert wurden. Im Geschäftsbericht 2024 teilt die DFS mit, dass die Entwicklung vollständig eingestellt worden sei, da die Detektion und Abwehr von Drohnen inzwischen als überwiegend polizeiliche Aufgabe eingeordnet werde (DFS-Geschäftsbericht 2024).

Parallel dazu wird öffentlich über den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums auf Bundesebene sowie über den Einsatz „geeigneter technischer Mittel“ zur Drohnenabwehr im Rahmen des Entwurfs eines novellierten Bundespolizeigesetzes diskutiert (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/B1/2025-BPolG.html). Zudem verweisen Branchenverbände und Forschungseinrichtungen auf einen weiterhin bestehenden Bedarf an koordinierten technologischen Lösungen zur Detektion von Drohnen im zivilen Luftverkehr.

Vor diesem Hintergrund besteht bei den Fragestellern Klärungsbedarf hinsichtlich der Zuständigkeiten, des Entwicklungsstands, der Finanzierung sowie der zeitlichen Perspektive für den Aufbau einsatzfähiger Systeme zur systematischen Drohnendetektion an deutschen Flughäfen und Flugplätzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Bei welchen öffentlichen Stellen sollen künftig die Zuständigkeiten a) für die Entwicklung von Systemen zur systematischen Drohnendetektion sowie b) für den operativen Einsatz der Drohnendetektion liegen, insbesondere im Bereich von Flughäfen und Flugplätzen, und wie sind diese Zuständigkeiten zwischen Bundesressorts, Bundesbehörden, Landesbehörden und ggf. Flughafenbetreibern abgegrenzt?

2

Was versteht die Bundesregierung im Entwurf zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes vom 8. Oktober 2025 unter „geeigneten technischen Mitteln“ zur Drohnenabwehr im Sinne des § 39 BPolG?

a) Welche dieser technischen Mittel zur Drohnendetektion und oder -abwehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits technologisch entwickelt oder einsatzreif?

b) In welchem Umfang stehen diese Mittel den zuständigen Behörden derzeit tatsächlich zur Verfügung, und welche Kosten (in Euro) veranschlagt die Bundesregierung für deren vollständige Beschaffung und Einsatzbereitschaft?

3

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Entwicklungsstand systematischer Drohnendetektionssysteme im zivilen Luftverkehr vor?

a) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Umsetzbarkeit eines „Reallabors zur Drohnendetektion“ im Sinne des Einzelplans 12, Titel 1204/686 12 im Bundeshaushalt 2026, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung einer einsatzfähigen Technologie innerhalb des Jahres 2026?

b) An welchen Flughäfen und Flugplätzen im Bundesgebiet soll nach Auffassung der Bundesregierung die im Rahmen eines solchen Reallabors entwickelte Technologie perspektivisch zum Einsatz kommen (bitte nach Bundesland, Art des Flugplatzes und Größe aufschlüsseln)?

c) Welche Kosten- und Zeitansätze veranschlagt die Bundesregierung für die Ausstattung der Flughäfen und Flugplätze mit der angestrebten Zieltechnologie (bitte Stückkosten in Euro, geplante Beschaffungsmenge und frühestmöglichen Beschaffungszeitpunkt angeben)?

d) In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung, bei der weiteren Forschung und Entwicklung auf die bisherigen Erkenntnisse und Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung zurückzugreifen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden?

4

Welche ressortübergreifenden Koordinierungsmechanismen bestehen derzeit oder sind geplant, um die Entwicklung und den Einsatz von Systemen zur Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen bundesweit einheitlich zu steuern?

5

Inwiefern plant die Bundesregierung, die systematische Drohnendetektion als Bestandteil von Sicherheitsanforderungen für Kritische Infrastrukturen im Bereich des Luftverkehrs zu berücksichtigen, und welche technischen Mindestanforderungen sollen hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung gelten?

6

Welche konkreten zeitlichen Meilensteine, Verantwortlichkeiten und Zieldefinitionen hat die Bundesregierung für den Aufbau einer bundesweit einsatzfähigen Drohnendetektion an Flughäfen und Flugplätzen vorgesehen?

Berlin, den 2. April 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen