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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum 2019 bis 2026
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
08.04.2026
Aktualisiert
10.04.2026
BT21/523308.04.2026
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im Zeitraum 2019 bis 2026
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5233
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir,
Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Stefan Schmidt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwicklung der Kostenelemente und der Einnahmen aus Trassenpreisen im
Zeitraum 2019 bis 2026
Mit Schreiben vom 21. November 2025, das den Fragestellenden vorliegt, hat
die DB InfraGO AG im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Festlegung der
Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) für die Netzfahrplanperiode 2025/2026
gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) umfangreiche zusätzliche
Kostenpositionen dargelegt. In der Zusammenstellung des Unternehmens ergibt sich
daraus für das Jahr 2026 eine Summe von rund 9,195 Mrd. Euro.
Nach Darstellung der DB InfraGO AG ergeben sich erhebliche Mehrkosten
insbesondere in den Bereichen Instandhaltung, bauaffine Kosten,
Kapitalverzinsung, Personalaufbau, KRITIS-Schutz sowie aus regulatorischen Effekten
(Inflations- und Produktivitätsfaktoren, Mindestinstandhaltungsbeitrag).
Gleichzeitig verweist das Unternehmen auf eine geplante
Instandhaltungsförderung des Bundes in Höhe von 4,115 Mrd. Euro im Rahmen des 3. Nachtrags
zur LuFV III.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse
daran aufzuklären, aus welchen Kostenbestandteilen sich die für das Jahr 2026
dargestellte Summe zusammensetzt, wie sich diese Kostenbestandteile seit
2019 entwickelt haben und aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen
sie in den jeweiligen Jahren gedeckt wurden. Insbesondere vor dem
Hintergrund steigender Trassenpreise und möglicher Auswirkungen auf den
Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr besteht ein Interesse an
Transparenz über Zusammensetzung, Finanzierung und Entwicklung der zugrunde
liegenden Kosten. Der Bund hatte mit der Umwidmung von Haushaltsgeldern die
Mehrkosten teilweise finanziert. Nach Ansicht der Fragestellenden muss
geklärt werden, wie diese Kosten sich in den vorherigen Jahren entwickelt haben
und aus welchen Einnahmen diese bisher finanziert worden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie setzen sich die von der DB InfraGO AG im Schreiben vom 21.
November 2025 an die Bundesnetzagentur für das Jahr 2026 dargestellten
Gesamtkosten von rund 9,195 Mrd. Euro im Einzelnen zusammen (bitte
nach Kostenblöcken und in Mio. Euro aufschlüsseln)?
2. Welche Kostenbestandteile wurden von der DB InfraGO AG in den
Jahren 2019 bis 2026 jeweils bei der Ermittlung der Kostenbasis des
Mindestzugangspakets bzw. der Trassenpreisbildung berücksichtigt oder
gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
3. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 der DB InfraGO AG
an die Bundesnetzagentur aufgeführten Kostenpositionen sind, bereits in
den Jahren 2019 bis 2025 angefallen, und in welcher Höhe sind diese
Kosten in den jeweiligen Jahren jeweils angefallen (bitte in
Jahresscheiben und nach Kostenarten aufschlüsseln)?
4. Wie hoch waren die in Frage 2 genannten Kostenbestandteile in den
Jahren 2019 bis 2026 jeweils pro Jahr (bitte in Mio. Euro sowie tabellarisch
nach Kostenarten ausweisen)?
5. Wie haben sich die einzelnen Kostenblöcke der Kostenbasis des
Mindestzugangspakets in den Jahren 2019 bis 2026 jeweils absolut und prozentual
entwickelt?
6. Aus welchen Einnahmen bzw. Finanzierungsquellen wurden die in den
Jahren 2019 bis 2026 bei der Kostenbasis des Mindestzugangspakets bzw.
der Trassenpreisbildung berücksichtigten Kosten jeweils gedeckt (bitte in
Jahresscheiben und nach Kostenblöcken aufschlüsseln)?
7. Wie hoch waren in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils die Einnahmen der
DB InfraGO AG bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen aus
a) Trassenentgelten,
b) Bundesmitteln im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV),
c) sonstigen Bundesmitteln,
d) Eigenkapitalzuführungen des Bundes,
e) Fremdkapital sowie
f) sonstigen Einnahmen (bitte aufgliedern)?
8. In welcher Höhe wurden die in Frage 7 genannten Einnahmen in den
Jahren 2019 bis 2026 jeweils zur Finanzierung der einzelnen Kostenblöcke
eingesetzt (bitte in Jahresscheiben, nach Finanzierungsquelle und
Kostenblock darstellen)?
9. Welche der im Schreiben vom 21. November 2025 genannten
Kostenpositionen wurden in den Jahren 2019 bis 2025 ganz oder teilweise bereits
über Trassenentgelte finanziert, welche über Bundesmittel, welche über
Eigenkapital oder Fremdkapital und welche über sonstige Einnahmen?
10. Welche Entwicklung der einzelnen Kostenblöcke des
Mindestzugangspakets wird für die Jahre 2027 bis 2030 erwartet, insbesondere beim
Instandhaltungsaufwand, bei bauaffinen Kosten, bei der Kapitalverzinsung, beim
Betriebspersonal sowie bei KRITIS-bezogenen Kosten?
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der in Frage 10
angegebenen Entwicklung auf die Trassenpreise im
Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienengüterverkehr?
12. Plant die Bundesregierung die im Haushaltsverfahren 2026 vorgesehene
Finanzierung gestiegener Instandhaltungskosten aus dem
Sondervermögen in den folgenden Jahren fortzusetzen und wenn ja, in welcher Höhe
jeweils?
Berlin, den 8. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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